Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
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Kategorie: BMF-Schreiben
Fahrten zur Arbeit: Was gilt bei mehreren Dienstverhältnissen?
Fahrten zur Arbeit, genau genommen zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, dürfen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen 35 Cent (Jahr 2021) bzw. 38 Cent (ab 2022) als Werbungskosten verrechnet werden. Nun hat manch Arbeitnehmer nicht nur ein einziges Arbeits- bzw. Dienstverhältnis, sondern zwei oder gar drei. Wie ist die Entfernungspauschale dann zu berücksichtigen?
Leiharbeitnehmer: Fahrtkosten und Entfernungspauschale
Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Die Frage ist, ob sie ihre arbeitstäglichen Fahrten zur Entleiherfirma mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrtkilometer) oder mit der geringeren Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen können. Das wären nur 30 Cent je Entfernungskilometer (2021: 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer; 2022: 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer).
Corona-Pflegebonus: BMF beantwortet Fragen
Vor einigen Wochen wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist der sogenannte Corona-Pflegebonus. Sonderzahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise, die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gewährt werden, die in bestimmten Einrichtungen sind, sind danach bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 11b EStG).
Unterhaltszahlungen: Der richtige Zeitpunkt zählt!
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar (2021: 9.744 Euro), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Höchstbetrag für die Unterstützung von Angehörigen im Ausland gegebenenfalls gekürzt wird. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel. Ob und für welche Länder gekürzt wird, legt das Bundesfinanzministerium von Zeit zu Zeit in einer sogenannten Ländergruppeneinteilung fest. Im Übrigen mindern eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person den Höchstbetrag, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen.
Unterhalt an Angehörige: Wie Zahlungen ins Ausland nachzuweisen sind
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar (2021: 9.744 Euro), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Höchstbetrag für den Unterhalt an Angehörige im Ausland gegebenenfalls gekürzt wird. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel.
Aktienverluste: Neue Falle bei ausgebuchten oder wertlosen Papieren
Wer Aktienverluste realisieren muss, ist darüber natürlich nicht erfreut. Der Ärger potenziert sich aber noch, wenn der Anleger versucht, das Dickicht an steuerlichen Vorschriften zur Verrechnung von Aktienverlusten zu verstehen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben es fertiggebracht, ein enormes Chaos anzurichten. Leider wird dieses Chaos aktuell noch vergrößert, denn das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben mit der Überschrift „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ veröffentlicht.
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Park and Ride: Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel
Aufgrund der hohen Spritpreise steigen derzeit viele Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel um oder machen Park and Ride. Doch nicht immer liegen die nächste Haltestelle oder der nächste Bahnhof unmittelbar vor der eigenen Haustür und so wird doch der Pkw benötigt, um zunächst zu Bus oder Bahn zu gelangen. Neudeutsch wird das als Park and Ride bezeichnet. Steuerlich wird es dann aufgrund eines seltsamen Geflechts von Vorschriften kompliziert. Wir stellen Ihnen die aktuellen Regeln vor.
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Bitcoin und Co.: Viele Fragen zur steuerlichen Behandlung geklärt!
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin sind auf dem Vormarsch und etablieren sich zunehmend als Zahlungsmittel, auch wenn sie von vielen Bürgern wohl eher als Spekulationsobjekt betrachtet werden. Zum Wahrnehmung als spekulative Anlage tragen sicherlich Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste bei. Wie dem auch sei: Wittert der Fiskus eine Einnahmequelle, hier in Form der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Umtausch der virtuellen Währungen, möchte er diese Quelle gerne erschließen. Dass die Inhaber von Bitcoin und Co. ganz anderer Auffassung sind und Gewinne steuerfrei vereinnahmen möchten, liegt ebenfalls in der Natur der Sache.
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Teilzeitstudium: Fahrten mit Dienstreisepauschale absetzbar?
Ein Studium an der Fernuniversität Hagen kann in Form eines Vollzeitstudiums (zeitlicher Umfang von etwa 40 Stunden wöchentlich) oder eines Teilzeitstudiums (überwiegend berufsbegleitend mit etwa 20 Stunden wöchentlich) absolviert werden. Im Rahmen des Fernstudiums sind gelegentliche Fahrten zur Uni auch bei einem Teilzeitstudium erforderlich. Die Frage ist, ob solche Fahrten mit der Dienstreisepauschale oder mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar sind.
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Elektrogeräte und Smartphones: Ist die Reparatur steuerlich begünstigt?
Die Kosten für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Der Steuerabzug wird gewährt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der selbst genutzten Wohnung. Die Frage ist, ob auch Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, oder Reparaturen von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones, Handys und Fernsehgeräten, steuerlich begünstigt sind.
Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei solchen Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung.
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Fotovoltaikanlagen: Steuerbefreiung trotz vollständiger Netzeinspeisung
Viele Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen möchten das neue Liebhaberei-Wahlrecht nutzen, um sich die lästige Einnahmen-Überschussrechnung zu sparen und eventuelle Gewinne nicht mehr versteuern zu müssen. Allerdings reißt die Flut der Zweifelsfragen nicht ab und die Finanzverwaltung schafft es obendrein, diese nicht gesammelt in einem einzigen Schreiben zu beantworten, sondern die Antworten vielmehr über diverse Publikationen zu verteilen.
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Zuschlagsbesteuerung auch bei Nichtnutzung des Firmenwagen
Steht Arbeitnehmern ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, müssen sie für die Privatnutzung monatlich 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Zusätzlich wird für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Zuschlagswert von monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer (Zuschlagsbesteuerung) hinzugerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Flutkatastrophe von Juli 2021: Steuererleichterungen verlängert
Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 182 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz.
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Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!
Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Fotovoltaik: Handwerkerleistungen bei Nutzung des Wahlrechts nicht vergessen
Wie berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht„). Trotz Liebhaberei können Sie aber u.a. Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend machen.
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Autokauf im EU-Ausland: Umsatzsteuerpflicht auch für Privatpersonen
Beim Autokauf im EU-Ausland kann man manchmal von günstigeren Preisen profitieren. Trotz der anfallenden Überführungskosten kann der Import eines Neuwagens um Klassen billiger werden, als er es hierzulande wäre. Dies gilt nicht nur für ausländische Automarken, auch der Re-Import von deutschen Automarken kann sich lohnen.
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Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2022?
Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sog. Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
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Corona-Hilfe: Verlängerung der Steuererleichterungen
Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Herausforderungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sowohl Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Das Bundesfinanzministerium will das gesamtgesellschaftliche Engagement bei der Corona-Hilfe unterstützen und gewährt dazu „steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene„.
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