Gestaltungsmodell: Baukosten oder Kaufpreis rechtzeitig aufteilen

Finanzierung von Immobilien: Teilen Sie Baukosten oder Kaufpreis frühzeitig auf

Beim Erwerb oder der Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes kann eine geschickte Zuordnung der Darlehen und der Eigenmittel enorme Steuervorteile bringen. Doch bei dem Gestaltungsmodell gibt es einiges zu beachten.


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Kaufpreisaufteilung: Grenzen vertraglicher Regelungen

Gebäudeabschreibung: Grenzen der vertraglichen Kaufpreisaufteilung

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazugehörigen Grund und Boden mit (Ausnahme: Erbbaurecht). Falls die Immobilie vermietet ist oder vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten abgesetzt werden. Die AfA ist aber nur möglich auf den Gebäude-, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Zu diesem Zweck muss der Gesamtkaufpreis im Rahmen der Kaufpreisaufteilung auf das Gebäude und den Grund und Boden aufgeteilt werden.


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Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten können nach der Scheidung in Höhe von bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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Das eigene Heim: Grundsteuer

Das eigene Heim: Grundsteuer

Wissenswertes zur Grundsteuer beim Eigenheim

Die Kosten für die eigenen vier Wände bestehen aus verschiedenen Faktoren, darunter die sogenannte Grundsteuer. Sie wird von der Gemeinde erhoben, zu der das Grundstück gehört und ist jährlich zu entrichten. Ab dem Jahr 2025 wird in Deutschland eine Neuberechnung der Grundsteuer gelten.
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Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023

Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023

Nach derzeit geltendem Recht lässt die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt allerdings nicht für die Umsatzsteuer. Hier wäre allenfalls zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden soll.


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Kaufpreisaufteilung : Neue Arbeitshilfe für AfA-Zwecke

Wohnungskauf: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für AfA-Zwecke

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazugehörigen Grund und Boden mit (Ausnahme: Erbbaurecht). Falls die Immobilie vermietet ist oder vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Abschreibung ist aber nur möglich auf den Gebäude-, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Zu diesem Zweck muss der Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und den Grund und Boden über die sogenannte Kaufpreisaufteilung aufgesplittet werden.


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Neue Grundsteuer: Was Sie wissen müssen

Neue Grundsteuer: Was Sie wissen müssen

Sie fragen sich, was es mit der neuen Grundsteuer auf sich hat, die derzeit in aller Munde ist? Da es eine Grundsteuerreform gab, müssen alle Eigentümer von Immobilien in Deutschland zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
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Technische Probleme bei ELSTER

Technische Probleme bei Elster

Haben Sie kürzlich versucht, auf Elster zuzugreifen, jedoch ohne Erfolg? Mehrere Tage lang war die gesamte ELSTER Plattform von technischen Problemen betroffen. Wenn Sie beispielsweise versucht haben, Ihre Steuererklärung oder Ihre Grundsteuererklärung via ELSTER zu übermitteln, war dies nicht möglich. Zeitweise wurde die Plattform sogar komplett abgeschaltet.
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Gebäudeabschreibung: AfA-Zeitraum per Wertgutachten verkürzen

Gebäudeabschreibung: AfA-Zeitraum per Wertgutachten verkürzen

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz für die Gebäudeabschreibung zu gering. So wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Gartenhaus in Kleingartenanlage: Spekulationsgewinn oder steuerfreier Verkauf?

Gartenhaus in Kleingartenanlage: Spekulationsgewinn oder steuerfreier Verkauf?

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch gilt das auch für ein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie, das veräußert wird?
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Steuersparmodell Studentenwohnung: Vorsicht bei Verkauf nach dem 25. Lebensjahr

Steuersparmodell Studentenwohnung: Vorsicht bei Verkauf nach dem 25. Lebensjahr

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch hier droht eine Steuerfalle, wenn die Studentenwohnung verkauft werden soll.


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Mieterabfindung: Aufwendungen nur per AfA abziehbar?

Mieterabfindung: Aufwendungen nur per AfA abziehbar?

