Schlagwort: Abgabe







Checkliste für die Steuererklärung: Alles, was Sie brauchen

Checkliste für die Steuererklärung

Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine unangenehme Pflicht sein, aber eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch zu einer möglichen Steuererstattung führen. Um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen und keine Steuervorteile übersehen, haben wir eine umfassende Checkliste für Ihre Steuererklärung zusammengestellt.


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Papierlose Steuererklärung: Gut fürs Klima

Keine Formulare – mehr Bäume

Die komprimierte Steuererklärung auf Papier hat ausgedient. Seit 2022 fordern die Finanzbehörden, dass Steuererklärungen immer authentifiziert an das Finanzamt übertragen werden. Das gilt für alle elektronischen Übermittlungen ab dem Steuerjahr 2021. Einige sind froh darüber, andere ärgern sich. Schließlich hat es die letzten Jahre doch super funktioniert, richtig? Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die positiven Fakten, die die papierlose Abgabe mit sich bringt:

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Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
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Finanzämter starten im März 2018 mit der Einkommensteuer 2017

Finanzämter starten im März 2018 der Einkommensteuer 2017

Anfang März 2018 beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
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März 2017: Bearbeitungsstart für die Einkommensteuer 2016

März 2017: Bearbeitungsstart für die Einkommensteuer 2016

Die Finanzämter wollen wie in den vergangenen Jahren Anfang März 2017 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 starten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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