Kategorie: Steuererklärung 2021

Nachrichten und Informationen auf einen Blick. Artikelsammlung von Lohnsteuer-kompkat.de zum Thema Steuererklärung 2021 – täglich für Sie recherchiert!

Wer beurteilt die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Kindes?

Wer beurteilt die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Kindes?

Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Doch wer beurteilt eigentlich die Erwerbsfähigkeit bzw. die Erwerbsunfähigkeit des Kindes?
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Neuregelung der Umzugskostenpauschale 2020

Neuregelung der Umzugskostenpauschale ab Juni 2020

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden (§ 10 BUKG). Jetzt wurde die Umzugskostenpauschale 2020 neu geregelt.
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Elektrofahrzeug: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Elektrofahrzeuge: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Auch wenn die Zahlen noch niedrig sind: Immer mehr Unternehmer entscheiden sich bei der Neuanschaffung eines Firmen-Pkw für ein Elektrofahrzeug. Viele dieser Fahrzeuge werden nicht nur in der Firma, sondern auch zuhause aufgeladen. Zwar haben zahlreiche Nutzer eines Elektrofahrzeug hierfür eine eigenständige Lademöglichkeit oder zumindest einen eigenen Stromzähler angeschafft. Doch viele Besitzer laden den Pkw „an der heimischen Steckdose“ ohne gesonderten Stromzähler auf.
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Bitcoins und Co.: Sind Gewinne aus dem Verkauf überhaupt zu versteuern?

Bitcoins und Co.: Sind Gewinne aus dem Verkauf überhaupt zu versteuern?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, IOTA u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Krankenversicherung: Erleichterung für privat Krankenversicherte

Krankenversicherung: Erleichterung für privat Krankenversicherte

Schätzungsweise eine Million Selbstständige und Kleinunternehmer sind derzeit privat kranken- und pflegeversichert. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl derjenigen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung nach dem SGB II angewiesen sind oder bei denen der Versicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf nach dem SGB XII berücksichtigt wird, in absehbarer Zeit steigen wird.
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Elterngeld: Drei Verbesserungen wegen Corona

Elterngeld: Drei Verbesserungen wegen Corona

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus, mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten.
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Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Rentenfreibetrag: Keine Neuberechnung wegen Rentenangleichung im Osten

Rentenfreibetrag: Keine Neuberechnung wegen Rentenangleichung im Osten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind im ersten und zweiten Bezugsjahr mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist (bei Rentenbeginn im Jahre 2019: 78 %). Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens festgeschrieben wird. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro steuerpflichtig.


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Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme

Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme

Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt diese in der Regel lastenfrei. Zum einen werden Darlehen des vorigen Eigentümers nicht übernommen und zum anderen werden Grundschulden im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang gelöscht. Gegebenenfalls erfolgt die Abwicklung der Immobilienübertragung über ein Treuhandkonto des Notars, das heißt, der Kaufpreis wird auf ein  solches Konto überwiesen und der Notar tilgt damit den Kredit des Verkäufers.
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Studienkosten: Abzugsbeschränkung mittels Zuwendungsnießbrauch umgehen

Studienkosten: Abzugsbeschränkung mittels Zuwendungsnießbrauch umgehe

Die Kosten für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können – beschränkt – lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung steht mit unserem Grundgesetz im Einklang, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat. Hier ergibt sich über einen Zuwendungsnießbrauch an einer Immobilie ein interessantes Gestaltungsmodell.
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Geänderte Rentenformel bremst Rentenerhöhung 2020

Gesetzliche Rente: Geänderte Rentenformel bremst Rentenerhöhung 2020

Jedes Jahr zum 1. Juli werden die Renten erhöht – mal etwas mehr, mal etwas weniger. Nur in den Jahren 2004 bis  2006 gab es Nullrunden und keine Rentenerhöhungen. Die jährliche Rentenanpassung über die Rentenformel wird neben dem Nachhaltigkeitsfaktor, dem Altersvorsorgefaktor, der Niveauschutzklausel und seit 2019 im Osten neben der gesetzlichen Rentenangleichung vor allem durch die Lohnentwicklung des Vorjahres bestimmt.


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Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Jeder Hausbesitzer muss Grundsteuer zahlen. Aber auch die Mieter müssen sie indirekt zahlen, denn Immobilieneigentümer können sie über die Nebenkosten umlegen. Die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte anknüpft, war im Jahre 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Deshalb soll nun die Grundsteuer in Deutschland umfassend reformiert werden. Dem Gesetzgeber hat das Gericht eine Frist zur Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2019 gesetzt (BVerfG-Urteil vom 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14 u.a.).


