Kategorie: Steuerbescheid

Doppelter Haushalt: Kosten fĂŒr die Wohnungseinrichtung zusĂ€tzlich absetzbar

Doppelter Haushalt: Kosten fĂŒr die Wohnungseinrichtung zusĂ€tzlich absetzbar

Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten HaushaltsfĂŒhrung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine PauschbetrĂ€ge. Doch was ist mit der neu gekauften Wohnungseinrichtung?
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Auswertung von Lohnsteuer kompakt: Die beliebtesten FinanzÀmter Deutschlands 2017

Rheinland-Pfalz hat die beliebtesten FinanzĂ€mter Deutschlands. An zweiter Stelle der Beliebtheitsskala stehen die FinanzĂ€mter in Bremen, dicht gefolgt von Sachsen. Das geht aus einer Auswertung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de von mehr als 100.000 anonymen Bewertungen hervor. Das Besondere an der Auswertung: Die teilnehmenden Steuerbürger konnten nur das Finanzamt bewerten, bei dem sie auch nachweislich eine SteuererklĂ€rung abgegeben hatten.


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Neue Berechnung fĂŒr die zumutbare Belastung

Neue Berechnung fĂŒr die zumutbare Belastung

Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, z.B. Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemĂ€ĂŸ § 33 EStG sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher mĂŒssen Sie einen Teil der Kosten selber ĂŒber-nehmen. Das Finanzamt kĂŒrzt Ihre Aufwendungen automatisch um die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters

Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters

Die Juristerei differenziert zwischen dem leiblichen (biologischen) und dem rechtlichen Vater. Der rechtliche Vater ist derjenige, der aufgrund der Vorgaben des Gesetzes als „Vater“ behandelt wird, derweil der leibliche Vater derjenige ist, der das Kind gezeugt hat. Gilt bei einer Schenkung auch die gĂŒnstige Steuerklasse I fĂŒr Kinder?
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Spenden und BeitrÀge: Statt Belegvorlagepflicht nur noch Belegvorhaltepflicht

Spenden und BeitrÀge: Statt Belegvorlagepflicht nur noch Belegvorhaltepflicht

Spenden und MitgliedsbeitrĂ€ge werden bisher nur dann steuermindernd anerkannt, wenn die ZuwendungsbestĂ€tigungen und Belege ĂŒber gezahlte MitgliedsbeitrĂ€ge der SteuererklĂ€rung beigefĂŒgt bzw. bei elektronischer Abgabe ans Finanzamt nachgeschickt werden („Belegvorlagepflicht“). In bestimmten FĂ€llen genĂŒgt auch ein vereinfachter Nachweis, z.B. ein Kontoauszug.
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RentenbeitrÀge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar

RentenbeitrÀge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar

RentenbeitrĂ€ge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsstĂ€ndischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „RĂŒrup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl mĂŒssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Adoptionskosten bleiben nicht abzugsfÀhige Belastung

Adoptionskosten bleiben nicht abzugsfÀhige Belastung

Nach frĂŒherer Rechtslage waren Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß Â§ 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).


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Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstÀtigen Ehegatten, Lebenspartner oder LebensgefÀhrten, ist hÀufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem NutzungsverhÀltnis zugeordnet werden.
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Prozesskosten: Kosten fĂŒr Zivilprozess grundsĂ€tzlich nicht mehr abzugsfĂ€hig

Prozesskosten: Kosten fĂŒr Zivilprozess grundsĂ€tzlich nicht mehr abzugsfĂ€hig

Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten fĂŒr einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangslĂ€ufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangslĂ€ufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berĂŒhrte. 
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Exklusiv: Die langsamsten FinanzÀmter Deutschlands

Exklusiv: Die langsamsten FinanzÀmter Deutschlands

Gegen Ende Mai herrscht in den FinanzĂ€mtern Hochbetrieb: Viele BĂŒrger mĂŒssen ihre SteuererklĂ€rung abgeben. WĂ€hrend die Steuerzahler jetzt unter Zeitdruck stehen, lassen sich die Behörden allerdings ordentlich Zeit. Wie schnell der Steuerbescheid dann wieder in den  Briefkasten des Steuerzahlers flattert, hĂ€ngt sehr stark davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Ort man seine Steuern zahlen muss.  Wo finden Sie aber die langsamsten FinanzĂ€mter Deutschlands?
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Auswertung von Lohnsteuer kompakt: Hamburg hat die schnellsten FinanzÀmter Deutschlands

Hamburg hat die schnellsten FinanzÀmter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Die FinanzÀmter in Hamburg brauchen im Schnitt 45 Tage, um eine SteuererklÀrung zu bearbeiten.
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Sind StudiengebĂŒhren fĂŒr eine private Fachhochschule absetzbar?

StudiengebĂŒhren fĂŒr private Fachhochschule nicht absetzbar!

