Schlagwort: Kindergeld

Trennungskinder: Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Trennungskinder: Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt nur geringfügige Änderungen bei den Unterhaltssätzen für Trennungskinder. Dennoch sind die Anpassungen für Eltern von Bedeutung. Lesen Sie hier, wie sich der Mindestunterhalt, der notwendige Eigenbedarf und die Zahlbeträge entwickeln.


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Kindergeld bei Ausbildungsunterbrechungen: Was Eltern wissen sollten

Corona und Kindergeld: Schädliche Unterbrechung der Ausbildung?

Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren besteht Anspruch auf Kindergeld – auch in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Doch die Corona-Pandemie hat viele Ausbildungswege verzögert. Es kam zu Ausbildungsunterbrechungen. Erfahren Sie, welche Regelungen gelten, welche Urteile bereits ergangen sind und wie Eltern ihren Kindergeldanspruch sichern können.


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Paritätisches Wechselmodell: Steuerliche Besonderheiten für Alleinerziehende

Paritätisches Wechselmodell: Steuerliche Besonderheiten für Alleinerziehende

Das paritätische Wechselmodell, bei dem Kinder zeitweise bei beiden Elternteilen wohnen, wird in Deutschland immer häufiger praktiziert. Dennoch orientieren sich steuerliche Regelungen weiterhin primär am Residenzmodell, bei dem das Kind ausschließlich bei einem Elternteil gemeldet ist. Diese Diskrepanz führt bei Steuerfragen – insbesondere beim Kinderfreibetrag und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – zu erheblichen Herausforderungen.


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Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld

Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld

Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.


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Kindergeld: Einfluss von Freiwilligendienst & Masterstudium

Kindergeld: Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung absolvieren oder einen Freiwilligendienst leisten, werden bis zum 25. Lebensjahr steuerlich berücksichtigt, das heißt, die Eltern haben Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Zu unterscheiden ist allerdings, ob es sich bei der Berufsausbildung um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei der Erstausbildung spielt das eigene Einkommen des Kindes keine Rolle, während bei der Zweitausbildung geprüft wird, ob und in welchem Umfang nebenbei eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.


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Düsseldorfer Tabelle: Neue Unterhaltssätze ab 2024

Trennungskinder: Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Trennungskindern steht ab Januar 2024 deutlich mehr Unterhalt zu. Dementsprechend müssen getrennt lebende Väter oder Mütter für ihre Kinder mehr zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle„. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf.
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Auslandsstudium und Kindergeld: Was sagt das aktuelle BFH-Urteil?

Auslandsstudium und Kindergeld: Was sagt das aktuelle BFH-Urteil?

Eltern, deren Kinder studieren, erhalten für diese grundsätzlich Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht prinzipiell auch, wenn ein Kind im EU-Ausland oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) studiert. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Studiert ein Kind in einem Land außerhalb des EU- und EWR-Raums, steht den Eltern das Kindergeld nur unter der zusätzlichen Bedingung zu, dass Sohn oder Tochter ihren Wohnsitz in Deutschland nachweislich beibehalten. Aber was ist bei einem Auslandsstudium?
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Work-and-Travel: Kann man Kindergeldanspruch aufrecht erhalten?

Work-and-Travel: Kann man Kindergeldanspruch aufrecht erhalten?

„Work-and-travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdsprachenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Kein Anspurch auf Kindergeld wegen Praxisjahr?

Kindergeld: Praxisjahr zwischen zwei Ausbildungen als Teil der Erstausbildung?

Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese bezogen auf den Erhalt von Kindergeld noch eine einheitliche Erstausbildung darstellen. Voraussetzung ist, dass beide Abschnitte zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll.  Das vom Kind angestrebte Berufsziel kann also erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden. Oftmals erfordert der Besuch einer Fachschule, dass nach dem ersten Ausbildungsabschnitt (Lehre) ein Praxisjahr nachgewiesen wird.


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Schulbesuch im EU-Ausland: Kindergeldanspruch kann verloren gehen

Kindergeld: Kein Anspruch bei mehr als einjährigem Schulbesuch in Drittland?

Auch für Kinder, die im EU- oder EWR-Ausland leben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld – es sei denn, im Ausland werden bereits Leistungen gewährt, die dem deutschen Kindergeld vergleichbar sind. Eine Doppelförderung soll ausgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Grunde nach zu berücksichtigen ist, also schulpflichtig ist oder zum Beispiel studiert und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wie ist aber ein Schulbesuch zu werten, wenn dieser länger als ein Jahr andauert?
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Kindergeld: Vorsicht bei Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Kindergeld: Vorsicht bei Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Beispiel: Nach dem Abitur möchte das Kind eine kaufmännische Ausbildung beginnen, muss aber einige Monate bis zum Ausbildungsbeginn warten. Auch wenn das Kind nach dem Schulabschluss auf den Start seines freiwilligen sozialen Jahres wartet, wird für den Übergangszeitraum Kindergeld gezahlt. ABER: Der Übergangszeitraum darf maximal vier Monate betragen – so steht es im Gesetz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b und d EStG).
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Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Väter und Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Auslandsstudium: Droht der Verlust des Kindergeldes?

Verlust des Kindergeldes bei Auslandsstudium?

Eltern, deren Kinder studieren, erhalten für diese grundsätzlich Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht prinzipiell auch, wenn ein Kind im EU-Ausland oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) studiert. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Plant ein Kind in einem Land außerhalb des EU- und EWR-Raums sein Auslandsstudium, steht den Eltern das Kindergeld aber grundsätzlich nur zu, wenn Sohn oder Tochter ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.


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Behinderte Kinder: Anspruch für volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

Behinderte Kinder: Anspruch für volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Wird auch das Asperger-Syndrom als Behinderung anerkannt?
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Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer

Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer

Mitte 2019 ist das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet worden. Mit dem genannten Gesetz sind Änderungen und Verschärfungen für das  Kindergeldrecht einhergegangen. So sind neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug, also von der Kindergeld-Berechtigung, ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a EStG). Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen.
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FSJ: Kein Kindergeld bei Unterbrechung wegen Krankheit

FSJ: Kein Kindergeld bei Unterbrechung wegen Krankheit

Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) oder bestimmte andere Freiwilligendienste, haben Eltern während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur diese Zeit, sondern auch die Übergangszeit davor und danach ist grundsätzlich durch Kindergeld begünstigt – vorausgesetzt, die Übergangszeit dauert nicht länger als vier volle Monate.


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Ab 2021: Mehr Netto und weitere Steueränderungen

Ab Januar 2021: Das ändert sich

Neues Jahr, neue Regelungen. Auch 2021 bringt wieder jede Menge Veränderungen mit sich. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen Alle ausführlichen Neuerungen können Sie in unserem FAQ-Text Steuererklärung für 2020: Das ist neu nachlesen.
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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt dauerhaft

Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Trennung oder Heirat

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (§ 24b EStG).
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