Seit 2021 gibt es den sogenannten Grundrentenzuschlag. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat.
Schlagwort: Deutsche Rentenversicherung
Mütterrente: Höherer Rentenfreibetrag möglich
Rentnerinnen und Rentner, deren Kinder vor 1992 geboren, sind, bekommen eine so genannte Mütterrente. Für diese Kinder wurde bis 30.6.2014 eine Kindererziehungszeit von nur 12 Monaten gutgeschrieben. Ab dem 1.7.2014 wurde die Kindererziehungszeit von 12 auf 24 Monate erweitert – und zwar auch rückwirkend. Statt einem Entgeltpunkt wurden 2 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben oder als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt, sog. „Mütterrente I„. Seit dem 1.1.2019 wird die Kindererziehungszeit von 24 Monate auf 30 Monate erweitert. Statt 2 Entgeltpunkten werden nun 2,5 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben oder als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt, sog. „Mütterrente II“ (§ 249 und § 307d SGB VI).
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Hilfe für Rentner bei der Steuererklärung
Auch Rentner müssen grundsätzlich Steuern zahlen. So sieht es das Alterseinkünftegesetz von 2005 vor. Für die Steuererklärung für das Jahr 2019 endet die Frist am 31. Juli 2020, sofern kein Steuerberater beauftragt ist. Viele Rentnerinnen und Rentner stellen schon jetzt wichtige Unterlagen für ihre Steuererklärung, betreffend das zurückliegende Jahr, zusammen.
Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
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Bundesfreiwilligendienst: Welche Vorteile bietet der Dienst für die Rente?
Während des Bundesfreiwilligendienstes sind die Bufdis in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwerben Rentenanwartschaften (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Die Dienstzeit ist Beitragszeit. Der Arbeitgeber bzw. die Einsatzstelle zahlt die Rentenversicherungsbeiträge alleine. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben meldet die maßgeblichen Zeiten an die Rentenversicherung.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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