Schlagwort: Einspruch

Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?

Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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Mustereinspruch nicht anerkannter Scheidungskosten

ScheidungWie im März 2014 gebloggt, berücksichtigen die Finanzämter Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung. Daher haben wir ein Muster für euch (veröffentlicht auf www.test.de) wie man bei einer Ablehnung vom Finanzamt – binnen eines Monats nach Bekanntgabe – Einspruch einlegen sollte.

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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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