Schlagwort: Finanzamt

Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Bearbeitungsstart: Bald geht’s los

Bearbeitungsstart: Bald geht's los

Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Papierlose Steuererklärung: Gut fürs Klima

Keine Formulare – mehr Bäume

Die komprimierte Steuererklärung auf Papier hat ausgedient. Seit 2022 fordern die Finanzbehörden, dass Steuererklärungen immer authentifiziert an das Finanzamt übertragen werden. Das gilt für alle elektronischen Übermittlungen ab dem Steuerjahr 2021. Einige sind froh darüber, andere ärgern sich. Schließlich hat es die letzten Jahre doch super funktioniert, richtig? Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die positiven Fakten, die die papierlose Abgabe mit sich bringt:

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Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
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Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter

Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter

Frühestens ab Mitte März 2022 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Berlin hatte 2021 die schnellsten Finanzämter Deutschlands

Berlin hatte im Jahr 2021 die mit Abstand schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung der führenden Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Zum letzten Mal war das den Berliner Finanzämtern im Jahr 2017 gelungen. 2020 lagen die Berliner Finanzämter noch relativ abgeschlagen auf dem fünften Platz.
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Verbindliche Auskunft: Formelle Auskunft für das Finanzamt bindend

Verbindliche Auskunft: Formelle Auskunft für das Finanzamt bindend

Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Dafür sind allerdings seit 2006 Gebühren zu zahlen – und das nicht zu knapp! (§ 89 AO). Die Frage ist: Wie verbindlich ist eigentlich die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für das Finanzamt?
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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Gute Nachricht für alle Steuerpflichtigen

Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.

Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.

Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.

 

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.

Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.

Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.

Verzinsung der Steuern

Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.

Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2019 31.12.2023 31.07.2020
>(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 Geänderte Abgabefristen:
02.08.2021 31.10.2021
(28.02.2022) (31.05.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

 

?? Article in English: More time for the tax return 2020

 


Mai mult timp pentru declarația fiscală 2020

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Vești bune pentru toți contribuabilii care nu vor să-și editeze declarația de venit pentru 2020 în perioada vacanței. Termenul de depunere a fost amânat de la 31 iulie 2021 la 31 octombrie 2021.

În cazul în care declarația fiscală este întocmită de un consilier fiscal sau de o asociație de asistență în domeniul impozitului pe venit, noul termen de depunere se încheie la 31 mai 2022. S-a obținut acum aprobarea oficială a Bundesrat-ului: prelungirea termenului de depunere este decisă.

Motivul prelungirii termenului limită este presiunea asupra cetățenilor, birourilor și consilierilor fiscali din cauza crizei Corona.

Cei care nu reușesc să depună declarația de impozit la timp, în ciuda prelungirii, pot solicita o nouă prelungire a termenului, dar trebuie să justifice bine acest lucru.

Important:

Pentru anul fiscal 2020, biroul fiscal poate, în cazuri individuale, să dispună ca declarațiile fiscale să fie depuse la o dată care poate fi mai devreme de 31 mai 2022.


Mai mult timp pentru declarația fiscală  2020

 

Dacă dvs… … depuneți benevol declarația fiscală: …sunteți obligat să depuneți
(cu consilier fiscal)
Pentru anul fiscal 2019 31.12.2023 31.07.2020
>(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 Termene limită modificate:
02.08.2021 31.10.2021
(28.02.2022) (31.05.2022)
Pentru anul fiscal 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

 


Welt am Sonntag berichtet über die schnellsten Finanzämter bei Lohnsteuer-kompakt.de

Wir freuen uns, dass die Welt am Sonntag (WamS) am 27.12.2020 vorab exklusiv über die Ergebnisse unserer Untersuchung der Bearbeitungsdauer der Finanzämter in 2020 berichtet hat. Unsere anonyme Auswertung basiert auf fast 500.000 über Lohnsteuer- kompakt.de erstellten Steuererklärungen. Insgesamt wurden 508 Finanzämter berücksichtigt, wobei pro Finanzamt mindestens 50 Steuererklärungen eingereicht wurden.