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Tagesmütter: Zahlungen von Jugendämtern teilweise steuerpflichtig

Tagesmütter: Zahlungen von Jugendämtern teilweise steuerpflichtig

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Damit soll ein einer Kindertagesstätte ähnliches Angebot im familiären Rahmen geboten werden (§ 22 SGB VIII). Die selbstständig tätigen Tagesmütter und Tagesväter erhalten für ihre Betreuungstätigkeit eine Vergütung entweder von den Eltern der betreuten Kinder oder vom Jugendamt, möglicherweise auch von beiden.


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Schrittweise Rentenangleichung in Ost und West

Gesetzliche Rente: Schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich: Seit dem 1.7.2019 beträgt der aktuelle Rentenwert 33,05 Euro (West) und 31,89 Euro (Ost). Vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2024 soll die Rentenangleichung schrittweise zwischen Ost und West erfolgen.


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Rückforderung der Schenkung bei Pflegebedürftigkeit

Rückforderung der Schenkung bei Pflegebedürftigkeit

Bei der steuerlichen Anerkennung von pflegebedingten Aufwendungen, insbesondere von Heimkosten, gibt es Probleme, wenn in früheren Jahren Vermögensübertragungen stattgefunden haben. Hat nämlich die pflegebedürftige Person einem Angehörigen im Hinblick auf ihr Alter oder eine etwaige Pflegebedürftigkeit Vermögenswerte zugewendet, z.B. ein Haus, erkennt das Finanzamt die pflegebedingten Aufwendungen erst dann als außergewöhnliche Belastung an, wenn die Aufwendungen den Wert des Vermögens übersteigen (R 33.3 Abs. 5 EStR). Nicht nur das Finanzamt prüft eine Schenkung, sondern auch das Sozialamt prüft, ob zivilrechtlich eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind (§ 528 Abs. 1, § 529 BGB).


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Steuerzinsen: Einsprüche gegen Vorläufigkeit der Erstattungszinsen ruhen

Steuerzinsen: Einsprüche gegen Vorläufigkeit der Erstattungszinsen ruhen

Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Zinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betragen jeweils 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer indes eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§§ 233a, 238 AO). Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden zur Zinsproblematik anhängig (1 BvIR 2237/14, 1 BvIR 2422/17).
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Sollten Negativzinsen als negative Einnahmen absetzbar sein?

