Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
Stehen Sie unter Termindruck?
Insbesondere Ehepaare zählen zu der Gruppe, die Ihre Steuererklärung pünktlich abgeben muss. Haben verheiratete Arbeitnehmer nämlich die Lohnsteuerklasse III und V oder beide die Klasse IV mit Faktor gewählt, muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2013 dem Finanzamt vorliegen. Aber auch Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben oder auf einer zweiten Steuerkarte arbeiten, müssen pünktlich abgeben. Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte bei seinem örtlichen Finanzamt nachfragen.
Wird die Steuererklärung erst nach dem 31. Mai abgegeben, darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fordern: Das sind immerhin 10 Prozent der für das Jahr fälligen Einkommensteuer (max. 25.000 Euro). Kurios: Das Finanzamt darf die Strafe selbst dann einfordern, wenn der Steuerpflichtige eine Steuererstattung erhält.
Keine Angst! In den ersten Juni-Wochen sind die meisten Finanzbeamten gnädig und haben mit den pünktlich eingereichten Steuererklärung genug zu tun. Wird die Zeit bei Ihnen also eng, können Sie formlos um eine Fristverlängerung bitten. In den Musterbriefen, die Lohnsteuer kompakt zur Verfügung stellt, finden Sie auch einen passenden „Antrag auf Fristverlängerung“ für Ihre Steuererklärung. Besser ist es natürlich, es gar nicht so weit kommen zu lassen.
Steuererklärung 2012: Mit Lohnsteuer kompakt schnell ausgefüllt
Aktuelle Kundenmeinung zu Lohnsteuer kompakt
„Sehr gut. In 10 Minuten war meine Steuer fertig 🙂 „
13.05.2013, w*****[email protected]„Schnell und Benutzerfreundlich verständlich“
09.05.2013, v******[email protected]
So sparen Sie mit Werbungskosten, Sonderausgaben und Co.
Nicht jeder Steuerzahler muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Aber Vielen bringt die Steuererklärung eine Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern. Es lohnt sich fast immer. Und mit Lohnsteuer kompakt sehen Sie schon im Voraus, wie hoch die Steuererstattung voraussichtlich sein wird. Neben beruflichen Kosten erkennt das Finanzamt auch viele private Aufwendungen in der Steuererklärung an. Damit es nicht zu Steuernachzahlungen kommt, beachten Sie unsere Spartipps:
Arbeitnehmer können mit Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie den haushaltsnahen Dienstleistungen viel Geld sparen. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis aufkommen. Dazu zählen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Aufwendungen für Arbeitskleidung oder der Beitrag für die Gewerkschaft. Mehr Informationen…
Auf die Haushaltsnahe Dienstleistungen sollten Sie ein besonderes Augenmerk richten, da diese Kosten sofort und direkt von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen werden. Jeder kann eigentlich einen Steuernachlass für Helfer im Haushalt erhalten, insbesondere auch Mieter! Mehr Informationen…
Bei den Sonderausgaben sieht es für den Arbeitnehmer schon etwas anders aus. Hier liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei jährlich 36 Euro. Sonderausgaben sind bestimmte Kosten, die in den privaten Bereich fallen. Dazu zählen unter anderem Unterhaltskosten, Kirchensteuern, Spenden, Ausgaben zur Berufsausbildung oder Vorsorgeaufwendungen. Mehr Informationen…
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler. Ausgaben für den Arzt, verordnete Medikamente und andere Heil- und Hilfsmittel zählen als außergewöhnliche Belastungen. Mehr Informationen…
Tipp: Mit dem Steuerbescheid-Prüfer (ab der Deluxe-Verison) können Sie später einfach klären, ob das Finanzamt alle geltend gemachten Aufwendungen akzeptiert hat. Bei Fehlern können Sie dann innerhalb eines Monats Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.