Brandenburg hatte im Jahr 2023 die langsamsten Finanzämter Deutschlands – dicht gefolgt von Bremen, das im Vorjahr den letzten Platz belegte. Das geht aus einer Datenerhebung der führenden Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Auf Platz eins landete Rheinland-Pfalz, dicht gefolgt von Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Schlagwort: Finanzamt
Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht
Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket, vielfach als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis.
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Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen
Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Gebühren für Steuerauskunft: Neues Urteil stärkt Steuerzahlerrechte
Der Staat hat ein lukratives Geschäftsmodell erfunden: Zuerst schafft er Steuerregeln, die zum Teil so kompliziert sind, dass sie kein Mensch mehr versteht – aber dennoch befolgen muss. Alsdann verlangt er Gebühren dafür, dass ein Steuerzahler um eine verbindliche Steuerauskunft bittet, weil er wissen will, wie eine Regelung voraussichtlich auszulegen ist, um bei einem geplanten Sachverhalt keinen steuerlichen Schiffbruch zu erleiden (§ 89 Abs. 3 AO). Und diese Gebühren können happig sein!
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eDaten: Finanzamt kann Steuerbescheid nachträglich ändern
Wer seine Steuererklärung erstellt, muss bestimmte Daten seit einigen Jahren nicht mehr eintragen, weil diese dem Finanzamt von den zuständigen Stellen bereits digital übermittelt worden sind – das sind die so genannten eDaten. Hierunter fallen auch die Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Nehmen wir einmal an, dass Sie die Daten dennoch in Ihrer Steuererklärung eintragen, das Finanzamt aber – aus welchen Gründen auch immer – Ihre Angaben streicht. Unterstellen wir zudem, dass die DRV dem Finanzamt die Daten im Zeitpunkt der Steuerveranlagung noch nicht mitgeteilt hat, so dass in Ihrem Steuerbescheid keine Renteneinnahmen auftauchen. Darf das Finanzamt den Steuerbescheid später dennoch ändern, wenn es die entsprechenden Daten – nachträglich – von der DRV erhält? Antwort: Ja, das darf es.
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Bearbeitungsstart: Bald geht’s los
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Papierlose Steuererklärung: Gut fürs Klima
Die komprimierte Steuererklärung auf Papier hat ausgedient. Seit 2022 fordern die Finanzbehörden, dass Steuererklärungen immer authentifiziert an das Finanzamt übertragen werden. Das gilt für alle elektronischen Übermittlungen ab dem Steuerjahr 2021. Einige sind froh darüber, andere ärgern sich. Schließlich hat es die letzten Jahre doch super funktioniert, richtig? Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die positiven Fakten, die die papierlose Abgabe mit sich bringt:
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Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest
Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
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Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter
Frühestens ab Mitte März 2022 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Berlin hatte 2021 die schnellsten Finanzämter Deutschlands
Berlin hatte im Jahr 2021 die mit Abstand schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung der führenden Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Zum letzten Mal war das den Berliner Finanzämtern im Jahr 2017 gelungen. 2020 lagen die Berliner Finanzämter noch relativ abgeschlagen auf dem fünften Platz.
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Verbindliche Auskunft: Formelle Auskunft für das Finanzamt bindend
Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Dafür sind allerdings seit 2006 Gebühren zu zahlen – und das nicht zu knapp! (§ 89 AO). Die Frage ist: Wie verbindlich ist eigentlich die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für das Finanzamt?
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Neue Abgabemöglichkeit: Schnell und sicher online abgeben
Gute Neuigkeiten für alle Lohnsteuer kompakt-Nutzer! Ab sofort gibt es eine neue Möglichkeit die Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die reine Online-Abgabe, ohne Drucker und komprimierte Steuererklärung.
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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020
Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.
Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.
Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.
Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.
Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Verzinsung der Steuern
Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.
Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
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Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
?? Article in English: More time for the tax return 2020
Mai mult timp pentru declarația fiscală 2020
Vești bune pentru toți contribuabilii care nu vor să-și editeze declarația de venit pentru 2020 în perioada vacanței. Termenul de depunere a fost amânat de la 31 iulie 2021 la 31 octombrie 2021.
