Bescheinigung EU / EWR 2024

Wer in einem EU- oder EWR-Staat lebt und Einkünfte aus Deutschland erzielt, kann durch die Bescheinigung EU/EWR 2024 steuerlich bessergestellt werden. Das Formular stellen wir zum kostenlosen Download bereit.

Bescheinigung EU/EWR 2024: Steuervergünstigungen für EU-Bürger und Grenzgänger

Menschen mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland arbeiten oder hier Einkünfte erzielen – etwa Grenzgänger, Saisonarbeiter oder Rentner – zahlen in Deutschland Steuern. Damit sie dabei nicht benachteiligt werden, lässt das deutsche Steuerrecht unter bestimmten Bedingungen eine Gleichstellung mit unbeschränkt Steuerpflichtigen zu.

Das ermöglicht Steuervergünstigungen wie den Grundfreibetrag, das Ehegattensplitting oder Kinderfreibeträge. Grundlage ist die Bescheinigung EU/EWR 2024, die von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates bestätigt werden muss.

Wer profitiert davon?

Vor allem Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat, die fast ausschließlich deutsche Einkünfte haben, profitieren. Voraussetzung ist, dass entweder mindestens 90 % der weltweiten Einkünfte in Deutschland versteuert werden oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 11.784 € liegen – bei Ehepaaren sind es 23.568 € (Stand: 2024). Diese Regelung basiert auf § 1 Abs. 3 EStG.

So funktioniert die Beantragung

Das Formular wird ausgefüllt, vom Wohnsitzstaat bestätigt und im Original beim zuständigen deutschen Finanzamt eingereicht. Erst mit dieser Bestätigung wird die steuerliche Gleichstellung anerkannt – und damit der Zugang zu den genannten Vergünstigungen ermöglicht.


Fazit

Mit der Bescheinigung EU/EWR 2024 können EU-Bürger mit deutschen Einkünften steuerlich bessergestellt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte das Formular rechtzeitig einreichen – für faire Besteuerung und mögliche Steuerersparnisse.


Hier finden Sie die Bescheinigung EU / EWR in verschiedenen Sprachen: