Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).
Schlagwort: Arbeitnehmer
Steuerfreie Extras zur Förderung der Mitarbeitermotivation
Jede Branche hat mit anderen Herausforderungen zu kämpfen. Nicht immer ist es nur der harte Wettbewerb im Kampf um Kunden, welcher Betrieben zu schaffen macht. In vielen Branchen sind oft mehr Aufträge bzw. mehr Aufgaben zu erledigen, als mit der bestehenden Mannschaft bewältigt werden können. Denn gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, ist heute keine leichte Aufgabe.
Auslandsreisen: Geänderte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen
Das Bundesfinanzministerium hat für 2024 neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge für beruflich veranlasste Auslandsreisen veröffentlicht. Diese beeinflussen, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerliche Abzüge und Erstattungen handhaben.
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Menüschecks: Besser essen und mehr Netto
Falls Sie nicht in einer betriebseigenen Kantine zu Mittag essen können, sondern sich jeden Tag selbst verköstigen müssen, wissen Sie selber: Entweder ist das „tägliche Brot“ auf Dauer zuwider, oder das Tagesessen in umliegenden Lokalitäten ziemlich teuer. Um nun das Essen schmackhafter und preiswerter zu machen, gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Essensgeldzuschüsse oder Essenmarken.
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Energiepreispauschale: Musterverfahren der Besteuerung
Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist bzw. bei der eine Minderung der Steuer-Vorauszahlungen erfolgte, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner). Mittlerweile kommen an der Besteuerung immer mehr Zweifel auf und das (offenbar) erste Musterverfahren liegt nun vor.
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Energiepreispauschale für Minijobber: Besteuerung durch die Hintertür?
Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer aus September 2022 wurde regelmäßig über den jeweiligen Arbeitgeber ausgezahlt (§§ 112 ff. EStG). Auch Minijobber haben diese über ihren Arbeitgeber erhalten, wenn sie diesem schriftlich bestätigt hatten, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelte. Wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet war, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben, wurde die Energiepreispauschale allerdings nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Minijobber
Dieser Beitrag ist zwar kein Steuertipp, gleichwohl ist er viel Geld wert. In der Praxis bekommen Minijobber sehr oft einen geringeren Stundenlohn als ihre Kollegen und Kolleginnen in Vollzeit. Dies wird oftmals damit begründet, dass sie in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit frei sind und so den Planungsaufwand des Arbeitgebers erhöhen. Gilt also hier nicht der Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit?
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Streit mit Arbeitgeber um Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer aus September 2022 war grundsätzlich über den jeweiligen Arbeitgeber auszuzahlen. Nur in bestimmten Fällen erfolgte keine Auszahlung über den Arbeitgeber. Das war insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben musste, weil er lediglich Minijobber beschäftigt hat. Offenbar hat sich manch ein Arbeitgeber trotz der gesetzlichen Regelung geweigert, die Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer auszuzahlen. Streit mit Arbeitgeber ist vorprogrammiert. Die Frage ist nun, ob betroffene Arbeitnehmer ihren Anspruch gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagen können oder ob das Finanzgericht zuständig ist.
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A1-Bescheinigung: Fragen-und-Antworten für Grenzgänger
Viele Arbeitnehmer, verbeamtete Personen und Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind.
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Fahrten zur Arbeit: Was gilt bei mehreren Dienstverhältnissen?
Fahrten zur Arbeit, genau genommen zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, dürfen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen 35 Cent (Jahr 2021) bzw. 38 Cent (ab 2022) als Werbungskosten verrechnet werden. Nun hat manch Arbeitnehmer nicht nur ein einziges Arbeits- bzw. Dienstverhältnis, sondern zwei oder gar drei. Wie ist die Entfernungspauschale dann zu berücksichtigen?
Bahncard: Wie sind die Kosten steuerlich zu berücksichtigen?
Nicht wenige Arbeitnehmer fahren jeden Tag über 100 Km mit der Deutschen Bahn zur Arbeit. Da lohnt der Kauf einer Bahncard. Und manch Werktätiger kauft sogar eine Bahncard 100, die derzeit 4.144 Euro für die zweite und 7.010 Euro für die erste Klasse kostet. Viel Geld, aber zumeist immer noch günstiger als die Pendelei mit dem eigenen Pkw. Aber können die Kosten für die Bahncard 100 in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden? Leider ist die Antwort auf diese Frage alles andere als einfach. Lesen Sie dazu die nachfolgenden Hinweise.
