Nutzerfrage:“ Wir hatten einen Steuerklassenwechsel, wie gebe ich das in Ihrem Programm an?“
Lohnsteuer kompakt:“ Wenn Sie im Laufe des Jahres die Steuerklasse gewechselt haben, tragen Sie die zuletzt auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragene Lohnsteuerklasse ein. Ein Wechsel wird nicht angegeben.
Grundsätzlich spielt die Steuerklasse aber nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle. Für die Berechnung der Einkommensteuer ist die Lohnsteuerklasse irrelevant und hat nur informativen Charakter in der Steuererklärung.
Bei Lohnsteuer kompakt können Sie Steuerklasse unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigung“ angeben.“
Ich habe am 1.6 angegangen mit steuerklasse 4 und ab juli dann klasse 5. Auf der lohnsteuerbescheinigung ist vom zeitraum 1.6. Bis 31.12 nur die steuerklasse 5 also die aktuelle aufgeführt ist das richtig?
Hallo Mutlu,
ja , das ist korrekt.
Grundsätzlich spielt die Steuerklasse nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle. Für die Berechnung der Einkommensteuer ist die Lohnsteuerklasse irrelevant und hat nur informativen Charakter in der Steuererklärung. Die Höhe der tatsächlichen Steuerschuld errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen, dass mittels der Einkommensteuererklärung ermittelt wird (Einnahmen abzüglich Ausgaben, wie z.B. Werbungskosten).
Bei Lohnsteuer kompakt können Sie die Steuerklasse, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigung“ angeben.
Wenn Sie im Laufe des Steuerjahres die Steuerklasse gewechselt haben, tragen Sie die zuletzt auf Ihrer ersten Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Lohnsteuerklasse ein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo, ich habe Ende 2017 geheiratet und wir waren dann beide in der Steuerklasse 4. Im Januar 2018 Abend wir einen Stuerklassenwechsel in 3und 5 beantragt der dann auch genehmigt wurde aber erst ab Januar 2018. Meine Fragen: MÜSSEN wie trotzdem für 2017 eine Steuererklärung machen ?
Hallo Sandra,
wenn Steuerzahler 2017 beide zuerst die Steuerklasse I und nach der Hochzeit die Steuerklasse IV hatten und bei beiden keine Freibeträge eingetragen waren, muss auch keine Steuererklärung abgegeben werden.
Paare werden nach der Hochzeit zunächst automatisch in Steuerklasse IV eingruppiert – egal ob beide berufstätig sind oder nur einer von beiden. Der größte Vorteil ergibt sich für Eheleute nach der Hochzeit aber durch das sogenannte Ehegattensplitting, weswegen Verheiratete meistens auch Steuern sparen und gerade für das Jahr der Heirat eine Steuererklrärung abgeben sollten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Wenn ich am Ende des Jahres steuerklasse Wechsel wie wird das vergangene Jahr gerechnet
Hallo Rafael,
wenn Sie die Steuerklasse beispielsweise zum Oktober von Steuerklasse IV zu III gewechselt haben, gilt dann ab Oktober die II. Die Vormonate wurden ja bereits von Ihrem Arbeitgeber mit der Steuerklasse IV abgerechnet, die Lohnabrechnung ändert sich natürlich nicht rückwirkend.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo.
Mein Mann und ich sind momentan in den Steuerklassen 3-5. Unser Baby kommt im November und deswegen möchten wir jetzt zu 4-4 wechseln damit wir mehr Elterngeld bekommen. Anfang 2020 wechseln wir wieder zu 3-5.
Müssen wir dann für 2019 eine Steuererklärung machen? Oder erst für 2020?
MfG
Hallo Viktoria,
wenn Sie und Ihr Ehepartner beide Arbeitslohn beziehen und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert, sind Sie immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
In der Steuerklassenkombination IV/IV ohne Faktorverfahren sind Sie dagegen nicht zur Abgabe eine Steuererklärung verpflichtet, sofern keine anderen Gründe für eine Pflichtveranlagung vorliegen. Der Gesetzgeber geht bei dieser Steuerklassenkombination davon aus, dass es nicht zu einer Steuernachzahlung kommt. Es ist daher in der Regel gerade in der Steuerklasse IV/IV vorteilhaft eine Steuererklärung abzugeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo,
ich befinde mich in ähnlicher Situation wie Sandra oben (Post vom 21.09.18). Meine Frau und ich haben letztes Jahr im Oktober 2018 geheiratet, waren beide Steuerklasse 1 und haben jetzt beide Steuerklasse 4 und keine eingetragenen Freineträge.
