Nutzungsersatz im Rahmen einer Darlehens-Rückabwicklung sorgt immer wieder für steuerliche Unsicherheiten bei betroffenen Darlehensnehmern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich klargestellt, dass Zahlungen von Banken als Nutzungsentschädigungen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führen. Trotzdem bleibt die Durchsetzung der Steuerfreiheit oft komplex, insbesondere wenn Kapitalertragsteuer bereits einbehalten wurde. Hier erfahren Sie, wie Sie als Betroffener rechtlich korrekt vorgehen, um eine eventuelle Erstattung der Kapitalertragsteuer zu beantragen und worauf Sie im Verfahren besonders achten sollten.
Schlagwort: Finanzamt
Liebhaberei: Verlustverrechnung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Wer eine neue selbstständige Tätigkeit aufnimmt, erzielt in der Anfangszeit oftmals Verluste, bevor das Geschäft floriert. Auch bei nebenberuflichen Tätigkeiten kommt es mitunter zu Verlusten. Grundsätzlich können die Verluste mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden oder gegebenenfalls sogar in ein anderes Steuerjahr vor- bzw. zurückgetragen werden. Dauern die Verluste mehrere Jahre an, wittert das Finanzamt mitunter aber eine sogenannte Liebhaberei und möchte die Verluste nicht mehr anerkennen oder sogar auch für die Vergangenheit streichen.
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Fahrten zur Arbeit: Kürzeste oder verkehrsgünstigste Straßenverbindung?
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben über die Entfernungspauschale abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei ist es wichtig zu wissen, ob die verkehrsgünstigste Straßenverbindung oder die kürzeste Strecke angesetzt werden darf. Für die ersten 20 Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?
Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.
BFH bestätigt: Korrektur von Steuerbescheiden bei eDaten-Fehlern zulässig
Im Rahmen der Steuererklärung übernimmt das Finanzamt automatisiert zahlreiche Daten, die ihm von bestimmten Unternehmen und Institutionen digital mitgeteilt werden (§ 93c AO). Das sind insbesondere die Daten der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger. Die übermittelten Werte werden auch als „eDaten“ bezeichnet. Die Datenübertragung läuft aber nicht immer reibungslos. Einmal werden die Daten zu spät übertragen und liegen bei der Veranlagung noch gar nicht vor. Ein anderes Mal sind die zunächst übermittelten Daten fehlerhaft und werden später geändert. Das kann zunächst zu falschen Steuerbescheiden führen.
Vorläufigkeit wegen Verfassungsfrage: Ist eine nachteilige Bescheidänderung zulässig?
Steuerbescheide können aus verschiedenen Gründen vorläufig ergehen. Die Vorläufigkeit betrifft oft spezifische Punkte und erlaubt nicht immer nachträgliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Geregelt ist dies in § 165 der Abgabenordnung (AO).
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BFH-Entscheidung: Fahrkostenregelungen für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand
Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Oftmals streiten sich Leiharbeitnehmer mit dem Finanzamt darum, ob sie ihre Fahrten zur jeweiligen Arbeitsstelle nach Dienstreisegrundsätzen oder lediglich mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen können.
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Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist?
Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent des fälligen Steuerbetrages, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
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Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer
Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Kinderbetreuungskosten: Streit um Frage der Haushaltszugehörigkeit geht weiter
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
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Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Pendlerpauschale beträgt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – für die ersten 20 Entfernungskilometer – je 30 Cent.
Elterngeld: Fragen-Antworten-Katalog zu den Neuregelungen
Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.
Erklärungspflicht wegen Kurzarbeitergeld: Verspätungszuschläge drohen
In den Coronajahren haben viele Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz. Dadurch wird es bei Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2022 in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen. Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro pro Jahr besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer nicht abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge!
Darlehenserlass beim Meister-BAföG ist steuerpflichtig
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) wirft Licht auf die steuerliche Behandlung von Darlehenserlassen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Erfahren Sie, wie ein Urteil über den Erlass von Darlehen bei beruflichen Fortbildungen die steuerliche Landschaft für Arbeitnehmer beeinflusst und welche Implikationen dies für zukünftige Fortbildungsmaßnahmen hat.
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Startschuss: Finanzämter fangen bald die Bearbeitung an
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen
Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen. Ab 2023 können Sie bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (Alleinstehende) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) Ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben geltend machen.
Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Brandenburg hat die langsamsten Finanzämter Deutschlands
Brandenburg hatte im Jahr 2023 die langsamsten Finanzämter Deutschlands – dicht gefolgt von Bremen, das im Vorjahr den letzten Platz belegte. Das geht aus einer Datenerhebung der führenden Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Auf Platz eins landete Rheinland-Pfalz, dicht gefolgt von Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht
Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket, vielfach als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis.
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Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen
Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Gebühren für Steuerauskunft: Neues Urteil stärkt Steuerzahlerrechte
Der Staat hat ein lukratives Geschäftsmodell erfunden: Zuerst schafft er Steuerregeln, die zum Teil so kompliziert sind, dass sie kein Mensch mehr versteht – aber dennoch befolgen muss. Alsdann verlangt er Gebühren dafür, dass ein Steuerzahler um eine verbindliche Steuerauskunft bittet, weil er wissen will, wie eine Regelung voraussichtlich auszulegen ist, um bei einem geplanten Sachverhalt keinen steuerlichen Schiffbruch zu erleiden (§ 89 Abs. 3 AO). Und diese Gebühren können happig sein!
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eDaten: Finanzamt kann Steuerbescheid nachträglich ändern
Wer seine Steuererklärung erstellt, muss bestimmte Daten seit einigen Jahren nicht mehr eintragen, weil diese dem Finanzamt von den zuständigen Stellen bereits digital übermittelt worden sind – das sind die so genannten eDaten. Hierunter fallen auch die Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Nehmen wir einmal an, dass Sie die Daten dennoch in Ihrer Steuererklärung eintragen, das Finanzamt aber – aus welchen Gründen auch immer – Ihre Angaben streicht. Unterstellen wir zudem, dass die DRV dem Finanzamt die Daten im Zeitpunkt der Steuerveranlagung noch nicht mitgeteilt hat, so dass in Ihrem Steuerbescheid keine Renteneinnahmen auftauchen. Darf das Finanzamt den Steuerbescheid später dennoch ändern, wenn es die entsprechenden Daten – nachträglich – von der DRV erhält? Antwort: Ja, das darf es.
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