Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Doch was ist mit der neu gekauften Wohnungseinrichtung?
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Kategorie: Steuerbescheid
Auswertung von Lohnsteuer kompakt: Die beliebtesten Finanzämter Deutschlands 2017
Rheinland-Pfalz hat die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. An zweiter Stelle der Beliebtheitsskala stehen die Finanzämter in Bremen, dicht gefolgt von Sachsen. Das geht aus einer Auswertung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de von mehr als 100.000 anonymen Bewertungen hervor. Das Besondere an der Auswertung: Die teilnehmenden Steuerbürger konnten nur das Finanzamt bewerten, bei dem sie auch nachweislich eine Steuererklärung abgegeben hatten.
Neue Berechnung für die zumutbare Belastung
Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, z.B. Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber über-nehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters
Die Juristerei differenziert zwischen dem leiblichen (biologischen) und dem rechtlichen Vater. Der rechtliche Vater ist derjenige, der aufgrund der Vorgaben des Gesetzes als „Vater“ behandelt wird, derweil der leibliche Vater derjenige ist, der das Kind gezeugt hat. Gilt bei einer Schenkung auch die günstige Steuerklasse I für Kinder?
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Spenden und Beiträge: Statt Belegvorlagepflicht nur noch Belegvorhaltepflicht
Spenden und Mitgliedsbeiträge werden bisher nur dann steuermindernd anerkannt, wenn die Zuwendungsbestätigungen und Belege über gezahlte Mitgliedsbeiträge der Steuererklärung beigefügt bzw. bei elektronischer Abgabe ans Finanzamt nachgeschickt werden („Belegvorlagepflicht“). In bestimmten Fällen genügt auch ein vereinfachter Nachweis, z.B. ein Kontoauszug.
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Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar
Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Adoptionskosten bleiben nicht abzugsfähige Belastung
Nach früherer Rechtslage waren Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).
Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen
Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig
Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte.
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Exklusiv: Die langsamsten Finanzämter Deutschlands
Gegen Ende Mai herrscht in den Finanzämtern Hochbetrieb: Viele Bürger müssen ihre Steuererklärung abgeben. Während die Steuerzahler jetzt unter Zeitdruck stehen, lassen sich die Behörden allerdings ordentlich Zeit. Wie schnell der Steuerbescheid dann wieder in den Briefkasten des Steuerzahlers flattert, hängt sehr stark davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Ort man seine Steuern zahlen muss. Wo finden Sie aber die langsamsten Finanzämter Deutschlands?
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Auswertung von Lohnsteuer kompakt: Hamburg hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands
Hamburg hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Die Finanzämter in Hamburg brauchen im Schnitt 45 Tage, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.
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Sind Studiengebühren für eine private Fachhochschule absetzbar?
Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Finanzämter starten Bearbeitung der Steuererklärungen 2015
„Ab sofort können die Finanzämter Ihre Steuererklärung bearbeiten. Wenn Sie frühzeitig abgeben, bekommen Sie schneller Ihr Geld zurück“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2015 ab Ende März 2016 gerechnet werden.
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Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
Frührentner: Vergütungen aus Fotovoltaikanlage als schädlicher Hinzuverdienst
Wer vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf lediglich 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne seinen Rentenanspruch zu gefährden. Als Hinzuverdienst gelten hier Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.
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Erneute Abgabe der Einkommensteuererklärung
Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht
Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch per ELSTER an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten.
Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Schicken Sie Ihre Steuererklärung nicht ans Finanzamt, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.
Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet
Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut problemlos elektronisch an Ihr Finanzamt senden und danach die unterschriebene komprimierte Erklärung einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen („Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung„).
Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.
Fall 3: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor
Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen.
Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben („Wechsel zur Zusammenveranlagung„) an.
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich per E-Mail mit unserem Kundenservice in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.
Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!
Schlechte Nachrichten für alle, die in den letzten Wochen Ihre Steuererklärung elektronische abgegeben haben. Wie uns das Bayerisches Landesamt für Steuern heute mitteilte, tritt aufgrund eines Fehlers bei einem Softwaremodul der Finanzverwaltung aktuell ein Problem bei der Bereitstellung der elektronischen Steuerbescheid-Daten auf. Alle elektronisch übermittelten Steuererklärungen sind von dem Fehler betroffen.
Solidaritätszuschlag: Hände weg vom Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz!
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem – mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 – als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Der Steuersatz betrug vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 jeweils aufs ganze Jahr bezogen 3,75 %, vom 1.1.1995 bis 31.12.1997 dann 7,5 %, und seit dem 1.1.1998 liegt er bei 5,5 %.
Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Neue Mütterrente: Überraschende Verschärfung bei der Besteuerung
Im Juli 2014 wurde bei Rentnern bzw. Rentnerinnen die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von 12 auf 24 Monate erweitert. Statt einem Entgeltpunkt werden nun 2 Entgeltpunkte als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt. Dies bedeutet pro Kind eine Rentenerhöhung von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Ost). Wie ist nun diese Rentenerhöhung, die als „Mütterrente“ bezeichnet wird, zu versteuern?
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