Habe ich das in dem Fall richtig verstanden, dass wir dann für 2019 keine Steuererklärung abgeben müssen?
Mag
Max
Hallo Maximilian,
wenn Sie beide in der Steuerklasse 4 ohne Faktor und ohne eingetragene Freibeträge arbeiten und keine weiteren Einkünfte haben, sollten Sie keine Steuererklärung abgeben müssen.
Eine detaillierte Übersicht, wann einen Steuererklärung abgegeben werden muss finden Sie hier.
Wir empfehlen aber grundsätzlich jedem Arbeitnehmer, eine Steuererklärung abzugeben, um Steuervorteile optimal zu nutzen. Nur so können Sie sich zu viel gezahlte Steuern bei Ihrem Finanzamt zurückholen. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo,
meine Frau und ich haben Anfang Februar diesen Jahres geheiratet (01.02.19). Ich mache gerade unsere Steuererklärungen für 2017 und 2018.
Nun meine Frage: welche Steuerklasse muss ich in den Steuererklärungen angeben? I oder IV ?
Wir sind beide angestellt und verdienen ca. gleich.
MfG
Hallo Michael,
die Angabe der Steuerklasse in der Steuererklärung ist nur informativ. Wenn Sie im Laufe des letzten Jahres die Steuerklasse gewechselt haben, tragen Sie die zuletzt auf Ihrer ersten Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Lohnsteuerklasse ein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo,
ich hätte eine Frage. Meine Frau und ich sind ab 01.06.2018 getrennt. Die Kinder wohnen bei ihr. Wir haben beide bis ende des Jahres noch Steuerklasse 4 und ab dem Januar 2019 haben wir schon 1 und 2
Wenn ich die Steuererklärung machen will, kommt bei mir Grosse Nachzahlung.
Ich trage auf beide Kinder Freibeträge und bezahle noch Unterhalt ab dem 01.08.2018 für beide Kinder
Soll ich die Erklärung trotzdem machen oder wegen der Trennung und noch Klasse 4 brauche ich nicht??
Hallo Herr Mazurek,
Abgabepflicht besteht bei der Steuerklassenkombination IV/IV – nur, wenn Sie und Ihre Ehefrau zusätzlich das Faktorverfahren gewählt hatten.
Unterhaltszahlungen für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, sind steuerlich nicht relevant und gehören zur privaten Lebensführung.
Ob und wie viel Steuern Sie ggf. zahlen muss, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Steuerschuld errechnet sich auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens; vereinfacht gesagt: Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben.
Sie können aber einfach mal mit unserem Einkommenssteuer-Rechner ausprobieren, ob sich grob gerechnet eine Erstattung ergibt. Der Rechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Steuerschuld an.
Wenn Sie alle Ihre Einkünfte und Ausgaben in unserem Programm Lohnsteuer kompakt eingeben, ist die Berechnung der voraussichtlichen Steuerschuld natürlich sehr viel genauer!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Steuerklassenwechsels und die dazugehörige Steuererklärung am Ende des Jahres. Herr X kam aus dem Ausland nach Deutschland und hat nun Steuerklasse 1 obwohl er verheiratet ist. Seine Frau kommt in ein paar Monaten nach, wird allerdings zuerst in einem Hotel wohnen und kann sich daher nicht beim Bürgeramt anmelden, weshalb ein Steuerklassenwechsel nicht möglich ist. Nun ist die Frage von Herrn X, ob er zumindest am Ende des Jahres, wenn seine Frau registriert wurde und auch die Steuerklasse gewechselt wurde, er auch die vorherigen Monate bezüglich der Steuerklassen 3/5 abrechnen kann oder er die Steuern aus diesen Monaten nicht zurück bekommt, obwohl er bereits verheiratet war und dies auch durch die Hochzeitsurkunde belegen kann.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sie uns diesbezüglich weiterhelfen könnten.
Hallo Danja,
grundsätzlich spielt die Steuerklasse nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle. Für die Berechnung der Einkommensteuer ist die Lohnsteuerklasse irrelevant und hat nur informativen Charakter in der Steuererklärung. Die Höhe der tatsächlichen Steuerschuld errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen, dass mittels der Einkommensteuererklärung ermittelt wird (Einnahmen abzüglich Ausgaben, wie z.B. Werbungskosten).
