Vor einigen Wochen wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist der sogenannte Corona-Pflegebonus. Sonderzahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise, die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gewährt werden, die in bestimmten Einrichtungen sind, sind danach bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 11b EStG).
Schlagwort: Auszubildende
Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende
Viele Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, üben ihre berufliche Tätigkeit derzeit zu einem großen Teil zu Hause aus, also im Homeoffice. Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird, sondern arbeiten in einer Ecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 dürfen sie dann immerhin die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Diese Regelung gilt auch für Studenten und Auszubildende.
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Sozialversicherungspflicht für praxisintegrierte Ausbildungen
Der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt als „Beschäftigung“ – und somit sind Auszubildende versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung (§ 7 Abs. 2 SGB IV). Seit 2012 unterliegen auch Studenten dualer Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Steuererklärung als Azubi: Lohnt sich der Aufwand?
- Die meisten Auszubildenden kennen es nur von ihren Eltern: Alljährlich werden Ordner gewälzt und Belege zusammengesucht. Die Steuererklärung steht an. Viele Azubis wischen diese Aufgabe vom Tisch mit dem Verweis, dass dieser Aufwand sich für sie nicht lohne. Doch stimmt das?
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