Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben über die Entfernungspauschale abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei ist es wichtig zu wissen, ob die verkehrsgünstigste Straßenverbindung oder die kürzeste Strecke angesetzt werden darf. Für die ersten 20 Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Schlagwort: Arbeitsweg
Die Top 5 Steuertipps: Mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen
Steuererklärungen können oft kompliziert und verwirrend sein, insbesondere wenn man nicht genau weiß, welche Ausgaben man absetzen kann. Aber mit Lohnsteuer kompakt und ein klein wenig Vorbereitung können Sie sich eine erhebliche Steuererstattung sichern – im Durchschnitt sind das 1.200 Euro. Hier sind die Top 5 Steuertipps für Arbeitnehmer, die Ihnen helfen können, das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
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