Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.
Grundsätzlich haben alle Eltern minderjähriger Kinder – also Kinder unter 18 Jahren – Anspruch auf Kindergeld. Auch für volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, gibt es Kindergeld. Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Dies ist eine steuerliche Steuerentlastung für die Ausgaben, die Familien durch Kinder entstehen. Der Freibetrag wird vom 20zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob sich das Kindergeld oder die Verrechnung des Kinderfreibetrags mit der Steuer für Eltern mehr lohnt. Das heißt, der Kinderfreibetrag wirkt sich nur dann und auch nur insoweit aus, als er zu einer steuerlichen Entlastung führt, die höher ist als das Kindergeld.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhielten Eltern in Deutschland zuletzt für knapp 17,8 Millionen Kinder Kindergeld, Stand Juni 2024.
Zum 1.1.2024 ist der Kinderfreibetrag von 3.012 Euro auf 3.192 Euro je Elternteil gestiegen Das Kindergeld blieb unverändert (§ 32 Abs. 6 EStG, geändert durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022).
Aktuell wird rückwirkend ab dem 1.1.2024 der Kinderfreibetrag von 3.192 Euro auf 3.306 Euro je Elternteil angehoben („Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“). Das Gesetz wurde vom Bundesrat am 22.11.2024 beschlossen.
Ab dem 1.1.2025 soll eine weitere Erhöhung auf 3.336 Euro und ab dem 1.1.2026 auf 3.414 Euro erfolgen („Steuerfortentwicklungsgesetz“). Ob dieses Gesetz noch in 2024 verabschiedet wird, ist fraglich, die Erhöhung selbst ist aber eigentlich unstrittig. Das Kindergeld soll ab dem 1.1.2025 von 250 Euro auf 255 Euro je Kind angehoben werden. Zum 1.1.2026 soll eine weitere Erhöhung auf 259 Euro erfolgen (§ 6 BKGG, i.d.F. des „Steuerfortentwicklungsgesetzes“). Doch auch hier steht eine Verabschiedung des Gesetzes noch aus.
So hoch sind Kindergeld und Kinderfreibeträge (für 2025 und 2026 voraussichtlich) | ||||
2023/2024 | 2025 | 2026 | ||
Kindergeld
– für das erste und zweite Kind – für das dritte Kind – für das vierte und jedes weitere Kind |
250 Euro 250 Euro 250 Euro |
255 Euro 255 Euro 255 Euro |
259 Euro 259 Euro 259 Euro |
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2024 | NEU: 2024 | 2025 | 2026 | |
Kinderfreibetrag
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) |
3.192 Euro
1.464 Euro |
3.306 Euro
1.464 Euro |
3.336 Euro
1.464 Euro |
3.414 Euro
1.464 Euro |
Steuerfreibeträge je Elternteil
Steuerfreibeträge für Elternpaar |
4.656 Euro
9.312 Euro |
4.770 Euro
9.540 Euro |
4.800 Euro
9.600 Euro |
4.878 Euro
9.756 Euro |
Der BEA-Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird nicht angehoben. Er beträgt seit 2021 unverändert 1.464 Euro je Elternteil bzw. 2.928 Euro pro Elternpaar.