Kann Herr X in der Einkommensteuererklärung dann die Zusammenveranlagung wählen, geben die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Guten Tag,
Mein Mann und ich sind dazu aufgefordert worden, eine Steuererklärung zu machen für 2018.
Wir waren bis Februar 2018 in Steuerklasse 3/5.
Seit März 2018 sind wir in 4/4. Wir haben 2 Kinder.
Müssen wir dann eine Erklärung machen?
Hallo Corinna,
der § 46 EStG regelt zahlreiche Fällen, in denen auch Arbeitnehmer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.
Da Sie und Ihr Ehepartner beide Arbeitslohn beziehen und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, sind Sie zur Abgabe verpflichtet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei solch tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo, meine Frau und ich habe für 2018 die Steuererklärung gemacht. Dabei viel auf, auf wir nicht wie geplant Steuerklassen 3/5 haben, sondern und jetzt kommts 3/4!!!! Weswegen wir jetzt sehr viel nachzahlen müssen. Wie kann das sein?
Hallo Kevin,
für die Einkommenssteuererklärung spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle, da hier nur das zu versteuende Einkommen des Gesamtjahres herangezogen wird.
Allerdings ist die Steuerklassenkombination 3/4 eigentlich nicht möglich. Hier liegt der Fehler wahrscheinlich beim Arbeitgeber, der die Abrechnung weiterhin mit der Steuerklasse 4 anstatt mit der (korrekten) Steuerklasse 5 die Abrechnungen erstellt hat. Auch in der Steuerklassenkombination 3/5 kommt es allerdings häufig zu Nachzahlungen. Die Auswirkungen der Kombination 3/4 auf die Nachzahlung sollten daher recht gering ausfallen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo, meine Frau und ich waren gemeinsam veranlagt. Jedoch trennten wir uns im Oktober 2021. Sie hatte bis dahin die Steuerklasse V, ich die III. Sie beantragte die IV, die ich ab Nobember 2021 auch bekam. Muss ich für die Steuererklärung 2021 die Klasse IV oder III angeben. Und müssen wir die Erklärung gemeinsam machen oder für 2021 getrennt?
Mit freundlichen Grüßen
S. Kowalsky
Hallo Sascha,
für die Ermittlung der Einkommensteuer spielt die Steuerklasse keine Rolle und hat in der Steuererklärung nur informativen Charakter. Geben Sie daher dort einfach die letzte Steuerklasse an, die Sie 2021 hatten und die Ihr Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer genutzt hat.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Sehr geehrter Herr Rudolph,
anlässlich der Erstellung meiner Steuererklärung habe ich eine Frage zu den Steuerklassen I und VI, für deren Beantwortung ich Ihnen sehr dankbar wäre. So habe ich das ganze Jahr 2021 hindurch als Rechtsreferendar gearbeitet, in den Monaten Oktober bis Dezember dann nebenbei noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Unternehmen. Da die Einkünfte aus der Tätigkeit im Unternehmen höher waren als das Referendargehalt, bin ich auf Anraten der Personalabteilung zum 01.10. bezüglich der Tätigkeit im Unternehmen in Steuerklasse I und bezüglich des Referendariats in Steuerklasse VI gewechselt. Das FinA wurde entsprechend informiert.
Ist es nun korrekt, in der Steuererklärung meine Einkünfte aus dem Referendariat von Januar bis September mit den Einkünften im Unternehmen von Oktober bis Dezember zu addieren, diese unter Steuerklasse I anzugeben und für Steuerklasse VI nur die Referendareinkünfte für die Monate Oktober bis Dezember anzugeben?
Es würde mich sehr freuen, kurz von Ihnen Rückmeldung zu erhalten.
Beste Grüße
Christian Strathman
Hallo Christian,
sie erhalten von Ihren beiden Arbeitgebern jeweils eine eigene Lohnsteuerbescheinigung für 2021.
Bei Lohnsteuer kompakt übernehmen Sie dann einfach die Werte aus den beiden Lohnsteuerbescheinigung. Den Rest macht das Programm. Sie müssen dann nur noch die Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) angeben.
Die Angabe der Steuerklasse in der Steuererklärung dient dem Finanzamt übrigens lediglich zur Kontrolle und hat keine Auswirkung auf die Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Die Steuerklasse spielt nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo, ich bin verheiratet und meine Frau kommt aus Schweden, sie ist hier erst im Dezember 2021 angemeldet dann haben wir die Steuerklasse im Januar 2022 rückwirkend geändert (3/5). Sie war 11 Monate im Jahr 2021 in Schweden und hat dort fast 3 Monate gearbeitet und da auch Steuer bezahlt.
