Ohne Beleg ist oft kein Kostenabzug möglich. Manchmal helfen dann Eigenbelege. Diese sind grundsätzlich möglich, aber unterliegen festen Regeln.
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Schlagwort: Belege
3·2·1… Frühjahrsputz Deluxe!
Der Frühling ist die schönste Zeit!
Was kann wohl schöner sein?
Da grünt und blüht es weit und breit
Im goldnen Sonnenschein.
(Annette von Droste-Hülshoff, 1797-1848)
Keine Übernachtungspauschalen für LKW-Fahrer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits am 28. März 2012 entschieden, dass Kraftfahrer, die in der Schlafkabine ihre LKW übernachten, keine Pauschalen für Übernachtungen in Anspruch nehmen dürfen. Trotzdem können Kraftfahrer auch bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wie das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben an die Finanzbehörden mitteilt.