Im letzten Jahr galt weiterhin durch die Corona-Pandemie: Bis zum 31. Oktober 2022 musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Da viele Steuerzahler dieses Thema gerne vor sich her schieben, gibt es im Abgabemonat oft einiges mehr für die Mitarbeiter im Finanzamt zu tun. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?
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Kategorie: Steuererklärung 2021
Neue Grundsteuer: Was Sie wissen müssen
Sie fragen sich, was es mit der neuen Grundsteuer auf sich hat, die derzeit in aller Munde ist? Da es eine Grundsteuerreform gab, müssen alle Eigentümer von Immobilien in Deutschland zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
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Technische Probleme bei ELSTER
Haben Sie kürzlich versucht, auf Elster zuzugreifen, jedoch ohne Erfolg? Mehrere Tage lang war die gesamte ELSTER Plattform von technischen Problemen betroffen. Wenn Sie beispielsweise versucht haben, Ihre Steuererklärung oder Ihre Grundsteuererklärung via ELSTER zu übermitteln, war dies nicht möglich. Zeitweise wurde die Plattform sogar komplett abgeschaltet.
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Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!
Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter
Frühestens ab Mitte März 2022 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Erstattungszinsen: Alle Einsprüche für Altjahre gelten als erledigt!
Im Juli 2021 hat sich das Bundesverfassungsgericht endlich zu der Entscheidung durchgerungen, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6,0 Prozent jährlich seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist! Die Regelung in § 233a und § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar (BVerfG-Urteile vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
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Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt für 2022 bereits im Januar leisten!
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass die Zahlungen zu Unterstützung bedürftiger Personen zu möglichst frühzeitig geleistet werden, am besten bereits im Januar.
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Fotovoltaik: Billigkeitsregelung nun auch für Anlagen auf Mietshäusern
Wie berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium über eine Billigkeitsregelung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.
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Steuererklärung für 2021: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2021 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2021, die Sie kennen sollten.
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Verbindliche Auskunft: Formelle Auskunft für das Finanzamt bindend
Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Dafür sind allerdings seit 2006 Gebühren zu zahlen – und das nicht zu knapp! (§ 89 AO). Die Frage ist: Wie verbindlich ist eigentlich die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für das Finanzamt?
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Umsatzsteuer: Private Hundezüchter können als Unternehmer gelten
Das Züchten von Rassehunden setzt viel Sachverstand, Arbeit und noch mehr Tierliebe voraus. Selten ist der steuerliche Begriff der „Liebhaberei“ so angebracht wie bei der Hundezucht. Rechnen seriöse Hundezüchter mit spitzem Bleistift, kommen wohl nur die wenigsten auf einen Gewinn, selbst wenn Welpen heutzutage für 2.000 Euro und mehr verkauft werden. Aber auch wenn die Hundezucht als Hobby betrieben wird: Die Finanzbeamten haben wachsame Augen und prüfen mitunter sogar recht systematisch, ob die Züchter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.
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Winterbeschäftigungsumlage: Arbeitnehmeranteil als Werbungskosten absetzbar
Durch das Saison-Kurzarbeitergeld sind Beschäftigte des Baugewerbes und des Baunebengewerbes in der Schlechtwetterzeit – vom 1. Dezember bis 31. März – begünstigt. Damit soll erreicht werden, dass die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer im Winter beschäftigt bleiben. Zusätzlich gibt es verschiedene Zusatzleistungen, wie Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld sowie Erstattung der Sozialabgaben, welche im Wege einer Umlage finanziert werden (§ 102 SGB III). Die sog. Winterbeschäftigungsumlage gilt im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau sowie im Gerüstbauerhandwerk.
Sachbezüge: Einschränkungen für steuerfreie Gutscheine und Geldkarten
Sachbezüge vom Arbeitgeber bleiben bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022: bis 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Strittig ist oftmals, ob tatsächlich ein steuerfreier Sachbezug oder doch ein steuerpflichtiger Barlohn vorliegt.
Unterhaltsleistungen an Ex-Schwiegereltern absetzbar?
Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch umgekehrt die Kinder ihren Eltern gegenüber (§ 1601 BGB). Die Schwiegereltern sind zwar nicht Ihnen gegenüber, wohl aber Ihrem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigt. Deshalb sind die Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar.
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Internetnutzung: Was der Arbeitgeber an Kosten ersetzen darf
Digitale Arbeit vom Homeoffice aus mag früher noch der Ausnahmefall gewesen sein – heute ist die berufliche Internetnutzung zu Hause fast schon die Regel. Der Zugriff auf das Intranet des Arbeitgebers per Fernverbindung ist genauso an der Tagesordnung wie Videokonferenzen. Manch Arbeitgeber ist daher bereit, seinen Mitarbeitern die Internetkosten zu erstatten. Doch wie viel darf er zahlen, ohne dass die Arbeitnehmer dafür mit Lohnsteuern und Sozialabgaben belastet werden?
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Vom Weihnachtsgeld 2021 mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2021 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2022 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Doppelbesteuerung von Renten: Steuerbescheide ergehen vorläufig…
Ende Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Die Klagen der betroffenen Rentner blieben allerdings erfolgslos. Der BFH hält eine Doppelbesteuerung nur in wenigen Einzelfällen für möglich. Die grundsätzliche Systematik der Rentenbesteuerung hält er für rechtens, also den begrenzten Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen im Erwerbsleben, verbunden mit der nur teilweisen Steuerbefreiung der Renten in der Auszahlungsphase.
Übungsleiterpauschale für Freiwillige in privaten Impfzentren
Freiwillige Helferinnen und Helfer in Corona-Impfzentren können von der sogenannten Übungsleiterpauschale oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung bereits im Februar 2021 bestimmt.
Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung
In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich „in der Wohnung ausgeübt“ und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.
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Steuerzinsen: Droht nun die Rückforderung von Erstattungszinsen?
Im August 2021 haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen vorgestellt: Danach ist der geltende Zinssatz für Erstattungszinsen von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6 Prozent jährlich seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig! Doch korrigiert werden muss der Zinssatz erst ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).