Schlagwort: Haushaltsgemeinschaft

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Finanzamt muss Haushaltsgemeinschaft genau prüfen

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Finanzamt muss Haushaltsgemeinschaft genau prüfen

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn sie mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Entscheidend ist, dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt – mit wenigen Ausnahmen. Doch was passiert, wenn das Finanzamt fälschlicherweise von einer Haushaltsgemeinschaft ausgeht? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass Finanzämter und Gerichte ihre Prüfpflicht beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ernst nehmen müssen.


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Trennung oder Heirat: Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende möglich

Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Trennung oder Heirat

Alleinerziehende haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Bis einschließlich 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ab Januar 2023 wird der Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben (§ 24b EStG).


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