Die Absaugung von Fett wird im Allgemeinen als kosmetische Behandlung und Schönheitsmaßnahme angesehen. Steuerlich hat dies zur Folge, dass die Kosten dafür nicht als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen anerkannt werden. Doch längst nicht immer werden solche Eingriffe zur Verschönerung durchgeführt, sondern oft auch aus medizinischen Gründen.
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Schlagwort: Finanzamt
Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge
Freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010
Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst
Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Minijob: Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft
Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundlage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Elektronische Steuerbescheide zukünftig wieder abrufbar
Wie uns das ELSTER-Team heute mitteilte, konnten die in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Probleme bei der Übermittlung des elektronischen Steuerbescheids behoben werden.
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Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide
Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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Steuererklärung 2013 – Frist verpasst?
Wer das letzte Wochenende im Mai keine Zeit für den Papierkram hatte oder einfach lieber das schöne Wetter genossen hat, sollte jetzt noch schnell um Aufschub beim Finanzamt bitten.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2013 war dieses Jahr der 2. Juni 2014. Eigentlich sollte der Antrag auf Verlängerung schon vor Fristende beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jedoch getrödelt hat,
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Mustereinspruch nicht anerkannter Scheidungskosten
Wie im März 2014 gebloggt, berücksichtigen die Finanzämter Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung. Daher haben wir ein Muster für euch (veröffentlicht auf www.test.de) wie man bei einer Ablehnung vom Finanzamt – binnen eines Monats nach Bekanntgabe – Einspruch einlegen sollte.
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Steuer? Klasse!
Unter diesem Motto hat Jan Schüßler von der CT Steuerprogramme unter die Lupe genommen. Auch Lohnsteuer kompakt stand dabei auf dem Prüfstand und kam besonders gut weg.
Kein Wunder – schließlich haben wir im letzten Jahr zahlreiche Verbesserungen eingeführt, die auch dem CT-Redakteur nicht verborgen geblieben sind.
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Frohe Ostern oder auch die letzte Chance!
Gestern war gefühlt noch Weihnachten, nicht mehr lange und es ist schon wieder Ostern! Die Zeit rennt und auch der Abgabetermin für Ihre Steuererklärung rückt immer näher!
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Warnung vor neuer betrügerischer Masche durch falsche Finanzbeamte
Im Raum Würzburg erhielt ein Bürger Besuch von einem Betrüger, der sich als Finanzbeamter ausgab und versuchte, angebliche Steuerschulden nebst Mahngebühren einzutreiben.
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung gestrichen
Scheiden tut nun doppelt weh!
Der Fiskus erkennt anfallende Kosten für die Scheidung oder anderer Zivilkosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Was im Mai 2011 noch beschlossen wurde, nämlich, dass sämtliche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, wurde im Sommer 2013 vom Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet.
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Arbeitskleidung steuerlich absetzen
Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für typische Berufskleidung. In Ausnahmefällen umfasst der Steuervorteil auch zivile Kleidung. Welche Chancen und Grenzen Steuerzahler kennen sollten.
Verwaltungspanne: Tausende Steuer-IDs doppelt vergeben
Spendables Amt: Die eigentlich unverwechselbare und einzigartige Steuer-Identifikationsnummer wurde unvorhersehbar gleich an mehrere Bürger vergeben oder einige erhielten gleich zwei ID-Nummern,
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Lohnsteuer kompakt unter der besten Steuer-Software
Die Zeitschrift Euro hat die „besten Steuersoftware-Produkte“ getestet. Lohnsteuer kompakt erhielt dabei die Note 2,0.
Wann kommt mein Steuerbescheid? – Frühestens Mitte März
Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundesministeriums der Finanzen
Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche:
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Neu ab 2014 – Pflichtangabe der Familienkasse
Für Eltern wird ab 2014 folgende Zusatzangabe in ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013 Pflicht: die Angabe der Familienkasse.
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Update: Angabe von Einkommensteuer-Vorauszahlungen jetzt möglich!
Die geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen generell in der Steuererklärung nicht eingetragen werden, diese werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Wenn Sie wissen wollten, wie viel Sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, mussten Sie in der Vergangenheit die Vorauszahlungen von der von Lohnsteuer kompakt errechneten Steuerlast abziehen.
Jetzt können die Steuervorauszahlungen auch separat bei Lohnsteuer kompakt erfasst werden, um diese Angaben bei der Berechnung durch unser Programm zu berücksichtigen.
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