Sie haben Gewinne im Casino oder beim Lotto erzielt? Herzlichen Glückwunsch! Die Freude über Gewinne aus Casinospielen, Lotto oder anderen Glücksspielen wärt häufig nicht lange, denn viele Gewinner machen sich Sorgen um die Steuerzahlungen. Schmälern diese den Gewinn enorm oder lässt sich etwa die Steuer legal umgehen? Die gute Nachricht zuerst: Häufig müssen die Gewinner gar keine Steuern zahlen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Casinogewinne und die rechtliche Grundlage
Brandneue Casinos bieten oft besonders attraktive Spielangebote, was Lust auf Extragewinne macht. Beweisen die Spieler ein glückliches Händchen und erzielen Gewinne, müssen diese zwar steuerlich erfasst werden, zu zahlen ist der Steuerbetrag allerdings häufig nicht. Als rechtliche Grundlage für die Steuerbetrachtung gilt das Rennwett- und Lotteriegesetz. Hinzu kommt das Umsatzsteuergesetz, welches ebenfalls bei Gewinnen aus Glücksspielen zur Anwendung kommen. Darin heißt es in 4 Nr. 9b UstG, dass alle Umsätze, die unter das die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, steuerfrei sind.
Voraussetzung für steuerfreie Casinogewinne
Was müssen Sie mitbringen, wenn die Gewinne 1:1 in die eigene Tasche wandern und davon keine Steuern abgezogen werden sollen?
- Gewinn muss in der Europäischen Union erzielt worden sein
- Spieler dürfen nicht als Berufsspieler gelten
Haben die interessanten neuen Casinos ihre Glücksspiellizenz innerhalb der Europäischen Union und versteuern sie dort ihre Gewinne, dann gilt die Steuerfreiheit für private Spieler. Haben Sie nicht nur als Hobbyspieler Freude an den Casinoangeboten, sondern nutzen diese Tätigkeit hauptberuflich, dann sind ebenfalls Steuerzahlungen fällig. Die Casinogewinne gelten dann als ihr Einkommen und müssen gemäß Umsatz- und Einkommensteuergesetz beim zuständigen Finanzamt angezeigt und versteuert werden.
Hobbyspieler und Berufsspieler im Vergleich
Die Unterscheidung zwischen Hobbyspieler und Berufsspielern ist deutlich. Wer beispielsweise regelmäßig mit Gewinnen aus Casinos oder Lotto seinen Lebensunterhalt finanziert und regelmäßig die Angebote nutzt, gilt als Berufsspieler. Vertreiben Sie sich hingegen temporär die Zeit an den attraktiven Slots, bei Karten- oder Tischspielen oder haben Glück mit Ihrem Lottoschein, dann zählen Sie zu den Hobbyspielern und sind deshalb von der Steuerzahlung auf die Gewinne nicht betroffen.
Tipp: Neue Casinos im Netz bieten häufig besonders attraktive Einstiegsangebote mit Freespins, Jackpot und einem Willkommensbonus für neue Kunden.
Unterschiede zwischen Steuern bei Glücksspielen und Geschicklichkeitsspielen
Erzielen Sie mit Glücksspielen als Hobbyspieler Gewinne, sind diese von der Steuer in Deutschland ausgenommen. Als Glücksspiele gelten:
- Roulette
- Blackjack
- Slots
- Poker
- Rubbellose
- Baccarat
Werden hingegen Gewinne mit sogenannten Geschicklichkeitsspielen erzielt, müssen darauf Steuern gezahlt werden.
Lotto- und Casinogewinne zinsbringend anlegen: Achtung, Steuerpflicht
Für private Spieler sind Lotto- und Casinogewinne nicht steuerpflichtig. Werden sie hingegen mit Zinsen angelegt, gilt eine andere Rechtsgrundlage. Wer die Gewinne geschickt zinsbringend (beispielsweise mit Zinsen über ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto angelegt) muss dafür Steuern zahlen. Im ersten Jahr gilt die Steuerfreiheit, ab dem zweiten Jahr unterliegen die Zinserträge der Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 % pauschal und muss bei der jährlichen Steuererklärung als Einnahmen angegeben werden. Als Nachweis für die Gewinne gilt der Auszug der Bank oder des Depots, bei dem die Zinsen generiert worden.