Was waren das herrliche Zeiten, als man für das mühsam Ersparte noch Zinsen bekam. Zinsen sind der Lohn für den Verzicht auf Konsum. Schon lange gibt es für das Sparbuch keine Zinsen mehr. Auch bei anderen Anlagen haben sich die Sparer inzwischen an Niedrig- und Nullzinsen gewöhnt. Neu aber ist, dass Sparer bei manchen Banken draufzahlen sollen, wenn sie dort ihr Geld hinbringen. Ein solcher Obolus ist eine Bestrafung fürs Sparen und wird als Strafzinsen oder Negativzinsen bezeichnet. Von Zinsen - selbst von mickrigen Zinsen - verlangt der Fiskus seit eh und je einen Anteil, seit 2009 ein Viertele. Spiegelbildlich zu den Guthabenzinsen müssten die Negativzinsen als negative Kapitaleinnahmen steuermindernd verrechnet werden können. Denn den Negativzinsen ähnlich sind sog. "Vorschusszinsen", die der Sparer bei vorzeitiger Auszahlung eines Sparguthabens ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bezahlen muss. Diese werden steuerlich als negative Einnahmen berücksichtigt und mit positiven Kapitalerträgen verrechnet. Ebenfalls sind "gezahlte Stückzinsen" beim Kauf eines festverzinslichen Wertpapiers als negative Einnahmen verrechenbar. Gleiches gilt für den "negativen Unterschiedsbetrag" zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung. Auch bei Anleihen, die bei Fälligkeit mit einem Kursverlust zurückgezahlt werden, ist dieser absetzbar. Gezahlte Minuszinsen stellen wirtschaftlich betrachtet einen Verlust aus der Anlage dar. Doch bezüglich der Negativzinsen hat der Fiskus eine andere Logik und eine profiskalische Sichtweise. Im Jahre 2015 hat das Bundesfinanzministerium eine verblüffende Mitteilung veröffentlicht: Negative Zinsen sind gar keine Zinsen. Aha! Denn sie würden nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt. Vielmehr handele es sich wirtschaftlich gesehen um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr. Oho! Diese fragwürdige Erkenntnis wäre nicht weiter tragisch, wenn sie nicht gravierende steuerliche Konsequenzen hätte: Während negative Einnahmen mit Guthabenzinsen verrechnet werden können, sind die umdeklarierten Gebühren Werbungskosten - und diese sind seit 2009 nicht mehr steuerlich abzugsfähig (BMF-Schreiben vom 27.5.2015, BStBl. 2015 I S. 473). Negative Zinsen heißen so, weil der Kapitalgeber an den Kapitalnehmer ein Entgelt zahlt. So wie Zinsen eine Art "Gewinn" sind, stellen Negativzinsen eine Art "Verlust" dar. Sie sind also wirtschaftlich gesehen u.E. sehr wohl negative Einnahmen. Und diese müssen mit positiven Zinserträgen verrechenbar sein! Dadurch wird der Sparerpauschbetrag nicht "verbraucht". Aufgrund der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Minuszinsen die Steuerlast mindern und dürfen nicht wegen des Werbungskostenabzugsverbots im Nirwana landen. Der Fiskus partizipiert an Guthabenzinsen und müsste sich deshalb auch an Negativzinsen beteiligen. Aktuell hat die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag gestellt, Negativzinsen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Damit sollten von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können. Doch der Finanzausschuss des Bundestages hat diesen Antrag am 15.1.2020 abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. AfD- und FDP-Fraktion stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich (Hib-Meldung vom 15.1.2020). In der Begründung des Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer (BT-Drucksache 19/15771 vom 10.12.2019). Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem komplexen Thema. Was - bitte sehr - soll daran so komplex sein!? Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass Anleger die Möglichkeit hätten, zu Banken zu wechseln, die keine Negativzinsen erheben würden. Ein toller Vorschlag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass Kleinsparer von einer Abzugsfähigkeit der Negativzinsen wegen des Sparerfreibetrages nichts hätten. Korrekt, aber hier geht es darum, dies zu verändern! Es scheint, als hätten unsere Abgeordneten das Problem, unter dem die Sparer leiden, nicht verstanden. Den Banken ist stets vorgeworfen worden, dass sie Gewinne kassieren, Verluste aber verstaatlichen wollen. Dem Gesetzgeber ist vorzuwerfen, dass er Kapitalerträge stets versteuern, Verluste aber bei den Sparern belassen will. Er ist damit nicht besser als die Banken, die er immer kritisiert hat.

Was waren das herrliche Zeiten, als man für das mühsam Ersparte noch Zinsen bekam. Zinsen sind der Lohn für den Verzicht auf Konsum. Schon lange gibt es für das Sparbuch keine Zinsen mehr. Auch bei anderen Anlagen haben sich die Sparer inzwischen an Niedrig- und Nullzinsen gewöhnt. Neu aber ist, dass Sparer bei manchen Banken draufzahlen sollen, wenn sie dort ihr Geld hinbringen. Ein solcher Obolus ist eine Bestrafung fürs Sparen und wird als Strafzinsen oder Negativzinsen bezeichnet.
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ElsterFormular wird eingestellt

Steuererklärung 2019: Letztmals mit ElsterFormular möglich

Die Steuererklärung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung können schon seit etlichen Jahren elektronisch auf der Website Elster erstellt und abgegeben werden. Noch länger ist die Erstellung der Steuererklärung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen möglich im Programm „ElsterFormular“. Das Programm kann  im Jahr 2020 zum letzten Mal für die Bearbeitung von Steuererklärungen genutzt werden.
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Lohnsteuer-Modell „Fahrzeugwerbung“ vor dem Aus?

Lohnsteuer-Modell "Fahrzeugwerbung" vor dem Aus?

Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen – so die Theorie! Wie so häufig bei Steuermodellen ist aber auch die Gestaltung „Zuschuss für eine Fahrzeugwerbung“ zu sehr auf die Spitze getrieben worden.
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Kindergeld: Anrechnung polnischer Familienleistung „500+“

Anrechnung polnischer Familienleistung aufs deutsche Kindergeld

Für Kinder, die im Ausland leben, können Eltern durchaus Kindergeld in Deutschland bekommen. Dieses wird aber nicht gezahlt, wenn „Leistungen für Kinder im Ausland gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind“ (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Gleiches gilt für eine Familienleistung, die vergleichbar ist mit der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


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