Zahlreiche Städte verlangen inzwischen eine Zweitwohnungsteuer, zu zahlen von Bürgern mit Zweit- oder Ferienwohnung. Betroffen davon sind auch zigtausende Berufspendler, die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Wird bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, können Sie neben der Wohnungsmiete und den Fahrtkosten auch die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen (R 9.11 Abs. 8 Satz 2 LStR).
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zehn Jahren entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungsteuer von verheirateten Berufspendlern verfassungswidrig ist. Eine Zweitwohnung sei – so die Richter – ein „zwangsläufiger Aufwand für die Vereinbarkeit von Ehe und Beruf unter Bedingungen hoher Mobilität“. Diese Steuer auf eine Zweitwohnung, die zu Erwerbszwecken unterhalten wird, diskriminiert die Ehe und verstößt da-her gegen das Grundgesetz (BVerfG-Urteil vom 11.10.2005, 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03).
Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung von der Zweitwohnungsteuer befreit ist, ohne dass es auf den zeitlichen Umfang der Nutzung ankommt. Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Zweitwohnung von dem dort gemeldeten Ehepartner auch überwiegend genutzt wird. Auch verfassungsrechtliche Gründe sprechen nicht dagegen, dass die zeitlich nicht überwiegend genutzte Erwerbszweitwohnung eines Verheirateten steuerbegünstigt ist. Die aus der ehelichen Lebensgemeinschaft resultierenden Verpflichtungen rechtfertigen eine Ungleichbehandlung gegenüber unverheirateten Personen (BFH-Urteil vom 30.9.2015, II R 13/14).
Der Fall: Ein verheirateter Rechtsanwalt hat in Hamburg eine Zweitwohnung und dort seinen Nebenwohnsitz angemeldet. Diese Wohnung nutzt er aus beruflichen Gründen an zwei bis drei Tagen in der Woche. Das Finanzamt ging davon aus, dass der Rechtsanwalt die Wohnung nur sporadisch und damit nicht überwiegend beruflich genutzt habe. Deshalb setzte es für das Innehaben der Nebenwohnung Zweitwohnungsteuer fest.
Lohnsteuer kompakt: Die Steuerbefreiung der Zweitwohnung betrifft nicht nur verheiratete Arbeitnehmer, bei denen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird. Begünstigt sind auch Verheiratete, bei denen die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wird. Wird bei Alleinstehenden eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, sind auch die Zahlungen für die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten abziehbar.