Vermieter, die eine Immobilie umfassend renovieren wollen, möchten ihre alten Mieter so manches Mal zum Auszug bewegen. Sicherlich sind vielen Lesern nun die negativen Beispiele, etwa aus Berlin, vor Augen, wo Investoren Luxussanierungen durchführen, um für ihre Objekte anschließend enorm hohe Mieten zu verlangen. Aber natürlich gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen die Sanierung und ein vorheriger Auszug der Mieter einfach erforderlich sind, weil die Gebäude so alt sind, dass ein Verfall droht. Der Ausziehende erhält dann eine Mieterabfindung.


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Fotovoltaik: Billigkeitsregelung nun auch für Anlagen auf Mietshäusern

Fotovoltaik: Billigkeitsregelung nun auch für Anlagen auf Mietshäusern

Wie berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium über eine Billigkeitsregelung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.
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Spekulationsgewinn: Verkauf eines Gartenhaus in Kleingartenanlage

Spekulationsgewinn: Verkauf eines Gartenhaus in Kleingartenanlage

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft  und somit ein Spekulationsgewinn vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch gilt das auch beim Verkauf eines Gartenhauses?


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Rentenzahlungen: Steuerpflichtiger Zinsanteil bei verbilligter Veräußerung

Immobilienverkauf an Kinder: Veräußerungszeitrente ist steuerpflichtig

Häuser und Wohnungen werden häufig – vor allem unter Angehörigen – gegen langfristige monatliche Rentenzahlungen übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte „Rate“ dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird. Man spricht hier von einer so genannten Veräußerungszeitrente.

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Gleichgeschlechtliche Ehe: Jetzt Änderungsanträge für Steuerbescheide stellen!

Gleichgeschlechtliche Ehe: Jetzt Änderungsanträge für Steuerbescheide stellen!

Viele gleichgeschlechtliche Paare haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe umzuwandeln. Sie sollten nun aber eine wichtige steuerliche Frist beachten: Sie können nämlich bis zum 31.12.2020 die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif beantragen – und zwar rückwirkend für alle Jahre bis zum Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dies ist auch dann möglich, wenn die Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind.


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Baukindergeld: Bundesregierung verlängert Frist um drei Monate

Baukindergeld: Bundesregierung verlängert Frist um drei Monate

Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Kind 10 Jahre lang, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Bei zwei Minderjährigen sind es 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro.
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Vermietungsverluste: Schenkung an Kinder kann schädlich sein

Vermietungsverluste: Schenkung an Kinder kann schädlich sein

Vermietungsverluste sind grundsätzlich steuerlich abziehbar und dürfen mit anderen Einkünften verrechnet werden. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Verlusten ist jedoch, dass mit dem Mietobjekt zumindest auf lange Sicht ein Überschuss erwirtschaftet werden kann. Zwar darf die Absicht der Überschusserzielung grundsätzlich unterstellt werden. Die Grenzen werden aber dort gezogen, wo es sich quasi aufdrängt, dass mit dem entsprechenden Objekt niemals die „schwarze Null“ erreicht wird. Das kann der Fall sein, wenn bereits bei Erwerb der Immobilie feststeht, dass diese alsbald wieder verkauft oder selbstgenutzt werden soll.
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Studienkosten: Abzugsbeschränkung mittels Zuwendungsnießbrauch umgehen

Studienkosten: Abzugsbeschränkung mittels Zuwendungsnießbrauch umgehe

Die Kosten für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können – beschränkt – lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung steht mit unserem Grundgesetz im Einklang, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat. Hier ergibt sich über einen Zuwendungsnießbrauch an einer Immobilie ein interessantes Gestaltungsmodell.
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Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Jeder Hausbesitzer muss Grundsteuer zahlen. Aber auch die Mieter müssen sie indirekt zahlen, denn Immobilieneigentümer können sie über die Nebenkosten umlegen. Die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte anknüpft, war im Jahre 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Deshalb soll nun die Grundsteuer in Deutschland umfassend reformiert werden. Dem Gesetzgeber hat das Gericht eine Frist zur Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2019 gesetzt (BVerfG-Urteil vom 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14 u.a.).


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Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice von der Steuer absetzen

Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice lassen sich komplett von der Steuer absetzen, sofern das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ist dies nicht der Fall, gibt es abweichende Regelungen. Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer dürfen das Homeoffice steuerlich anteilig von den Kosten für das gesamte Gebäude absetzen.
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