Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgestellt. Demzufolge sollen Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Deren weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen dagegen steuerpflichtig werden. Der Wehrsold beträgt zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich.
Ebenfalls sieht der Gesetzentwurf vor, dass das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (zur Zeit maximal 336 Euro im Monat) steuerfrei gestellt werden soll. Ähnlich wie beim Wehrsold Solen aber weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung steuerpflichtig sein. Nach bisheriger Gesetzeslage sind die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst voll steuerpflichtig, wurden aber aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt.
Der Gesetzentwurf sieht ferner die Reduzierung von Aufbewahrungsfristen vor. Unterlagen und Dokumente, die bisher zehn Jahre aufbewahrt werden mussten, sollen dann nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Eine weitere Verkürzung der Frist auf sieben Jahre soll ab 2015 erfolgen. Eine entsprechende Änderung soll dann auch Handelsgesetzbuch erfolgen.