Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
Erhöht werden
- der Kinderfreibetrag rückwirkend ab 2022 von bisher 2.730 Euro auf nunmehr 2.810 Euro je Elternteil; weitere Erhöhungen erfolgend zum 1.1.2023 und zum 1.1.2024.
- das Kindergeld zum 1.1.2023 ganz ordentlich auf 250 Euro für jedes Kind. Die Kindergelderhöhung auf 250 Euro für alle Kinder ist ein Schritt in Richtung einer Kindergrundsicherung.
Familienförderung: So hoch sind Kindergeld und Kinderfreibeträge | ||||
2021 / 2022 | 2023 / 2024 | |||
Kindergeld – für das erste und zweite Kind
– für das dritte Kind – für das vierte und jedes weitere Kind |
219 Euro
225 Euro 250 Euro |
250 Euro
250 Euro 250 Euro |
||
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Kinderfreibetrag
BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung, Ausbildung) |
2.730 Euro
1.464 Euro |
2.810 Euro
1.464 Euro |
3.012 Euro
1.464 Euro |
3.192 Euro
1.464 Euro |
Steuerfreibeträge je Elternteil
Steuerfreibeträge für Elternpaar |
4.194 Euro
8.388 Euro |
4.274 Euro
8.548 Euro |
4.476 Euro
8.952 Euro |
4.656 Euro
9.312 Euro |
Der BEA-Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird nicht angehoben. Er beträgt seit 2021 1.464 Euro je Elternteil bzw. 2.928 Euro pro Elternpaar.
Kindersofortzuschlag
Seit Juli 2022 erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Haushalt der Eltern einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat, wenn sie Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben (§ 72 SGB II, § 145 SGB XII, § 16 AsylbLG, § 88f BVG, § 6a Abs. 2 Satz 3 BKKG).
Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag erhöht sich damit von 209 Euro auf 229 Euro monatlich pro Kind.
Kinderzuschlag
Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen werden auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1.7.2022 im Zuge der Einführung des Kindersofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht.
Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1.1.2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.