Wird eine Steuer nicht zum Fälligkeitstag bezahlt, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest, und zwar für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages, der auf 50 EUR abzurunden ist. Das macht immerhin sage und schreibe 12 Prozent p.a. aus (§ 240 Abs. 3 AO).
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Kategorie: Steuertipps
Erstmalige Berufsausbildung: Was Eltern wissen sollten
Die erstmalige Berufsausbildung ist steuerlich und in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld von großer Bedeutung. Zum einen können die Ausbildungskosten nur begrenzt bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben und nicht unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Ausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG). Zum anderen besteht während der Erstausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG).
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Fahrten zur Arbeit: Kürzeste oder verkehrsgünstigste Straßenverbindung?
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben über die Entfernungspauschale abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei ist es wichtig zu wissen, ob die verkehrsgünstigste Straßenverbindung oder die kürzeste Strecke angesetzt werden darf. Für die ersten 20 Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?
Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.
Nebenkosten: So nutzen Mieter und Eigentümer Steuervorteile
Auch Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Das heißt – innerhalb bestimmter Grenzen – können 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a EStG). Geht es um Aufwendungen, die anteilig über die Nebenkosten getragen werden, bedarf es für den Kostenabzug einer Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213; BFH-Urteil vom 20.4.2023, VI R 24/20).
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Die Top 5 Steuertipps: Mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen
Steuererklärungen können oft kompliziert und verwirrend sein, insbesondere wenn man nicht genau weiß, welche Ausgaben man absetzen kann. Aber mit Lohnsteuer kompakt und ein klein wenig Vorbereitung können Sie sich eine erhebliche Steuererstattung sichern – im Durchschnitt sind das 1.200 Euro. Hier sind die Top 5 Steuertipps für Arbeitnehmer, die Ihnen helfen können, das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Minijobber
Dieser Beitrag ist zwar kein Steuertipp, gleichwohl ist er viel Geld wert. In der Praxis bekommen Minijobber sehr oft einen geringeren Stundenlohn als ihre Kollegen und Kolleginnen in Vollzeit. Dies wird oftmals damit begründet, dass sie in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit frei sind und so den Planungsaufwand des Arbeitgebers erhöhen. Gilt also hier nicht der Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit?
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Flutkatastrophe von Juli 2021: Steuererleichterungen verlängert
Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 182 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz.
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Flutkatastrophe 2021: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer
Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 190 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Schäden sind unbeschreiblich groß. Deren Beseitigung führt zu außerordentlich hohen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen.
Unwetterschäden 2018: Steuererleichterungen für Geschädigte
Durch die massiven Regenfälle im Mai und Juni 2018 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in weiten Teilen von Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Viele Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Lohnsteuer-kompakt.de: Tipps für den Steuer-Endspurt 2018
Am 31. Mai endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2017. Doch das ist nur teilweise richtig. Darauf weist Felix Bodeewes, Gründer von Lohnsteuer-kompakt.de hin. „Nur wer verpflichtet ist, seine Steuererklärung abzugeben, muss das bis zum 31. Mai des Folgejahres machen“, so Bodeewes.
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Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte
Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus mit verschiedenen Steuererleichterungen helfen.
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Urlaubsabgeltung: Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers
Dies ist zwar kein Steuertipp, aber dennoch eine geldwerte Info für Arbeitnehmer bzw. deren Erben: Wenn Urlaub nicht in Anspruch genommen werden kann, zahlt der Arbeitgeber im Allgemeinen eine Entschädigung zur Abgeltung verfallener Urlaubsansprüche. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer stirbt und deswegen seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann?
Die besten Steuertipps 2015 für Arbeitnehmer
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher. Dieses Jahr haben alle Steuerpflichtigen bis zum 31. Mai 2016 Zeit Ihre Steuererklärung pünktlich einzureichen. Aber warum so lange warten, wenn es um bares Geld geht? Arbeitnehmer haben mehrere Chancen zum Steuersparen. Diese Steuertipps 2015 sollten Sie kennen!
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Steuertipps: Auf den letzten Drücker!
2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Steuertipps für das Jahresende 2012
Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
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