În cazul în care declarația fiscală este întocmită de un consilier fiscal sau de o asociație de asistență în domeniul impozitului pe venit, noul termen de depunere se încheie la 31 mai 2022. S-a obținut acum aprobarea oficială a Bundesrat-ului: prelungirea termenului de depunere este decisă.
Motivul prelungirii termenului limită este presiunea asupra cetățenilor, birourilor și consilierilor fiscali din cauza crizei Corona.
Cei care nu reușesc să depună declarația de impozit la timp, în ciuda prelungirii, pot solicita o nouă prelungire a termenului, dar trebuie să justifice bine acest lucru.
Important:
Pentru anul fiscal 2020, biroul fiscal poate, în cazuri individuale, să dispună ca declarațiile fiscale să fie depuse la o dată care poate fi mai devreme de 31 mai 2022.
Mai mult timp pentru declarația fiscală 2020
Dacă dvs… | … depuneți benevol declarația fiscală: | …sunteți obligat să depuneți (cu consilier fiscal) |
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Pentru anul fiscal 2019 | 31.12.2023 | > |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Termene limită modificate: |
Pentru anul fiscal 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
Welt am Sonntag berichtet über die schnellsten Finanzämter bei Lohnsteuer-kompakt.de
Wir freuen uns, dass die Welt am Sonntag (WamS) am 27.12.2020 vorab exklusiv über die Ergebnisse unserer Untersuchung der Bearbeitungsdauer der Finanzämter in 2020 berichtet hat. Unsere anonyme Auswertung basiert auf fast 500.000 über Lohnsteuer- kompakt.de erstellten Steuererklärungen. Insgesamt wurden 508 Finanzämter berücksichtigt, wobei pro Finanzamt mindestens 50 Steuererklärungen eingereicht wurden.
Auch über die Gründe der insgesamt schnelleren Bearbeitung wird berichtet:
„Hier zeigt sich ein kleiner Erfolg der Digitalisierungsstrategie der Finanzbehörden, durch sie werden negative Corona-Effekte insgesamt ausgeglichen“, sagt Lohnsteuer-kompakt-Geschäftsführer Felix Bodeewes.
Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Rheinland-Pfalz hat die schnellsten Finanzämter
Rheinland-Pfalz hatte 2020 die schnellsten Finanzämter Deutschlands, dicht gefolgt vom Saarland. Das geht aus einer Datenerhebung der Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 46,2 Tagen ist Rheinland-Pfalz schneller als der Vorjahressieger Nordrhein-Westfalen, der 2019 im Schnitt 47 Tage brauchte. Auch im bundesweiten Schnitt sind die Finanzämter im Corona-Jahr mit 53,1 Bearbeitungstagen rund einen Tag schneller als 2019 mit einer Bearbeitungsdauer von 54,7 Tagen.
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Deutschlands schnellstes Finanzamt 2020
Auch im letzten Jahr hieß es wieder: Bis zum 31. Juli musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Somit gab es für die Mitarbeiter im Finanzamt wieder viel zu tun. Nach Abgabe der Steuererklärung kann es den Bürgern gar nicht schnell genug gehen mit dem Steuerbescheid. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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Wir helfen in der Corona-Krise
Gerade jetzt ist es immer mehr Nutzern wichtig, die Steuererklärung schnell abzugeben, um möglichst rasch von der Steuerrückzahlung durch das Finanzamt zu profitieren. Deshalb die gute Nachricht für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner. Wir machen trotz Corona ohne Einschränkungen weiter wie bisher und sind für Sie da – ohne Kurzarbeit und ohne Entlassungen.
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Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019
Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Das schnellste Finanzamt kommt aus Nordrhein-Westfalen
Auch im letzten Jahr hieß es wieder: Bis zum 31. Juli musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Somit gab es für die Mitarbeiter im Finanzamt wieder viel zu tun. Nach Abgabe der Steuererklärung kann es den Bürgern gar nicht schnell genug gehen mit dem Steuerbescheid. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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