Weil Elektromobilität ein wichtiges Element einer klimagerechten Verkehrs- und Energiepolitik ist, sollen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039). Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens. So sollen auch tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen steuerpflichtig sein. Die Vorschrift betrifft vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten. Außerdem soll das Versicherungsteuergesetz in Zukunft auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der 12-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste) gelten.
Quelle: Mitteilung des Bundestags