Müssen wir ihr Einkommen in Schweden hier nochmal erklären?
Hallo Akram,
eine Doppelbesteuerung wird in der Regel durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermieden, z. B. Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo,
meine Frau und ich haben am 25.10.2022 geheiratet. Auf meine Jahres log Bescheinigung steht von 01.12 bis 31.12 Steuerklasse 3
Ich mache gerade unsere Steuererklärungen für 2022.
Nun meine Frage: welche Steuerklasse muss ich in den Steuererklärungen angeben? I oder 3 ?.
Hallo Lin,
Die Angabe der Steuerklasse dient dem Finanzamt lediglich zur Kontrolle und hat keine Auswirkung auf die Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Die Steuerklasse spielt nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle.
Haben Sie 2022 die Steuerklasse gewechselt?
Wenn Sie im laufenden Jahr die Steuerklasse (z. B. bei Heirat oder Scheidung) gewechselt haben, tragen Sie in der Steuererklärung die zuletzt gültige Steuerklasse (1 bis 5) ein.
Die Steuerklasse 6 können Sie nur bei einem weiteren Arbeitsverhältnis (gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern) haben.
Hinweis: Angaben zum Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 sind nicht zu erfassen. Auch sind keine Angaben zu eventuellen Freibeträgen zu machen, die der Arbeitgeber bei der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Ich wurde Anfang des Jahres 2021 eingestellt und hatte meine steueridentifikationnummer verlore, weswegen ich über 5 Monate in der Steuerklasse 6 gestuft war. Erst im letzten Arbeitsmonat habe ich sie nachgereicht und kam dann in die Steuerklasse 1. Wird dies positiv ausweisen bei meiner Steuererklärung. Ich hab von meinem Arbeitgeber Bescheid bekommen, dass ich das Geld rückwirkend vom Finanzamt bekommen würde?
Hallo Michael,
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum in der falschen Steuerklasse besteuert wurden und dadurch zu viel Lohnsteuer bezahlt haben, können Sie dies über eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen und eine Erstattung beantragen.
Die genaue Höhe der Erstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann durch Ihre Steuererklärung ermittelt werden. Melden Sie sich doch einfach mal bei Lohnsteuer kompakt an, um sich die voraussichtliche Steuererstattung ausgeben zu lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Im ersten Quartal 2022 war ich in Lohnsteuerklasse 3, danach erfolgte der Wechsel in Klasse 4. Zum Jahresende hat mein Arbeitgeber im Rahmen des automatischen Lohnsteuerausgleichs für das erste Quartal die erhebliche Differenz aus Klasse 3 zu 4 zusätzlich abgezogen. Ich war der Auffassung, dass ich diese Differenz zumindest über die Einkommenssteuer-Erklärung wieder geltend machen kann, da ich ja nun für das erste Quartal zu viel Steuern bezahlt habe. Im Bescheid bekam ich die Differenz aber nicht gutgeschrieben… Liege ich mit meiner Annahme falsch?
Hallo Matthias,
es kommt nicht zwangsläufig zu einer Steuererstattung.
Ehegatten können für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
Bei abweichenden Verhältnissen des gemeinsamen Arbeitseinkommens kann es aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzugs zu Steuernachzahlungen kommen. Aus diesem Grund besteht bei der Steuerklassenkombination III/V generell die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Zur Vermeidung von Steuernachzahlungen bleibt es den Ehegatten daher unbenommen, sich trotzdem für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, wenn sie den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V vermeiden wollen; dann entfällt jedoch für den anderen Ehegatten die günstigere Steuerklasse III.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Guten Tag,
ich habe anfang August geheiratet. Wir hatten vorher natürlich Steuerklasse 1 und durch die Hochzeit 4/4, wir haben aber auf 3/5 gewechselt. Die Lohnabrechnung meines Mannes wurde für August nachträglich auf die neue Steuerklasse 5 angepasst. Mein Arbeitgeber hat für den August keine Anpassung vorgenommen und erst im September die neue Steuerklasse 3 beachtet. Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, meinen Lohn für August mit der neuen Steuerklasse zu berechnen? Besteuert wurde ich im August noch mit Klasse 1. Ich bedanke mich schonmal.
