Wenn ein Darlehensvertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen wird, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Darlehensnehmern und Banken. Dabei ist oft von „Nutzungsentschädigungen“ die Rede, die Banken an Darlehensnehmer zahlen müssen. Der Fiskus möchte diese Entschädigungen gerne als Kapitaleinkünfte versteuern. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat in aktuellen Urteilen klargestellt, dass dies in vielen Fällen nicht zulässig ist.
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