Das Fernsehen sucht und findet sie: die nächsten Top-Models, Dschungel-Könige oder die Big Brother. Und die Gewinner dieser Shows erhalten dafür eine nicht unbedeutende Summe.
Ein Umstand der auch die Finanzämter auf den Plan rief, die ihren Anteil daran wollten. Und das wohl zurecht, wie der Bundesfinanzhof nun entscheiden hat. Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge sind diese Gewinne nämlich steuerpflichtig.
Der Anwalt von Sascha Sirtl (Big Brother-Gewinner von 2005), Burkhard Binnewies, erklärte der Zeitung, dass die Siegprämie nicht mehr unter Spiel und Wette liefe. Nach dieser Regel müssen zum Beispiel Lottospieler ihren Gewinn nicht versteuern.
Bei den genannten Spielshows, bei denen die Teilnehmer Wochen und Monate in der Show zugegen sind, handele es sich aber um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auch das Gegenargument von Sirtl und seinem Anwalt, dass die Zuschauer über den Ausgang der Show entscheiden, ließen die Richter des Bundesfinanzhof nicht gelten.