Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer

Deutsche Rentenversicherung hilft Rentnern bei der Steuer
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Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.

Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wurde im Januar 2017 eine Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2016 gemeldeten Daten automatisch zugesandt.

Soweit eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann diese über das Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de  oder über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 anfordern.

Deutschen Rentenversicherung

Unter diesem Namen werden seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Deutsche Rentenversicherung ist der gemeinsame Name für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.

Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. Januar 2017, 14:09 UTC

12 Kommentare zu “Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer”:

  1. Peter und Allegonda Mellin

    Für einen NV Antrag für mich und meine Frau bitte ich um Angabe der Brutto Altersrentenbezüge die eingetragen werden müssen!
    Für Altersrente Peter Mellin ( 970 53 XXXXXX M XXX XX
    Für Altersrente Allegonda Mellin (011 13 XXXXXX L XXX XX

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ursula,

      bei Lohnsteuer kompakt geben sie Ihre Beitrage zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bitte im Bereich „Vorsorgeaufwendungen“ auf der Seite „Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung„.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Christel Panse und Klaus Panse

    Guten Tag,
    meine Frau und ich sind beide Rentner und haben eine Steuererklärung abzugeben, daher benötigen wir je eine Bescheinigung der Rentenversicherung. Der Beleg soll uns beim Ausfüllen der Steuererklärung der Vordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ helfen.

    Rentenversicherungs-Nr.:
    Christel Panse ******42 P573
    Klaus Panse ******40 P007

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Christel,
      Hallo Klaus,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Entweder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 1000 4800 oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung.

      Wir haben auf unseren Seiten ein entsprechendes Musterschreiben vorbereitet. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Thomas,

      Sie müssen sich schon an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Servicetelefon 0800 1000 4800.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Wolte

    Guten Tag. Ich war 2017 364 Tage auf den Philippinen. Mein einzigstes Einkommen war die deutsche Rente über 6743€.wieviel Steuern habe ich zu bezahlen. Bundesland Baden-Württemberg
    Danke für Ihre Mitteilung

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Wolte,

      Sie sind beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Absatz 4 EStG. Zahlreiche personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen werden bei der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nicht berücksichtigt.

      Bei Fragen zur Berechnung der Steuer bei beschränkter Steuerpflicht wenden Sie sich am besten an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA), das Zentrale Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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