2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
1. Im Privatleben
Malern, Dielenschleifen oder das Bad sanieren – wenn Sie sich Handwerker ins Haus holen wollen, machen Sie das möglichst noch dieses Jahr. 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab. Wenn Sie also für 1.000 Euro Arbeitslohn ihre Wohnung renovieren lassen, zahlen Sie 200 Euro weniger Steuern. Die Höchstgrenze für Handwerkerkosten liegt allerdings bei 6.000 Euro, wer jetzt schon darüber liegt, verschiebt die nächste Rechnung besser aufs Jahr 2015. Entscheidend ist fürs Finanzamt nicht, wann die Handwerker da waren, sondern wann das Geld überwiesen wurde.
Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen ist der Spielraum größer, hier erkennt der Fiskus Ausgaben bis zu 20.000 Euro an. Auch hier gibt es 20 Prozent Steuerermäßigung, im Höchstfall also 4.000 Euro. Egal ob Sie Haushaltshilfen oder Pflegekräfte beschäftigen oder in den Weihnachtsferien einen Katzensitter engagieren – Sie sollten das Geld auf jeden Fall überweisen, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Zahnersatz, Medikamente oder Therapien – längst nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, wird komplett von der Krankenkasse übernommen. Wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist, können Sie Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Ab welchem Betrag das möglich ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation ab. Wenn Sie dieses Jahr schon hohe Aufwendungen hatten, kann es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr weitere Ausgaben zu tätigen, damit Sie die Schwelle zu den außergewöhnlichen Belastungen erreichen. Das gilt auch umgekehrt: Steht im nächsten Jahr beispielsweise eine teure Zahnbehandlung an, warten Sie besser auch noch mit der neuen Brille bis 2015. Das bringt Ihnen dann zumindest fürs nächste Jahr Steuervorteile.
Gutes tun wird vom Fiskus belohnt: Spenden können Sie komplett als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte für gute Zwecke stiften, wird Ihnen dieser Teil erst fürs nächste Jahr angerechnet. Ein Limit gibt es für Zuwendungen an politische Parteien. Hier sind bis zu 1650 Euro (Verheiratete 3300 Euro) im Jahr abzugsfähig.
2. Im Beruf
1.000 Euro Werbungskosten rechnet das Finanzamt automatisch an. Soviel bekommen Sie aber schon automatisch zusammen, wenn Sie mindestens 15 Kilometer zur Arbeit pendeln. Wenn Sie knapp unter dieser Grenze liegen, können Sie sich mit weiteren Ausgaben Steuern sparen. Arbeitsmittel wie Computer oder Büromöbel werden bis zu 487,90 Euro sofort anerkannt. Teurere Anschaffungen müssen Sie für die Dauer ihrer Nutzung gemäß der AfA-Tabellen abschreiben.
Wenn Sie doppelte Haushaltsführung geltend machen, überschreiten Sie die 1.000 Euro-Grenze bei den Werbungskosten locker. Allerdings können Sie für Miete oder Einrichtungskosten maximal 12.000 Euro im Jahr ansetzen. Wenn Sie dieses Limit schon ausgereizt haben, verschieben Sie weitere Anschaffungen besser auf 2015.
3. Sparen und Anlegen
Für Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne gilt ein Freibetrag von 801 Euro (Verheiratete: 1602 Euro). Liegen Ihre Einnahmen darüber, müssen Sie Abgeltungssteuer bezahlen. Damit Banken und Versicherungen Ihre Einnahmen nicht automatisch komplett abführen, müssen Sie Freistellungsaufträge erteilen. Denken Sie daran, erteilte Aufträge zum Ende des Jahre zu kündigen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. So können Sie beispielsweise den Freibetrag für ein nicht genutztes Tagesgeldkonto neu vergeben.
Seit 2011 müssen Sie bei Freistellungsaufträgen auch Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Ältere Aufträge werden Ende 2015 ungültig, hier sollten Sie rechtzeitig Klarheit schaffen.
Für Kapitalerträge müssen Sie nicht nur Abgeltungssteuer bezahlen, sondern auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Letztere wird ab 2015 ebenfalls von den Banken automatisch an das Finanzamt überwiesen. Dafür wird einmal im Jahr auch Ihre Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern abgerufen. Dort können Sie auch schriftlich widersprechen wenn Sie nicht wollen, dass die Bank über ihre Konfession Bescheid weiß.
Haben Sie im Laufe des Jahres Wertpapiere mit Verlust verkauft? Dann sollten Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Mit ihr können Sie Gewinne aus andere Anlagen bei anderen Banken gegenrechnen. Versäumen Sie diese Frist, werden die Verluste ins nächste Jahr übertragen. Einfacher ist es, wenn Sie nur bei einer Bank ein Depot haben. Dann werden Ihre Gewinne und Verluste automatisch gegengerechnet.
Riestern Sie? Wenn nicht, könnten Sie noch im Dezember damit anfangen und sich die kompletten Zulagen für 2014 sichern. Dafür müssten Sie dann allerdings 4 Prozent Ihres Bruttolohns einzahlen. So können Sie für dieses Jahr noch die volle Grundzulage von 154 Euro und eventuell Kinderzulagen bis zu 300 Euro sichern. Inklusive der Förderung dürfen Sie maximal 2100 Euro im Jahr sparen. Für Besserverdiener kann er sich lohnen, diesen Betrag voll auszuschöpfen, denn so sichern Sie sich über den Sonderausgabenabzug auch noch Steuervorteile.
Wenn Sie schon länger mit einer betrieblichen Altersvorsorge liebäugeln können Sie jetzt noch Nägel mit Köpfen machen. Pro Jahr dürfen Sie bis zu 2856 Euro aus Ihrem Bruttolohn für die geförderte betriebliche Altersvorsorge ausgeben. Wenn Sie bis jetzt noch nicht sparen, können Sie den kompletten Betrag auch steuer- und sozialabgabenfrei aus Ihrem Dezemberlohn bezahlen. Wenn Sie dieses Jahr noch eine Direktversicherung abschließen, sichern Sie sich auch noch den Garantiezins von 1,75 Prozent. Nächstes Jahr sinkt er auf 1,25 Prozent.
Für Selbständige und Besserverdienende kann auch die Rürup-Rente eine Alternative sein. Bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) dürfen Sie in einen Rürup-Vertrag einzahlen. 78 Prozent davon, also maximal 15.600 Euro (Verheiratete: 31.200 Euro) erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an. Angestellte können allerdings nicht ganz so viel abrechnen. Bei ihnen werden die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge vom Förderhöchstbetrag abgezogen. Wenn Sie beispielsweise 8.000 Euro in die Rentenversicherung gezahlt haben, können Sie 78 Prozent von 12.000 Euro geltend machen, also bis zu 9360 Euro. Und wie beim Riestern gilt auch bei Rürup-Renten: Sie können auch im Dezember noch den Beitrag eines Jahres einzahlen.
4. Immobilien
Sie wollen eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen kaufen? Dann sehen Sie zu, dass Sie den Notartermin noch in den Dezember legen. Zum 1. Januar 2015 steigt die Grunderwerbsteuer in NRW nämlich um satte 1,5 Prozentpunkte auf dann 6,5 Prozent. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags.
In vielen Städten stehen Mietinteressenten bei Wohnungsbesichtigungen Schlange, doch nicht überall sind die Zeiten für Vermieter derart rosig. Wenn Sie eine Immobilie haben, die lange leer steht, obwohl Sie sich um neue Mieter bemühen, können Sie einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Dafür haben Sie aber noch etwas länger Zeit, nämlich bis zum 31. März 2015.