Besucht Ihr Kind, fĂŒr das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. BegĂŒnstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss fĂŒhren (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begĂŒnstigt sind.
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Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen GrĂŒnden von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (fĂŒr Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prĂŒft im Rahmen der jĂ€hrlichen Steuerveranlagung automatisch, ob fĂŒr die Eltern diese FreibetrĂ€ge fĂŒr Kinder oder das wĂ€hrend des Jahres ausbezahlte Kindergeld gĂŒnstiger sind. 
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FinanzÀmter starten Bearbeitung der SteuererklÀrungen 2015

OFD Karlsruhe: FinanzÀmter starten mit der Bearbeitung der SteuererklÀrungen 2015

„Ab sofort können die FinanzĂ€mter Ihre SteuererklĂ€rung bearbeiten. Wenn Sie frĂŒhzeitig abgeben, bekommen Sie schneller Ihr Geld zurĂŒck“, so Andrea Heck, PrĂ€sidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden fĂŒr das Jahr 2015 ab Ende MĂ€rz 2016 gerechnet werden.
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Krankheitskosten: KĂŒrzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemĂ€ĂŸ

Krankheitskosten: KĂŒrzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemĂ€ĂŸ

Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.


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FrĂŒhrentner: VergĂŒtungen aus Fotovoltaikanlage als schĂ€dlicher Hinzuverdienst

FrĂŒhrentner: VergĂŒtungen aus Fotovoltaikanlage als schĂ€dlicher Hinzuverdienst

Wer vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf lediglich 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne seinen Rentenanspruch zu gefÀhrden. Als Hinzuverdienst gelten hier Arbeitslohn aus einer abhÀngigen BeschÀftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbststÀndigen TÀtigkeit.
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Erneute Abgabe der EinkommensteuererklÀrung

Fall 1: SteuererklÀrung noch nicht beim Finanzamt eingereicht

Sollten Sie einen Fehler in Ihrer SteuererklĂ€rung gefunden haben, ist dies grundsĂ€tzlich kein Problem. Sie können Ihre SteuererklĂ€rung jederzeit auf  Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch per ELSTER an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten.

Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Schicken Sie Ihre Steuererklärung nicht ans Finanzamt, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

Fall 2: Unterschriebene SteuererklÀrung bereits an das Finanzamt versendet

Auch in diesem Fall können Sie Ihre SteuererklĂ€rung erneut problemlos elektronisch an Ihr Finanzamt senden und danach die unterschriebene komprimierte ErklĂ€rung einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen („Erneute Abgabe EinkommensteuererklĂ€rung„).

Wenn Sie bereits die unterschriebene SteuererklĂ€rung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zustĂ€ndige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

Fall 3: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor

Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen.

Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben („Wechsel zur Zusammenveranlagung„) an.

I N F O

Bei weiteren Fragen setzen Sie sich per E-Mail mit unserem Kundenservice in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.

 


Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!

Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!

Schlechte Nachrichten fĂŒr alle, die in den letzten Wochen Ihre SteuererklĂ€rung elektronische abgegeben haben. Wie uns das Bayerisches Landesamt fĂŒr Steuern heute mitteilte, tritt aufgrund eines Fehlers bei einem Softwaremodul der Finanzverwaltung aktuell ein Problem bei der Bereitstellung der elektronischen Steuerbescheid-Daten auf. Alle elektronisch übermittelten Steuererklärungen sind von dem Fehler betroffen.


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SolidaritÀtszuschlag: HÀnde weg vom Antrag auf vorlÀufigen Rechtsschutz!

Der SolidaritĂ€tszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem – mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 – als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Der Steuersatz betrug vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 jeweils aufs ganze Jahr bezogen 3,75 %, vom 1.1.1995 bis 31.12.1997 dann 7,5 %, und seit dem 1.1.1998 liegt er bei 5,5 %.


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Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfÀhig

Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurĂŒck: Alle Ausgaben fĂŒr Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen FĂ€llen wurde der Fiskus aufgefordert, die SteuerermĂ€ĂŸigung rĂŒckwirkend zu gewĂ€hren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder  in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegĂŒnstigt.
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Neue MĂŒtterrente: Überraschende VerschĂ€rfung bei der Besteuerung

Im Juli 2014 wurde bei Rentnern bzw. Rentnerinnen die Kindererziehungszeit fĂŒr Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von 12 auf 24 Monate erweitert. Statt einem Entgeltpunkt werden nun 2 Entgeltpunkte als Zuschlag zur laufenden Rente gewĂ€hrt. Dies bedeutet pro Kind eine Rentenerhöhung von 28,61 Euro  (West) bzw. 26,39 Euro (Ost). Wie ist nun diese Rentenerhöhung, die als „MĂŒtterrente“ bezeichnet wird, zu versteuern?
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