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Energiepreise 2022: Kinderbonus und Energiepauschale für Arbeitnehmer
Die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen für erhebliche Mehrbelastungen, welche die Bundesregierung nun ein wenig ausgleichen möchte. Zur Abfederung besonderer Härten aufgrund gestiegener Energiepreise wird im Jahr 2022 eine Entlastung für Familien über die Familienkassen gewährt. Zusätzlich sollen ab dem 1.9.2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen 1 – 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen.
Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!
Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Unbegrenzte Sofortabschreibung für Computer und Software
Ein Computer kann ein Arbeitsmittel sein. Wie bei anderen Arbeitsmitteln auch war bisher eine Sofortabschreibung nur möglich, wenn die Anschaffungskosten unter 800 Euro lagen. Doch nach dem politischen Willen wird diese Regelung ab dem Jahr 2021 für Desktop-Computer, Notebooks und Software durch eine vorteilhafte Neureglung ersetzt. Die Anschaffungskosten können nun im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Home-Office: Vorsteuerabzug bei Vermietung an den Arbeitgeber
Viele Arbeitnehmer befinden sich nach vor wie im Home-Office. Zuweilen vermieten Arbeitnehmer ihr häusliches Büro oder eine ganze Arbeitswohnung auch an den Arbeitgeber, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht (siehe dazu die vorhergehende Meldung mit den entsprechenden Abgrenzungsfragen). Sofern das Mietverhältnis in einkommensteuerlicher Hinsicht anzuerkennen ist, bestehen auch umsatzsteuerlich grundsätzlich keine Bedenken gegen dessen Berücksichtigung im Rahmen des Vorsteuerabzug s, sofern der Vermieter zulässigerweise zur Umsatzststeuerpflicht optiert.
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Zweitwohnsitzsteuer – Fälligkeit, steuerliche Absetzbarkeit und Befreiungsmöglichkeiten
Viele Menschen bewohnen aus beruflichen Gründen neben ihrem Hauptwohnsitz eine Nebenwohnung. Worauf es bei der Suche nach dem Zweitwohnsitz ankommt und was es mit der Zweitwohnungssteuer auf sich hat, erfahren Sie hier.
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Bildungsurlaub: Sind eigene Kosten steuerlich absetzbar?
In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung, etwa fünf Arbeitstage. Dieser sog. Bildungsurlaub soll für die berufliche, allgemeine oder politische Weiterbildung genutzt werden. Laut Bildungsurlaubsgesetz sind die Kosten für den Lehrgang selbst sowie für Anreise, Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitnehmer zu tragen, doch manchmal werden die Kosten teilweise vom Arbeitgeber übernommen.
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Betriebliche Altersvorsorge: Auszahlung aus US-Pensionsplan begünstigt
Zahlreiche Arbeitnehmer haben für eine gewisse Zeit in den USA gearbeitet und dort auch Pensionsansprüche erworben. Bei der späteren Auszahlung der Pension stellt sich die Frage, wie diese zu besteuern ist, wenn der Arbeitnehmer mittlerweile wieder in Deutschland wohnt.
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Verdienst: Kreditkartenmodell senkt Steuern auf Boni
Jetzt ist es wieder soweit: Arbeitgeber und – leitende – Angestellte verhandeln über ihren Bonus. Vielleicht könnte das nachfolgend geschilderte Kreditkartenmodell auch für Sie ein interessantes Gestaltungsmodell sein, dass dazu führt, dass der Bonus des einen oder anderen Angestellten im Jahre 2018 etwas höher als sonst ausfällt. Angestellten könnte anstelle eines Bonus in bar nämlich eine Kreditkarte gegeben werden, auf dem sich bereits bis zu 10.000 Euro befinden.
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Wegeunfälle: Kein Unfallversicherungsschutz auf Umwegen und Abwegen
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit oder von der Arbeitsstätte nach Hause ereignen. Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg gegeben sein. Wegeunfälle sind eine Unterform der Arbeitsunfälle. Solche Wegeunfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Versichert ist grundsätzlich der direkte Weg zur Arbeit. Versichert ist auch ein Umweg, wenn dieser aus verkehrstechnischen Gründen gefahren werden muss.
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Neuregelung der Steuerklassenkombination bei Heirat
Nach bisheriger Regelung wird für Eheleute bei Heirat programmgesteuert die Steuerklasse III gebildet, wenn nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer berufstätig ist. Der nicht als Arbeitnehmer tätige Ehegatte wird in keine Steuerklasse eingereiht. Das hat sich zum 1.1.2018 geändert.
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