Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2016 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen für die Sozialabgaben sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Aufgrund der erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen steigen – trotz gleichbleibender Beitragssätze – die Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit einem Gehalt ab 4.125 Euro und noch mehr bei einem Gehalt ab 6.050 Euro.