Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 endet normalerweise am 31. Juli 2021. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Ende der Abgabefrist auf den 2. August 2021. Falls die Steuererklärung allerdings durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2022 (§ 149 Abs. 3 Halbsatz 1 AO). Jetzt hat die Regierung für die Steuererklärung 2020 die Abgabefristen verlängert.
Aktuell werden mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 um jeweils drei Monate verlängert. Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich damit die Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021 (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022 (§ 149 Abs. 3 AO). Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz, die für Ende Juni erwartet wird, gilt als sicher.
Gleichzeitig wird für die Berechnung von Steuerzinsen die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls um drei Monate verlängert und endet für den Besteuerungszeitraum 2020 am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.
Für den Besteuerungszeitraum 2020 kann das Finanzamt im Einzelfall anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Über den 31. Mai 2022 hinaus können die Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen nur im Einzelfall und auf Antrag verlängert werden, falls der Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten.
Abgabefristen verlängert für die Steuererklärung 2020!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
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Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | Geänderte Abgabefristen: |
Update, 01.07.2021:
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt.
Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate. (Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) , § 36 Sonderregelungen auf Grund der Corona-Pandemie)
Update, 19.05.2022:
Aktuell wurde am 19.05.2022 das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters erstellen lässt, bekommt nochmals etwas mehr Zeit. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2020 wurde nochmals vom 31.05.2022 auf den 31.08.2022 verlängert.