Das Bundestag hat am 14.11.2019 die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen: Nicht schon 2020, sondern erst 2021(!) – rein zufällig findet im Jahre 2021 die Bundestagswahl statt – soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent müssen ihn vorerst komplett weiterzahlen.
Die Einnahmeausfälle 2021 werden 9,8 Milliarden Euro betragen – etwas mehr als die Hälfte des Gesamtaufkommens. Aufgepasst: Der Soli wird nicht zu 90 Prozent, sondern nur gut zur Hälfte abgeschafft, denn die andere Hälfte in Höhe von rund 9 Milliarden Euro müssen die restlichen 10 Prozent der Steuerzahler weiterhin stemmen („Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“).
Das sind die neuen Regelungen ab 1.1.2021:
- Freigrenze (Nullzone): Die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird angehoben. Der Solidaritätszuschlag entfällt, wenn die Einkommensteuer nicht höher ist als
- 16.956 Euro bei Alleinstehenden (bisher: 972 Euro),
- 33.912 Euro bei Verheirateten (bisher: 1.944 Euro). (§ 3 Abs. 3 SolzG).
Das bedeutet: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bzw. 123.434 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) wird kein Soli mehr fällig. Die Beträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren werden dementsprechend angepasst.
- Übergangsbereich (Milderungszone): Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe von 5,5 % erhoben, sondern wächst mit steigendem Einkommen. Innerhalb der Milderungszone zwischen 16.956 Euro und 31.528 Euro (Alleinstehende) bzw. zwischen 33 912 Euro und 63.056 Euro (Verheiratete) beträgt der Soli nunmehr als 11,9 % (bisher: 20 %) des Unterschiedsbetra-ges zwischen dem Einkommensteuerbetrag und der Nullzone.
Das bedeutet: Bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 61.717 Euro und 96.409 Euro (Alleinstehende) bzw. zwischen 123.434 Euro und 192.818 Euro (Verheiratete) steigt der Soli auf bis zu 5,5 % an. Dadurch wird die Mehrheit der noch verbleibenden Soli-Zahler ebenfalls entlastet. Die „Milderungszone“ im Anschluss an die Freigrenze vermeidet einen Belastungssprung und stellt einen kontinuierlichen Anstieg der Gesamtbelastung durch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sicher.
- Belastungszone: Auf sehr hohe Einkommen oberhalb der neuen Milderungszone ist der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten.
Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.409 Euro (Alleinstehende) bzw. 192.818 Euro (Verheiratete) liegt.
- Pauschale Lohnsteuer: Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe auch zur pauschalen Lohnsteuer erhoben. Die Nullzone und der Übergangsbereich kommen hierbei nicht zur Anwendung, sodass insoweit keine Entlastung ab 2021 eintritt.
- Kapitalerträge: Bei Sparern und Aktionären wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent weiterhin auf die Abgeltungsteuer erhoben, sobald der Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro ausgeschöpft ist.
Für 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Soli, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent zahlen fort? Nein, das stimmt sicherlich nicht!
Das Medianvermögen in der BRD lag 2018 bei etwa 35.000 US-Dollar und 41 Prozent der Deutschen mit weniger als 10.000 Dollar kein nennenswertes Vermögen.
Das heißt im Umkehrschluss, dass etwa 50-60 % über ein kleines oder mittleres Vermögen verfügen und vermutlich darauf Zinsen und Dividenden erhalten. Und darauf wird der Soli immer noch erhoben!
Der Satz, dass für 90 % der Bevölkerung der Soli wegfällt, ist eine populistische Lüge!
wunderbar was sich die sozialisten bei der soli – abschaffung geleistet haben !
der rentner der sich ein depot zur altersvorsorge aufgebaut hat den kann man weiterhin abkochen ,
steinbrück und konsorten (rister und co.) haben ihr geschäft gemacht und die heutigen flaschen spielen
das lied lustig weiter.
rentner haben leider keine lobby ,hoffentlich verstehen das auch weitere rentner , im November
weis man was man machen muß.
Da predigt man in Berlin: „Sie müssen etwas für Ihre Altersversorgung tun“ (Es sei denn Sie sind Beamter oder Parlamentarier) und gleichzeitig kann man nur noch 80 % der Aufwendungen für Lebensversicherungen als Sonderausgaben absetzen, dafür aber KAPST und Soli auf die so schon geringen Zinserträge zahlen. Direktversicherungen werden, entgegen der Zusagen bei Abschluss der Verträge, bei Fälligkeit mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. (Ausnahme gutverdienende Privatversicherte) und gleichzeitig Großbetriebe (Banken, Autoindustrie etc.) mit Subventionen bedacht, weil sie keine Erträge erwirtschaften wegen Strafgeldern und falscher Modelltypenpolitik und die Vorstände kassieren Millionengehälter (Daimler z.B. 12 Mio). Und jetzt zahlt der Rentner, der sich durch den Kauf von Wertpapieren die von Berlin geforderte Zusatzversorgung geschaffen hat, weiterhin den Soli.
Da fragt man sich, wann bekommen die Rentner eine Lobby in Berlin. Muss man wirklich erst DIE LINKE wählen.