Schlagwort: Finanzgericht

Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Whistleblowing: Prämien für Verrat sind steuerpflichtig

Whistleblowing: Prämien für Verrat sind steuerpflichtig

In den USA gehört das Verpfeifen („Whistleblowing“) seit langem zum guten Ton, und die „Whistleblower“ streichen meistens eine stattliche Erfolgsbeteiligung ein. Den höchsten jemals gezahlten „Judaslohn“ bekam im Jahre 2007 der frühere UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld von der amerikanischen Steuerbehörde. Er hatte Beweise dafür geliefert, dass sein damaliger Arbeitgeber UBS von der Schweiz aus reichen Amerikanern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen hatte. Dafür erhielt er eine Belohnung von sage und schreibe 104 Millionen Dollar!
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Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig

Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig

Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte. 
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Altersentlastungsbetrag: Anspruch auch für Personen unter 64 Jahre?

Altersentlastungsbetrag: Anspruch auch für Personen unter 64 Jahre?

Es gibt immer und zu allem Nörgler und Neider: Jede Vergünstigung der einen wird als Diskriminierung der anderen empfunden. Nun sind auch die Alten bzw. deren Steuervergünstigungen in den Blickpunkt geraten. Bekanntlich sind Alterseinkünfte durch unterschiedliche Regelungen steuerlich begünstigt. So sind u.a. bestimmte Einkünfte – außer Leibrenten und Versorgungsbezügen – nach Vollendung des 64. Lebensjahres durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt (§ 24a EStG).
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Sind Studiengebühren für eine private Fachhochschule absetzbar?

Studiengebühren für private Fachhochschule nicht absetzbar!

Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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Gilt der Besuch einer Kunstausstellung als Fortbildung?

Besuch einer Kunstausstellung als Fortbildung absetzbar?

Der Besuch von schöngeistigen Veranstaltungen, wie Konzerten, Theateraufführungen, Museen, Lesungen u. Ä., fördert die Allgemeinbildung und ist damit grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn solche Besuche für die Berufstätigkeit nützlich und förderlich sind (BFH-Urteil vom 8.2.1971, BStBl. 1971 II S. 368).
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Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. 
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Kosten einer privat beschäftigten Pflegekraft nicht absetzbar?

Kosten einer privat beschäftigten Pflegekraft nicht absetzbar?

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft zur Versorgung und Betreuung einer pflegebedürftigen oder kranken Person sind grundsätzlich wie Krankheitskosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wobei eine zumutbare Belastung anzurechnen ist.
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Kosten für Schulverpflegung nicht steuerlich begünstigt

Kosten für Schulverpflegung nicht steuerlich begünstigt

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Dazu gehört u.a. auch die Verpflegung der Familienmitglieder. Die Frage ist, ob dies auch für die Verköstigung der Kinder in der Schule in Betracht kommt.
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Häusliches Arbeitszimmer bei Pool-Arbeitsplatz

Häusliches Arbeitszimmer bei Pool-Arbeitsplatz

Mit Pool-Arbeitsplatz ist hier nicht der Arbeitsplatz eines Bademeisters gemeint, sondern ein oder mehrere Schreibtische im Betrieb, die von mehreren Mitarbeitern an ihren Bürotagen je nach Bedarf genutzt werden. Denn zunehmend dürfen Mitarbeiter an einigen Tagen zu Hause arbeiten und müssen nur an den anderen Tagen im Betrieb anwesend sein.
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Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß

Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß

Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.


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Kindergeld: Rettungshelfer und Rettungssanitäter als Berufsausbildung?

Kindergeld: Rettungshelfer und Rettungssanitäter als Berufsausbildung?

Junge Menschen machen oftmals im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes eine Ausbildung zum Rettungshelfer. Diese Ausbildung dauert im Allgemeinen nur 6 bis 8 Wochen und stellt die Mindestqualifikation für die Mitarbeit im Rettungsdienst und Krankentransport dar. Der Einsatz als Rettungshelfer ist möglich im Krankentransportwagen als Teammitglied neben einem Rettungssanitäter oder im Rettungswagen als Teammitglied neben einem Rettungsassistenten.
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Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln

Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln

Seit Jahrzehnten ist klar, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum von den übrigen Wohnräumen abgetrennt ist, büromäßig ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung darf gegenüber der beruflichen Nutzung allenfalls von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein.
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Bewirtungskosten: Kosten für Geburtstagsfeier mit Kollegen steuerlich absetzbar

Bewirtungskosten: Kosten für Geburtstagsfeier mit Kollegen steuerlich absetzbar

Bewirtungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Hingegen werden Bewirtungen aus Anlass persönlicher Ereignisse, wie Geburtstag, Hochzeit u.Ä., bisher nicht steuerlich anerkannt, weil diese der persönlichen Repräsentation dienen und damit privat veranlasst sind. Denn es handelt sich um „Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit erfolgen“ (§ 12 Nr. 1 EStG).
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Doppelter Haushalt: Umzugskostenpauschale nicht absetzbar

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können allerlei Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Kosten der doppelten Haushaltsführung gehören u.a. auch die Kosten für den Umzug in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort sowie für die Auflösung der Zweitwohnung nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit.
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Handwerkerleistungen: Arbeitslohn auch in der Werkstatt des Meisters begünstigt?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.


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Vorsorge: Beiträge zur Krankenversicherung bei Kindern in Berufsausbildung

Wer einen bedürftigen Angehörigen unterstützt, kann Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers über den Unterhaltshöchstbetrag hinaus als außergewöhnliche Belastungen absetzen (§ 33a Abs. 1 EStG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Wichtig ist allein, dass Sie Ihrer Unterhaltspflicht nachkommen – und dabei ist bereits die Gewährung von Sachunterhalt wie Unterkunft und Verpflegung ausreichend.


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Übungsleiterfreibetrag: Helfer im Hintergrunddienst des Hausnotrufs begünstigt

Sind Vergütungen für Rettungshelfer, die im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern nebenberuflich tätig sind steuerfrei? Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil gegen den Fiskus entschieden.  Die im sog. Hintergrunddienst des Hausnotrufs gezahlten Vergütungen unterlägen vollumfänglich  der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 26 EStG – und auch die Bereitschaftszeiten seien begünstigt.
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Umzug: Entfernung nach dem Umzug darf nicht unüblich sein

Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich dadurch die Fahrzeit für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Es ist nicht erforderlich, dass Sie dazu Ihren Arbeitsplatz wechseln. Eine erhebliche Verkürzung der Fahrzeit ist anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt.
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Prozesskosten: Überraschende Rückwärtsrolle des Bundesfinanzhofs

Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses ist der Fiskus seit jeher äußerst knauserig: Solche Kosten wurden selten als „zwangsläufig“ angesehen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Denn Prozesskosten würden den Steuerzahler nur dann treffen, wenn er den Prozess verliert.
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