Den Abzug von Abgeltungsteuer können Sie verhindern, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungshöchstbetrag beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1 602 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde gefordert, dass ab 2011 im Freistellungsauftrag zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss.
Beim gemeinsamen Freistellungsauftrag von Eheleuten sind die Identifikationsnummern beider Ehegatten anzugeben (§ 44a Abs. 2a EStG). Mit dieser Verschärfung wollen die Finanzämter besser kontrollieren, ob Sparer, die Konten bei mehreren Banken haben, ihren Sparerfreibetrag nicht mehrfach ausschöpfen.
Aktuell ist darauf hinzuweisen, dass Freistellungsaufträge, die vor 2011 unbefristet erteilt wurden und bisher noch ohne Identifikationsnummer gültig waren, zum 1.1.2016 ihre Gültigkeit verlieren (§ 52 Abs. 45 EStG).
Es genügt, wenn Sie der Bank, bei der der Freistellungsauftrag erteilt wurde, formlos Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, einen neuen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um Hilfe….ich habe mich in den Formularen schon Verloren…..wir moechten um Eine Freistellung von /texte/2023/310/ Abgaben bitten. Mein Sohn arbeitet als GmbH in Deutschland…..koenten Sie mit bitte per Email den richtigen Formular zuschicken.
Ich binn Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Gruessen,
elvira matasovska
slowakei
Tel.+421905958666
Hallo Elvira,
bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, damit Sie auch das richtige Formular erhalten. Über unsere Finanzamtsuche können Sie schnell die Kontaktdaten in Erfahrung bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt