Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
Die ersten Steuerbescheide sind eingegangen
Wer seine Steuererklärung für 2019 an die Finanzämter Lüdinghausen, Siegen, Iserlohn oder Minden übermittelt hat, kann sich freuen. Hier waren die Mitarbeiter dieses Jahr am schnellsten und haben bereits die ersten Steuerbescheide versendet. Insgesamt haben bereits 11 Finanzämter die Bearbeitung gestartet* und alle liegen im Nordrhein-Westfalen.
Diese Finanzämter haben ebenfalls mit der Bearbeitung begonnen:
- Coesfeld
- Lübbecke
- Viersen
- Düren
- Aachen-Stadt
- Lippstadt
- Ahaus
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.
Die schnellsten Finanzämter 2019
Die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes sehen Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung mit unserer Online-Steuererklärung.
*Stand: 11.03.2020
Hallo!
Ab wann kann ich über die elektronisch übermittelten Daten (Steuern, KV Beiträge usw) für 2019 verfügen?
D A N K E !
Mit hanseatischen Grüßen
Klaus Wehner
StNr (gelöscht, die Red.)
Bleiben Sie gesund !!
Hallo Klaus,
die Finanzverwaltung stellt die neusten elektronischen Daten jeweils zu Beginn des Folgejahres zur Verfügung. Wenn Sie also beispielsweise die Steuererklärung für 2019 bearbeiten wollen, stehen die elektronischen Daten frühestens Anfang 2020 zum Abruf bereit.
Die Daten zu Ihrer Person können Ihnen aber erst dann angezeigt werden, wenn diese an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Für die Übermittlung der Daten zu Ihrer Einkommensteuererklärung hat zum Beispiel Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenversicherung aufgrund der gesetzlichen Fristen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit.
Grundsätzlich können die Daten immer nur für die letzten 4 Steuerjahre beim Finanzamt abrufen. Wie oft Sie Ihre Daten anfordern, spielt allerdings keine Rolle; sie können beliebig oft abgerufen werden.
Weitere Informatioen, wie Sie den Datenabruf bei Lohnsteuer-kompakt.de einrichten finden Sie in unseren FAQs unter Elektronischer Datenabruf: Die vorausgefüllte Steuererklärung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo habe am 15.02. unsere Steuererklärung zusammen Mann und Frau in Stadthagen elektronisch übermittelt, ab wann wird dies bearbeitet? Arbeitet Stadthagen überhaupt wegen dem Corona weiterhin im Büro oder ist da erstmal Stillstand? Mfg kleinere Infos auf Ihrer Homepage währen schon hilfreich… Alles gute gewünscht. Bleiben Sie Gesund.