Auch über die Gründe der insgesamt schnelleren Bearbeitung wird berichtet:

„Hier zeigt sich ein kleiner Erfolg der Digitalisierungsstrategie der Finanzbehörden, durch sie werden negative Corona-Effekte insgesamt ausgeglichen“, sagt Lohnsteuer-kompakt-Geschäftsführer Felix Bodeewes.


Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Rheinland-Pfalz hat die schnellsten Finanzämter

Rheinland-Pfalz hatte 2020 die schnellsten Finanzämter Deutschlands, dicht gefolgt vom Saarland. Das geht aus einer Datenerhebung der Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 46,2 Tagen ist Rheinland-Pfalz schneller als der Vorjahressieger Nordrhein-Westfalen, der 2019 im Schnitt 47 Tage brauchte. Auch im bundesweiten Schnitt sind die Finanzämter im Corona-Jahr mit 53,1 Bearbeitungstagen rund einen Tag schneller als 2019 mit einer Bearbeitungsdauer von 54,7 Tagen.
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Deutschlands schnellstes Finanzamt 2020

Schnellstes Finanzamt 2020

Auch im letzten Jahr hieß es wieder: Bis zum 31. Juli musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Somit gab es für die Mitarbeiter im Finanzamt wieder viel zu tun. Nach Abgabe der Steuererklärung kann es den Bürgern gar nicht schnell genug gehen mit dem Steuerbescheid. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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Wir helfen in der Corona-Krise

Wir helfen in der Corona-Krise

Gerade jetzt ist es immer mehr Nutzern wichtig, die Steuererklärung schnell abzugeben, um möglichst rasch von der Steuerrückzahlung durch das Finanzamt zu profitieren. Deshalb die gute Nachricht für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner. Wir machen trotz Corona ohne Einschränkungen weiter wie bisher und sind für Sie da – ohne Kurzarbeit und ohne Entlassungen.
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Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019

Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung begonnen

Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Das schnellste Finanzamt kommt aus Nordrhein-Westfalen

Auch im letzten Jahr hieß es wieder: Bis zum 31. Juli musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Somit gab es für die Mitarbeiter im Finanzamt wieder viel zu tun. Nach Abgabe der Steuererklärung kann es den Bürgern gar nicht schnell genug gehen mit dem Steuerbescheid. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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eBay: An- und Verkauf kann steuerpflichtig sein!

eBay: An- und Verkauf von Artikeln aus Haushaltsauflösungen ist steuerpflichtig

Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen mitunter recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – angeblich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln v. 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
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Deutschlands schnellstes Finanzamt 2018 – Saarland an der Spitze

Schnellstes Finanzamt 2018

Dieses Jahr gilt erstmals: Bis zum 31. Juli 2018 muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Da viele Steuerzahler dieses Thema gerne vor sich her schieben, gibt es Ende Juli vermutlich trotzdem  wieder einiges mehr für die Mitarbeiter im Finanzamt zu tun. Viele Bürger möchten natürlich so schnell wie möglich ihren Steuerbescheid erhalten. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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Steuerbescheide: Keine Änderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts

Steuerbescheide: Keine Änderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts

Einmal erlassene Steuerbescheide können zu Ihrem Nachteil nur in engen Grenzen geändert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Steuerbescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Wenn ein solcher Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit aber nicht vorliegen, versuchen die Finanzämter zuweilen, eine Änderung damit zu begründen, dass eine neue Tatsache vorliegen würde, die dem zuständigen Finanzbeamten erst jetzt bekannt geworden sei. Dies ermögliche eine Änderung nach § 173 der Abgabenordnung (AO). In vielen Fällen hat die Finanzverwaltung damit auch durchaus Erfolg – aber nicht immer!
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Finanzämter starten im März 2018 mit der Einkommensteuer 2017

Finanzämter starten im März 2018 der Einkommensteuer 2017

Anfang März 2018 beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
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