Die Kirchensteuer in Baden-Württemberg lag bisher eigentlich flächendeckend bei 8 Prozent. Dieser Satz galt einheitlich in allen Städten und Gemeinden des Landes. Damit ist jetzt Schluss! Für die Stadt Bad Wimpfen wurde einen Erhöhung der Kirchensteuer für die Katholiken auf 9 Prozent beschlossen – mit allen Nachteilen für die Bürger und Unternehmen der kleinen Stadt.
Für die katholische Kirchengemeinde der Stadt Bad Wimpfen ist das Bistum Mainz (Rheinland-Pfalz) zuständig, dem auch heute noch alle Gebiete zugerechnet werden, die im 19. Jahrhundert zum Großherzogtum Hessen gehörten. Und in Rheinland-Pfalz gilt der höhere Kirchensteuersatz von 9 Prozent.
Zum Jahreswechsel hat daher das Bistum Mainz den Hebesatz auch für seine Exklave in Baden-Württemberg angehoben. Für den in Baden-Württemberg gelegenen Teil des Bistums Mainz beträgt der Kirchensteuersatz für die römisch-katholische Kirchensteuer ab 2016 nicht mehr 8 Prozent, sondern 9 Prozent.
Betroffen hiervon ist nur die Stadt Bad Wimpfen mit der Postleitzahl 74206 einschließlich der Postleitzahlen für Postfächer und Großempfänger (FinMin. Baden-Württemberg vom 19.2.2016, BStBl. 2016 I S. 235).
- Damit ist Bad Wimpfen die einzige Kommune in Baden-Württemberg mit 9 Prozent Kirchensteuer. Arbeitgeber beklagen den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand und die steigenden Ausgaben. Für Bad Wimpfen ist das ein Standortnachteil.
- Katholiken mit Wohnsitz in Bad Wimpfen, die außerhalb der Stadt „im Ländle“ arbeiten, müssen im Rahmen der Steuerveranlagung Kirchensteuer nachzahlen, weil ihr Arbeitgeber nur 8 Prozent einbehalten hat.
- Arbeitgeber mit Betriebsstätte in Bad Wimpfen müssen für katholische Arbeitnehmer die Kirchensteuer mit 9 Prozent berechnen und abführen, für evangelische Mitarbeiter nur mit 8 Prozent. Für Mitarbeiter, die außerhalb der