Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend möglich und zwar für die letzten 4 Jahre, da der Kindergeldanspruch erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr verjährt, in dem er entstanden ist. Es gelten hier die allgemeinen Verjährungsregeln gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Damit ist es möglich, beispielsweise einen Kindergeldanspruch aus 2013 noch im Jahre 2017 geltend zu machen.
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Schlagwort: Kindergeld
Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Kindergeldanspruch auch für die Zeit des „Work and travel“?
„Work and travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdspra-chenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.
Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!
Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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Sind Besuchsfahrten zum im Ausland lebenden Kind absetzbar?
Eltern haben für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus in bestimmten Fällen bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld und grundsätzlich auch auf einen Kinderfreibetrag sowie einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Damit sollen zumindest steuerlich alle kindbedingten Aufwendungen abgegolten sein. Was ist aber, wenn das Kind im Ausland lebt die Eltern regelmäßig Besuchsfahrten unternehmen? Sind das außergewöhnliche Belastungen?
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Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt
Für behinderte Kinder besteht über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge, wenn sie wegen der Behinderung „außerstande sind, sich selbst zu unterhalten“. Allerdings muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
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Existenzminimum: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag wurden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 beschlossen. Danach wurden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag vom Gesetzgeber angepasst.
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Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Steuerliche Verbesserungen für Familien 2017
Für Familien gibt es – wie schon 2015 und 2016 – wieder mal nur marginale Verbesserungen. Eine kurze Übersicht zu den steuerlichen Verbesserungen finden Sie in unserer Übersicht zur Familienförderung.
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Au-pair-Aufenthalt: Sprachunterricht gilt als Berufsausbildung
Viele Abiturientinnen zieht es nach dem Abitur für eine gewisse Zeit ins Ausland. Als Au-pair und mit Sprachunterricht wollen Sie ihre Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen. Als Gegenleistung für freie Kost und Logis erwartet die Gastfamilie Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Während des Auslandsaufenthalts haben die Eltern nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn der Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung anzusehen ist.
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Einspruch gegen Kindergeldbescheid: Erstattung der Steuerberatungskosten?
Wenn Sie einen Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einlegen wollen, gibt es einiges zu beachten. Daher ist es oft sinnvoll, sich Hilfe bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu suchen. In bestimmten Fällen können Sie sogar die Rechnung des Steuerberaters an die Familienkasse weiterreichen.
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Kosten für Schulverpflegung nicht steuerlich begünstigt
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Dazu gehört u.a. auch die Verpflegung der Familienmitglieder. Die Frage ist, ob dies auch für die Verköstigung der Kinder in der Schule in Betracht kommt.
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Kindergeld: Rettungshelfer und Rettungssanitäter als Berufsausbildung?
Junge Menschen machen oftmals im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes eine Ausbildung zum Rettungshelfer. Diese Ausbildung dauert im Allgemeinen nur 6 bis 8 Wochen und stellt die Mindestqualifikation für die Mitarbeit im Rettungsdienst und Krankentransport dar. Der Einsatz als Rettungshelfer ist möglich im Krankentransportwagen als Teammitglied neben einem Rettungssanitäter oder im Rettungswagen als Teammitglied neben einem Rettungsassistenten.
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Kindesunterhalt: Neuregelung des Mindestunterhalts für Trennungskinder
Geschiedene und getrennt lebende Väter und Mütter sowie Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich in den Jahren 2008 bis 2015 am steuerlichen Kinderfreibetrag, der den existenznotwendigen Bedarf des Kindes von der Besteuerung verschont.
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Familienförderung: Steuerliche Verbesserungen im Jahre 2016
Vier Jahre lang nichts – und dann so wenig. Im Jahre 2015 gab es für Familien nur eine sehr dürftige Anhebung des Kindergeldes. Das ist nach vier Jahren (!) eine Erhöhung um 2,1 %. Hingegen wurden die Renten allein im Jahre 2015 um 2,1 % in West und um 2,5 % in Ost angehoben.
Kindergeld: Ab 2016 nur mit Steuer-Identifikationsnummer
Familien können sich zum Jahreswechsel erneut über ein höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Allerdings muss für Kindergeld-Neuanträge ab 2016 die Steuer-ID zwingend der Familienkasse mitgeteilt werden, sonst wird kein Kindergeld ausgezahlt. Wer bereits Kindergeld erhält, muss sich erst einmal keine Sorgen machen!
Kindergeld: Einkommensprüfung für behinderte Kinder weiterhin erforderlich
2012 ist die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern weggefallen, die in Berufsausbildung sind, einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) leisten, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten durchlaufen oder eine Wartezeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrücken. Gilt das auch für behinderte Kinder?
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Entlastungsbetrag: Meldung des Kindes maßgebend für Haushaltszugehörigkeit
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag zu, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt (§ 24b EStG).
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Berufsausbildung: Mehrere Ausbildungen = Einheitliche Erstausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Trennungskinder: Höherer Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ab August 2015
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts durch das unterhaltspflichtige Elternteil ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Seit 2010 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag unverändert blieb.
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Frühzeitiges Abitur: Kindergeld auch bei längerer Übergangszeit zum Studium?
In einigen Bundesländern, z. B. in Rheinland-Pfalz, wird das Abitur bereits im März abgelegt. Gleichwohl kann ein Studium häufig erst im Oktober oder eine Berufsausbildung erst im September begonnen werden. Besorgte Eltern fragen nun, ob das Kindergeld in dieser Zeit weiter gewährt wird.
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