Hatten Sie in diesem Jahr 2020 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
Autor: Thilo Rudolph
Künstliche Befruchtung: Wann sind die Kosten steuerlich abziehbar?
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wenn diese nicht von den Versicherungen übernommen werden. Die Aufwendungen wirken sich also nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich aus. Für die Anerkennung der Kosten spielt es keine Rolle, ob die Ehefrau empfängnisunfähig oder der Ehemann zeugungsunfähig ist. Auch kommt es nach neuerer Rechtsprechung nicht darauf an, ob die Frau mit einem männlichen Partner oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Wie Bonuszahlungen der Krankenkasse zu berücksichtigen sind
Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und leisten dann Bonuszahlungen in Form von Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten usw.
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Unterhalt: Wenn das studierende Kind mit dem Lebensgefährten zusammenlebt
Gar viele Eltern unterstützen ihre studierenden Kinder. Dann bekommen sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Ist das Kind älter als 25 Jahre, können die Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 9.408 Euro (2020) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung abgesetzt werden (§ 33a Abs. 1 EStG). Probleme aber kann es geben, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtin in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Die Frage ist, ob dann der Unterhöchstbetrag aufzuteilen ist, weil zum einen der Lebensgefährte gar nicht unterhaltsberechtigt ist und zum anderen der Lebensgefährte mit eigenen Einnahmen zum Unterhalt des Kindes beiträgt.
Kindergeld: Nichtantritt zur wichtigen Prüfung beendet Anspruch
Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, so dass die Berufsausbildung grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet (BFH-Urteil vom 24.5.2000, VI R 143/99). Was aber gilt, wenn Sohn oder Tochter erst gar nicht zu einer entscheidenden Prüfung im Rahmen eines Studiums angetreten, aber zunächst weiter immatrikuliert sind?
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Übungsleiterfreibetrag: Fahrer im Bereich der Tagespflege begünstigt
Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro haben nicht nur Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer u.Ä. Begünstigt ist auch die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Als Pflege gilt nicht nur die Hilfe am menschlichen Körper, setzt aber doch eine unmittelbare, persönlich zu erbringende Leistung des Helfenden voraus. Erforderlich ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§ 3 Nr. 26 EStG).
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Steuerliche Erleichterungen bei Totalverlust von Kapitalanlagen
Die Aktie der Wirecard AG hat aufgrund von Bilanzmanipulationen einen spektakulären Kurssturz erlitten. Wahrlich ein Desaster für die Aktionäre (WKN: 747206) und Anleihegläubiger (WKN: A2YNQ5) der Wirecard AG. Aktionäre haben seit dem Höchststand im September 2018 nahezu 99 Prozent verloren. Sie sind damit nicht mehr weit von einem Totalverlust entfernt. Das lenkt den Blick auf die Frage, ob Anleger den (Beinahe-) Totalverlust in diesem und in ähnlichen Fällen zumindest steuermindernd verrechnen können.
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Baukindergeld: Bundesregierung verlängert Frist um drei Monate
Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Kind 10 Jahre lang, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Bei zwei Minderjährigen sind es 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro.
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Ferienwohnung: Airbnb muss Daten an Finanzbehörden herausgeben
Viele Inhaber von Einliegerwohnungen, Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen vermieten diese gerne über die Plattform Airbnb. Die entsprechenden Vermietungseinkünfte sind selbstverständlich in der Steuererklärung anzugeben, und zwar üblicherweise in der Anlage V. In einigen Fällen kann es sich auch um gewerbliche Einkünfte handeln; dann wären die Anlage EÜR und G auszufüllen und zudem digital an das Finanzamt zu übermitteln. Offenbar vermutet die Finanzverwaltung aber, dass viele Airbnb-Vermieter ihrer Pflicht nicht nachkommen.
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Wohnungsbauprämie: Erhöhung von Prämie und Einkommensgrenzen
Die Bildung von Wohneigentum, insbesondere zur Selbstnutzung, ist ein wichtiger Schutz vor steigenden Belastungen durch Wohnkosten, vor allem im Alter. Im Hinblick auf den Eigentumserwerb ist es wichtig, bereits junge Menschen zu motivieren, frühzeitig mit dem Ansparen von Eigenkapital zu beginnen. Mit der Wohnungsbauprämie wird insbesondere
das Sparen in Bausparverträgen gefördert und hierfür ein entsprechender Anreiz geschaffen.
