Die Aufnahme eines Kredits bedeutet, in der Schuld eines Finanzinstituts zu stehen. Neben dem geliehen Geldbetrag müssen auch Schuldzinsen zurückgezahlt werden. Je nach Konditionen haben diese eine unterschiedliche Höhe. Ein Vergleich der Banken empfiehlt sich, um den günstigsten Zinssatz zu finden; sowohl bei einem Neuabschluss als auch bei einer Umschuldung. Bei letzterer endet die Zinsbindungsfrist und die Kreditnehmer können einen neuen Vertrag bei einem neuen Geldinstitut annehmen – teilweise fällt dafür aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an; weitere Informationen dazu bietet diese Webseite. Welche Möglichkeiten der Umsetzung es gibt, zeigt folgende Grafik:
Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit des Sparens gibt es auf t-online.de. Wer einen Kreditvertrag hat und die laufenden monatlichen Raten nicht durch eine Umschuldung geringer gestalten kann, stellt sich die Frage, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt. Privatpersonen haben beinahe keine. Wenn beispielsweise eine Immobilie gekauft wird, deren Nutzung rein privat ist, so sind alle Ausgaben dafür persönlicher Luxus – dieser Bereich wird generell nicht von der Steuerlast befreit oder bis zu einem gewissen Teil abgesetzt. Anders sieht dies aber aus, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt. Beispielsweise Geschäftsräume oder ein vermietetes Wohneigentum.
Kreditkosten von der Steuer absetzen
Es gibt einige Kredite, die steuerlich absetzbar sind. Bevor ein Kredit aufgenommen wird, der nicht auf privat genutztes Wohneigentum abzielt, sollte dies daher beachtet werden. Immerhin ergeben sich durch die Steuerersparnis eventuell Möglichkeiten, doch noch mehr zu investieren und dadurch ein noch besseres Objekt zu erhalten. Generell lässt sich folgendes absetzen:
Die Absetzung der Werbungskosten
Wenn eine Immobilie vermietet wird, können die Zinsen für den aufgenommenen Kredit steuerlich geltend gemacht werden – dies läuft unter Werbungskosten. Dazu zählen allerdings nur die Zinsen eines Kredits, der getroffen wurde, um das Einkommen weiterhin zu gewährleisten. Der Kauf fällt darunter, ebenso wie die teure Reparatur des Daches, aber nicht der Bau einer Garage, sofern diese nicht vermietet werden soll. Das Einkommen, das direkt durch die Maßnahmen, die der Kredit finanziert, gewonnen wird, ist für die Absetzung daher ausschlaggebend. Um die Zinsen geltend zu machen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Zweitwohnung darf abgesetzt werden
Wenn aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung aufgenommen werden muss, können die Kosten hierfür steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt einerseits für die Miete, andererseits aber auch für den Privatkredit, wenn die Wohnung gekauft wird. Dies hat einen Grund: Wer ein Haus, eine Familie und ein stabiles, soziales Umfeld in einer bestimmten Stadt hat, sein Beruf ihn aber in eine andere Ecke von Deutschland führt, so muss er dafür nicht zwingend komplett umziehen. Da die Zweitwohnung daher notwendig ist, damit weiterhin ein Einkommen besteht, können die Kosten demzufolge steuerlich abgesetzt werden.
Autokredit – Teilweise absetzbar
Bei einem Auto ist die Sachlage nicht ganz so offensichtlich. Ein Wagen, der einen nur zur Arbeit bringt, ist beispielsweise im Einkauf nicht steuerlich absetzbar. Zwar wird eine Pendlerpauschale bezahlt, allerdings muss der Kredit mitsamt Zinsen allein vom Käufer getragen werden. Anders sieht dies aus, wenn mit dem Wagen wirklich Geld verdient wird und er hauptsächlich dafür vorhanden ist. Bei Selbstständigen im Außendienst ist dies oft der Fall – dafür muss aber genau Buch über die Fahrten geführt werden: Welche waren wichtig für die Firma, welche sind eher privater Natur?
Betriebliche Investitionen müssen nicht allein getragen werden
Freiberufler haben die Möglichkeit, Zinsen für einen Kredit abzusetzen, wenn damit eine berufliche Investition bezahlt wird. Der Kauf eines Computers oder eines Servers kann je nach Betrieb darunter fallen, wie auf dieser Seite beschrieben. Eine ordentliche Rechnung als Nachweis ist wichtig, damit der Punkt auf der Steuererklärung vom Finanzamt angenommen wird.
Vorgehensweise bei dem Schuldzinsenabzug
Um dies einfacher zu erläutern, wird hier nur noch auf den Schuldzins bei einem Immobilienkauf zur Vermietung eingegangen. Wenn es bekannt ist, dass diese Kreditzinsen steuerlich geltend gemacht werden können, gilt es, das richtige Vorgehen dafür zu finden. Die Werbungskosten werden in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) angegeben – es ist aber wichtig, hier wirklich nur den Schuldzins anzugeben und nicht die generelle, monatliche Rate. Die meisten Hypothekendarlehen werden in einer Rate, die sich aus Tilgungsbetrag und Zinskosten zusammensetzt, bezahlt. Die Zinsen orientieren sich an der Restschuld, diese werden im Laufe der Zeit deswegen geringer. Die monatliche Belastung bleibt aber gleich – graphisch ist dies folgendermaßen darzustellen:
Die Schuldenzinsen werden also Monat für Monat geringer, die Belastung bleibt aber die gleiche – trotzdem bekommen die Kreditnehmer weniger von der Steuer zurück, da sich dies nur auf die Zinsen bezieht. Diese Falle kann aber umgangen werden, wie gevestor.de beschreibt. Die Idee dahinter ist, die Tilgung bis zur Entschuldung auszusetzen, sodass die Schuldzinsen auf der gleichen Höhe bleiben. Im auf der Seite dargestellten Beispiel können so etwa 7.300 Euro mehr als Schuldzinsen steuerlich abgesetzt werden. Die Ersparnis liegt hier bei etwa 3.000 Euro – ein Betrag, der nicht einfach übersehen werden sollte. Es lohnt sich daher, gedanklich die verschiedenen Wege der Tilgung und des Steuerabzugs durchzurechnen, ehe sich für einen entschieden wird.