Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten usw. Bei solchen Bonuszahlungen „zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens“ (nach § 65a SGB V) handelt es sich nicht um eine Beitragserstattung, und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15).
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Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Im Jahre 2020 wurden 3,3 Millionen Einsprüche gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt – und meist mit gutem Recht! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche waren für die Steuerzahler – zumindest teilweise – erfolgreich! Haben Sie Ihren Bescheid endlich erhalten, sollten dieser in jedem Fall genau geprüft und nach Fehlern untersucht werden. Den Einkommenssteuerbescheid einfach ohne gründliche Prüfung abzuheften, ist meistens keine gute Idee.
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Arbeitsunfälle im Homeoffice: Versicherungsschutz per Gesetz erweitert
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Probleme gibt es dabei immer wieder bei Arbeitsunfällen im Homeoffice. Die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, kann für den Betroffenen große finanzielle Folgen haben.
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Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt
Das Bundesfinanzministerium vereinfachte Anfang Juni die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photovoltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solaranlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommensteuer befreien lassen können.
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Rentenanpassung 2021: Nullrunde im Westen, kleine Erhöhung im Osten
Wie jedes Jahr kommt es auch in diesem Jahr zum 1. Juli zu einer Rentenanpassung. Dabei werden Renten wieder überprüft, um die Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Doch in diesem Jahr bleiben die Renten im Westen unverändert und steigen im Osten nur geringfügig um 0,72 %. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert unverändert 34,19 Euro, und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,13 Euroauf 33,47 Euro.
Spekulationsgewinn: Verkauf eines Gartenhaus in Kleingartenanlage
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft und somit ein Spekulationsgewinn vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch gilt das auch beim Verkauf eines Gartenhauses?
Kontenspionage: Pro Tag rund 6.000 heimliche Kontenabrufe
Mit Hilfe der automatisierten „Kontenspionage“ können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
Anlagebetrug: Lichtschimmer für betrogene Anleger
Betrugsfälle sind bei der Kapitalanlage nicht selten. Bei so genanten Schneeballsystemen wird die versprochene Rendite gar nicht erwirtschaftet, vielmehr stammen die Gewinnausschüttungen aus den Einzahlungen neuer Anleger. Und viele Anleger legen die vorgetäuschten Gewinne direkt wieder an – bis das ganze System zusammenbricht und der Anlagebetrug auffällt. Reingefallene Anleger sind dann gleich doppelt bestraft: Zum einen ist das Geld weg, zum anderen sollen sie auf die vorgegaukelten Scheingewinne auch noch Steuern zahlen. Das jedenfalls ist die harte Linie des Bundesfinanzhofs.
Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020
Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.
Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.
Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.
Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.
Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Verzinsung der Steuern
Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.
Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
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Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
?? Article in English: More time for the tax return 2020
Auslandsstudium: Droht der Verlust des Kindergeldes?
Eltern, deren Kinder studieren, erhalten für diese grundsätzlich Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht prinzipiell auch, wenn ein Kind im EU-Ausland oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) studiert. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Plant ein Kind in einem Land außerhalb des EU- und EWR-Raums sein Auslandsstudium, steht den Eltern das Kindergeld aber grundsätzlich nur zu, wenn Sohn oder Tochter ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.
Unfallversicherung: Ist derSturz im Homeoffice versichert?
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Probleme gibt es dabei immer wieder bei Arbeitsunfällen im Homeoffice. Die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, kann für den Betroffenen große finanzielle Folgen haben: Wenn es ein Arbeitsunfall ist, kommt die Berufsgenossenschaft, also die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, für die Heilbehandlungskosten auf. Ist es kein Arbeitsunfall, hängt es davon ab, ob der Verletzte eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, muss er Behandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind, selbst tragen.
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Kurzarbeitergeld: Bei Bezug im Vorjahr besteht Pflicht zur Steuererklärung
Im vergangenen Jahr 2020 haben zahlreiche Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bezogen. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kinder 67 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts.
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Gesundheitsförderung: Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen
Viele Unternehmen versuchen, die Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Zwar ist der Fiskus schnell geneigt, insoweit einen geldwerten Vorteil anzunehmen, der der Lohnsteuer unterliegen könnte. Doch der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, soweit die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden (§ 3 Nr. 34 EStG).
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Firmenfahrrad: Geldwerten Vorteil nach Leasingende versteuern
Die Überlassung von Firmenfahrrädern und E-Bikes an Mitarbeiter hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erfahren. Üblicherweise least der Arbeitgeber dabei das Firmenfahrrad und überlässt dieses dann dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Für letztere ist – wie bei der Überlassung eines Dienstwagens – ein Sachbezug zu versteuern, der in aller Regel pauschal ermittelt wird.
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Steuererklärung 2020: Abgabefristen verlängert!
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 endet normalerweise am 31. Juli 2021. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Ende der Abgabefrist auf den 2. August 2021. Falls die Steuererklärung allerdings durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2022 (§ 149 Abs. 3 Halbsatz 1 AO). Jetzt hat die Regierung für die Steuererklärung 2020 die Abgabefristen verlängert.
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Ehrenamt: Wie sich die Erhöhung der Freibeträge auswirkt
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind zahlreiche Neuerungen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“ und „Ehrenamt“ beschlossen worden. So ist die so genannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht worden, das heißt, bis zu diesen Beträgen bleiben Vergütungen aus i bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei.
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Riester-Verträge: Rechte der Steuerzahler bei Rückforderungen gestärkt
Riester-Verträge werden staatlich gefördert: Die Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Derzeit stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für die Vorjahre ändern und den Sonderausgabenabzug streichen, weil sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darüber informiert worden sind, dass die Voraussetzungen für die Zulagengewährung bzw. für den Sonderausgabenabzug nicht vorliegen.
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Arbeitsmittel: Tageszeitungen nicht als Werbungskosten absetzbar
Ausgaben für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen können als Werbungskosten absetzbar sein, wenn die Literatur ausschließlich beruflichen Zwecken dient und damit Fachliteratur darstellt. Doch immer wieder gibt es Streit mit dem Finanzamt über die Frage, was Fachliteratur ist, und ob auch Tageszeitungen geltend gemacht werden können.
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Behinderte Kinder: Anspruch für volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom
Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Wird auch das Asperger-Syndrom als Behinderung anerkannt?
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Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Pflege, Medikamentenbesorgung und Einkäufen
Ehrenamtliche Pflegerinnen und Pfleger genießen bei ihrer Tätigkeit in der Regel den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII. Die versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und der Mobilität, aber auch Hilfen bei der Haushaltsführung. Passiert einem ehrenamtlichen Helfer ein Fahrradunfall während seiner Tätigkeit, kann daraus auch ein langjähriger Rechtsstreit um Anerkennung werden.
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Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer
Mitte 2019 ist das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet worden. Mit dem genannten Gesetz sind Änderungen und Verschärfungen für das Kindergeldrecht einhergegangen. So sind neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug, also von der Kindergeld-Berechtigung, ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a EStG). Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen.
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