Bescheinigung EU / EWR 2023

Alle Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind durch eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde Ihres Heimatlandes nachzuweisen. Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu den Vordruck „Bescheinigung EU / EWR“, im Übrigen den Vordruck „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“.

Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht

Neben der Einkommensteuererklärung müssen Sie den Vordruck „Bescheinigung EU/EWR“ mit einreichen, auf dem Ihre zuständige ausländische Steuerbehörde Ihre Angaben über die außerhalb Deutschlands erzielten Einkünfte bescheinigt.

Die Bescheinigung EU/EWR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn unbeschränkte Steuerpflicht oder familienbezogene Steuervergünstigungen beantragt werden. Die Bescheinigung enthält Wohnsitz und Einkünfte im Ansässigkeitsstaat, bestätigt von dessen Steuerbehörde.

Die deutsche Bescheinigung hat eine Ausfertigung für das deutsche Finanzamt und eine für die ausländische Steuerbehörde. Die ausländische Bescheinigung besteht aus drei Ausfertigungen, wovon zwei für das deutsche Finanzamt sind und eine bei der ausländischen Steuerbehörde verbleibt.


Hier finden Sie die Bescheinigung EU / EWR in verschiedenen Sprachen: