Schlagwort: elektronische Beantragung

Behinderten-Pauschbetrag: Nur noch mit elektronischer Beantragung

Behinderten-Pauschbetrag: Nur noch mit elektronischer Beantragung

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag, der sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) richtet (§ 33b EStG). Ab dem 1. Januar 2026 wird der Nachweis für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags vorrangig durch ein elektronisches Mitteilungsverfahren erfolgen. Damit entfällt in vielen Fällen die bisherige Vorlage von Papierdokumenten.


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