Steuererklärung zurückziehen – Praktische Tipps zur Umsetzung

Steuererklärung zurückziehen – Praktische Tipps zur Umsetzung
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Beim Einreichen von Steuererklärungen können immer wieder Fehler auftauchen. Gerade private Personen neigen in diesem Fall zu Fehlern, wenn sie sich keine Hilfe von anderen Personen einholen. Da kann es sehr nützlich sein, wenn gewusst wird, wie und wann eine Steuererklärung zurückgezogen werden kann. Wie die Abgabe einer Steuererklärung im Allgemeinen funktioniert und welche Termine beachtet werden sollten, verrät dieser Bericht.

Die Grundlagen – die Steuererklärung

Eine Steuererklärung muss im Grunde fast jede Person abgeben, die sich in einer Anstellung befindet, in welcher Geld verdient wird. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um eine Festanstellung oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Sobald eine Person ein geregeltes Einkommen besitzt, ist diese in bestimmten Fällen auch dazu verpflichtet, sich der Einkommenssteuererklärung zu widmen.

In der Regel werden Personen aber zur ersten Abgabe schriftlich aufgefordert. Gerade dann, wenn der erste Job nach der Schule angenommen wird, bekommen die meisten Jugendlichen Post vom Finanzamt. In diesem Schreiben werden Personen dann dazu aufgefordert, ihre Steuererklärung schriftlich einzureichen. In dieser Steuererklärung werden grundlegende Einkommen aufgelistet und sortiert. Auszubildende können ihre Ausgaben, die für die Schule getätigt wurden, als Werbekosten geltend machen. Diese fließen dann nicht in die Berechnung ein und können später sogar zurückerstattet werden.

Allerdings ist nicht jede Person dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei Arbeitnehmern übernimmt meist der Arbeitgeber den Lohnsteuereinzug. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer um keine Formalitäten kümmern. Es gibt allerdings Fälle, bei denen Steuererklärung auch für Arbeitnehmer notwendig sind.

  • Freiberufler müssen immer eine Steuererklärung abgeben, sind aber bis zum Betrag von 8130 Euro im Jahr grundbefreit
  • Rentner, die eine Rente über 1.500 Euro brutto bekommen, müssen eine Steuererklärung abgeben
  • Personen mit Werbungskosten oder Sonderausgaben müssen diese immer in der Steuererklärung geltend machen
  • Arbeitnehmern mit einem Zweitjob oder anderen Nebeneinkünften sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben
  • Außerordentliche Einkünfte müssen versteuert werden – das sind alle Einkünfte, die neben der eigentlichen Arbeit unregelmäßig ausgezahlt werden

 

Die Termine zur Steuererklärung

Grundsätzlich gilt für jede Person, dass die Abgabe bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden sollte. Wenn dieses Datum dann auf einen Samstag oder einen Feiertag fällt, reicht es aus, wenn das Finanzamt die Unterlagen am nächsten Werktag bekommt. In diesem Fall drücken viele Beamte ein Auge zu, allerdings sollte die Erklärung an diesem Tag wirklich im Briefkasten des Finanzamtes liegen. Es bringt nichts, wenn das Dokument an diesem Tag erst eingeworfen wird.

Sollte ein Steuerberater zur Hilfe herangezogen werden, dann verschiebt sich der Abgabetermin auf den 31. Dezember des Folgejahres. In diesem Fall fallen aber immer Kosten für die Bearbeitung an. Diese werden zwar nicht vom Finanzamt erhoben, allerdings muss der Steuerberater bezahlt werden. Hier kommt es dann immer auf den Aufwand und die Stundenzahl an, die der Steuerberater an einem Fall gearbeitet hat.

Wer nicht zur Steuererklärung aufgerufen wurde, dennoch aber eine Erklärung abgeben möchte, kann insgesamt vier Jahre lang mit der Abgabe warten. Auch nach vier Jahren können noch Werbungskosten oder andere Dinge geltend gemacht werden. Läuft diese Frist allerdings ab, können Werbungskosten nicht zurückerstattet werden.

Den Termin verpassen

Im Falle einer freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung wurde bereits erklärt, dass das Finanzamt hier keine Zahlungen mehr tätigen wird. Die Werbungskosten verfallen und die betreffende Person bleibt auf den entstandenen Kosten sitzen.

Bei einer Pflicht-Abgabe sieht das etwas anders aus. Wurde der 31. Mai des Folgejahres als Stichtag verpasst, so brauchen sich betroffene Personen keine Sorgen machen. In den meisten Fällen hat die Versäumnis keine Konsequenzen. Es wird erst dann heikel, wenn das Finanzamt eine Mahnung schickt. In der Mahnung wird die Person dann aufgefordert, die Steuererklärung innerhalb von 6 Wochen abzugeben. Halten sich Personen nicht an diese Frist, so können Zwangsgelder erhoben werden. Je länger Betroffene dann mit der Abgabe der Steuererklärung warten, desto höher ist die Summe, die als Strafe gezahlt werden muss. Sollte auf die Mahnung gar nicht reagiert werden, wird eine Schätzung beantragt. In diesem Fall taucht ein Steuerfahnder auf, der sich um die Schätzung der Wertsachen kümmert.

Sollte beim verspäteten Abgeben ein schlechtes Gewissen entstehen, kann das Finanzamt aber jederzeit um Aufschiebung gebeten werden. In diesem Fall reicht ein formloser Brief, der dann akzeptiert wird, wenn das Finanzamt keine Rückmeldung gibt.

Das Zurückziehen der Steuererklärung

Grundsätzlich können Steuererklärungen nicht zurückgezogen werden, wenn es sich bei ihnen um Pflichtabgaben handelt. Wer eine Zurückziehung in Betracht zieht, kann dies nur bei freiwilligen Steuererklärungen durchziehen, wie bei gutefrage.net diskutiert wird. Diese können jederzeit formlos zurückgezogen werden. Sollten für bereits abgegebene Erklärungen Kosten anfallen, können diese ebenfalls zurückgefordert werden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich das Finanzamt die Kosten auf anderen Wegen zurückholt. In diesem Fall würden dann Nachforderungen anfallen, welche die entsprechende Höhe der Zahlung aufweisen.

Für die Rücknahme der Steuererklärung kann ein Einspruch erhoben werden. Das Finanzamt wird dann in den meisten Fällen auf diese Forderung eingehen. Das funktioniert aber nur – wie bereits erwähnt – bei freiwilligen Steuererklärungen, in denen beispielsweise Werbungskosten geltend gemacht werden wollen. Bei verpflichteten Abgaben kann die Rücknahme nicht erfolgen!