Rufe jetzt einfach deiner Daten vom Finanzamt ab und identifiziere dich so für die Abgabe deiner Steuererklärung!
Richte den Datenabruf vom Finanzamt ganz leicht ein. So bist du auch für die Abgabe identifiziert.
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Digitale Datenübermittlung gem. § 87c Abgabenordnung |
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Gib jetzt deine Steuererklärung 2023 ab und sei einer der Ersten, die eine Steuererstattung von über 1.000 Euro bekommen!
Stressfrei ins neue Jahr starten! Mache alle nötigen Angaben und gib deine Steuererklärung für 2022 jetzt ab!
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Letzte Chance für deine Steuererklärung 2019!
Nutze die letzte Chance für die Abgabe deiner Steuererklärung für 2019 und sichere dir ganz einfach über 1.000 Euro!
Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine unangenehme Pflicht sein, aber eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch zu einer möglichen Steuererstattung führen. Um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen und keine Steuervorteile übersehen, haben wir eine umfassende Checkliste für Ihre Steuererklärung zusammengestellt.
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Die komprimierte Steuererklärung auf Papier hat ausgedient. Seit 2022 fordern die Finanzbehörden, dass Steuererklärungen immer authentifiziert an das Finanzamt übertragen werden. Das gilt für alle elektronischen Übermittlungen ab dem Steuerjahr 2021. Einige sind froh darüber, andere ärgern sich. Schließlich hat es die letzten Jahre doch super funktioniert, richtig? Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die positiven Fakten, die die papierlose Abgabe mit sich bringt:
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Gute Neuigkeiten für alle Lohnsteuer kompakt-Nutzer! Ab sofort gibt es eine neue Möglichkeit die Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die reine Online-Abgabe, ohne Drucker und komprimierte Steuererklärung.
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Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
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Anfang März 2018 beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
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Die Finanzämter wollen wie in den vergangenen Jahren Anfang März 2017 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 starten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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