Hallo Amelie,
Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die korrekte Steuerklasse auf Ihrer Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Da Sie Anfang August geheiratet und die Steuerklasse geändert haben, sollte die neue Steuerklasse (3/5) ab dem Zeitpunkt der Heirat gelten. Es ist ungewöhnlich, dass Ihr Arbeitgeber die Steuerklasse nicht bereits für August angepasst hat.
Sie sollten zunächst mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und darauf hinweisen, dass die Steuerklasse ab dem Zeitpunkt Ihrer Hochzeit geändert wurde. Bitten Sie darum, dass die Lohnabrechnung für August entsprechend korrigiert wird. In der Regel sollte Ihr Arbeitgeber dazu bereit sein, diese Anpassung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuern abgeführt werden.
Aufgrund der Steuerklassenkombination 4/% werden Sie zukünftig mit Ihrem Ehepartner eine Steuererklärung abgeben müssen. In dieser Steuererklärung werden alle Einkünfte und steuerlichen Änderungen berücksichtigt. Eventuell zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern werden in der Steuererklärung ausgeglichen. Das bedeutet, dass die Steuererklärung eine Möglichkeit bietet, eventuelle Steuerrückerstattungen oder Nachzahlungen zu erhalten, um sicherzustellen, dass die endgültige Steuerlast korrekt berechnet wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Hallo! Bis Juni 2022 war ich in Steuerklasse 5 und mein Mann in Steuerklasse 3. Im Juli 2022 haben wir auf Steuerklasse 4/4 gewechselt. Sind wir verpflichtet, eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben? Danke im Voraus.
Hallo Jenny,
wenn Sie bis Juni 2022 in der Steuerklasse 3/5 waren und erst im Juli 2022 auf die Steuerklasse 4/4 gewechselt haben, ist es in Ihrem Fall erforderlich, eine Steuererklärung für das Jahr 2022 einzureichen. Der Wechsel der Steuerklasse kann steuerliche Auswirkungen haben, die möglicherweise durch eine Steuererklärung ausgeglichen werden müssen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Hallo!
wir haben am 24.11.23 nach unserer Eheschließung unsere Steuerklasse wie folgt geändert:
Ich Alleinverdiener: Steuerklasse 3
Sie Hausfrau: Steuerklasse 5
Das Finanzamt hat uns mitgeteilt, dass die Steuerklasse rückwirkend für das komplette Jahr geändert wird.
Heißt das im Umkehrschluss, wenn wir unsere Steuerklärung für 2023 machen, dass wir die überbezahlte Lohnsteuer zurückerstattet bekommen? Meine Frau hat das laufende Jahr kein Einkommen gehabt und ich war Alleinverdiener.
Vielen Dank vorab!
Hallo ,
bis August 2023 waren wir in der Steuerklasse 3/5 und erst im September 2023 auf die Steuerklasse 4/4 gewechselt haben, weil ich arbeitslos geworden bin.
Welche Steuerklasse soll man in der Steuererklärung eingeben und muss ich auch , wenn ich auch bis Ende 2024 Arbeitslos bin.
Danke im Voraus
Hallo Samo,
in diesem Fall sollten Sie die Steuerklasse angeben, die am 31. Dezember 2023 gültig ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Guten Tag,
Wir haben am 12.05.2023 geheiratet und einen Steuerklassenwechsel vorgenommen. 3 und 5.
Wir wollen jetzt eine Steuererklärung machen.
Werden die Steuerklassen 3 und 5 fürs komplette Jahr 23 gezählt, und haben wir einen finanziellen Vorteil oder Nachteil dadurch?
Hallo Matthias,
für die Ermittlung der jährlichen Einkommensteuer spielt die Steuerklasse keine Rolle und hat in der Steuererklärung nur informativen Charakter. Geben Sie daher dort einfach die letzte Steuerklasse an, die Sie 2023 hatten und die Ihr Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer genutzt hat.
Durch die Steuerklassenkombination 3/5 wird dem Partner mit dem höheren Einkommen jeden Monat weniger Lohnsteuer abgezogen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen jeden Monat mehr Lohnsteuer zahlt. Ein Vorteil gegenüber der Steuerklassenkombination 4/4 wird dann in der Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Guten Tag, ich habe am 30. Januar 2024 das Formular zum Wechsel der Steuerklasse von Klasse 3 auf Klasse 4 ausgefüllt und das Finanzamt hat meinen Antrag rückwirkend zum 1. Januar genehmigt, als ich ab dem 1. Februar eine neue Klasse brauchte. Bitte sagen Sie mir, ob das Finanzamt dies rechtmäßig getan hat?