Nutzerfrage: “Wo und wie trage ich bezogenes Arbeitslosengeld in meiner Steuererklärung ein?“
Lohnsteuer kompakt: “Arbeitslosengeld gehört zu den Lohnersatz- bzw. Einkommensersatzleistungen und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es gibt zwei Möglichkeiten die erhaltenen Einkommensersatzleistungen einzutragen:
A: Wenn Sie Arbeitnehmer sind, tragen Sie die erhaltenen Leistungen im Bereich „Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen > Lohnersatzleistungen“ ein.
B: Wenn Sie kein Arbeitnehmer sind, tragen Sie die erhaltenen Leistungen im Bereich „Sonstige Angaben > Einkommensersatzleistungen“ ein.
Sie sollten über die Höhe der erhaltenen Lohnersatzleistungen eine Bescheinigung von der Arbeitsagentur erhalten haben. Darin ist der Betrag ausgewiesen, den Sie auch in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen. Diese Bescheinigung sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.“