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Erziehungsrente: Weitgehend unbekannt aber wertvoll
Viele Geschiedene mit minderjährigen Kindern wissen nicht, dass sie nach dem Tode des Ex-Gatten Anspruch auf eine spezielle Rente haben: die Erziehungsrente (§ 47 SGB VI). Diese Rentenart ist ein Mauerblümchen unter den gesetzlichen Renten, weithin unbekannt und doch im Bedarfsfall so hilfreich. Sie soll vor allem geschiedenen Frauen, die Kinder großziehen, nach dem Tod des ehemaligen Ehepartners die wegfallenden Unterhaltszahlungen ausgleichen.
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Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020
Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.
Behinderte Kinder: Gendefekt seit Geburt?
Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Aktuell musste sich der Bundesfinanzhof mit einem Fall befassen, in dem ein Gendefekt des Kindes erst sehr spät, das heißt nach dem 25. bzw. 27. Lebensjahr diagnostiziert worden ist.
Steuerbescheid: Wenn der Hinweis auf Einspruch per E-Mail fehlt?
Einsprüche gegen den Steuerbescheid ist innerhalb von einem Monat nach deren Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nach dieser Frist eingelegte Einsprüche werden als unzulässig verworfen. Betroffene Steuerbürger können dann allenfalls noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. In diesem Fall wäre jedoch nachzuweisen, dass die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt wurde, zum Beispiel bei einer plötzlichen aufgetretenen schweren Krankheit. Neben der Wiedereinsetzung gibt es aber eine weitere Möglichkeit, um im Einzelfall einen verspäteten Einspruch „zu rechtfertigen“, nämlich wenn dem Finanzamt Formfehler unterlaufen sind, etwa bei der Formulierung seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Und diese Fälle sind gar nicht so selten wie man meinen könnte.
Fahrtkostenersatz an Großeltern für Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Kann der Fahrtkostenersatz an die Großeltern steuerlich geltend gemacht werden.
Home-Office: Vorsteuerabzug bei Vermietung an den Arbeitgeber
Viele Arbeitnehmer befinden sich nach vor wie im Home-Office. Zuweilen vermieten Arbeitnehmer ihr häusliches Büro oder eine ganze Arbeitswohnung auch an den Arbeitgeber, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht (siehe dazu die vorhergehende Meldung mit den entsprechenden Abgrenzungsfragen). Sofern das Mietverhältnis in einkommensteuerlicher Hinsicht anzuerkennen ist, bestehen auch umsatzsteuerlich grundsätzlich keine Bedenken gegen dessen Berücksichtigung im Rahmen des Vorsteuerabzug s, sofern der Vermieter zulässigerweise zur Umsatzststeuerpflicht optiert.
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Reparatur von Smartphones steuerlich absetzbar?
Die Kosten für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Der Steuerabzug wird gewährt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der selbst genutzten Wohnung. Die Frage ist, ob auch Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, oder Reparaturen von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones und Fernsehgeräte, steuerlich begünstigt sind
Kindergeld und Sechs-Monats-Frist: Hoffnung für Eltern
Wird Kindergeld, aus welchen Gründen auch immer, zu spät beantragt, soll das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate gezahlt werden (siehe dazu auch die nachfolgende Meldung). Es soll vermieden werden, dass Kindergeld mitunter für mehrere Jahre nachzuzahlen ist. Die Ausschlussfrist von sechs Monaten ist zum 1.1.2018 ins Kindergeldrecht eingeführt worden und bereitet seitdem nicht nur den betroffenen Eltern, sondern allen Experten Kopfzerbrechen, da sie verfahrensrechtlich im hohen Maße verunglückt ist. Doch nun besteht – in Altfällen – Hoffnung für viele Eltern, die die Sechs-Monats-Frist verpasst haben, denn der Bundesfinanzhof hat in einem bedeutsamen Verfahren den Familienkassen eine herbe Niederlage beigebracht. Worum geht es?
Mindestlohn: Erhöhung in mehreren Stufen ab 2021
Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindestlohn. Zum 1.1.2020 wurde er auf 9,35 Euro angehoben. Am 30.6.2020 hat die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird in folgenden Stufen erhöht:
- zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro,
- zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro,
- zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro,
- zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro.
Kosten der Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sowie für ein Erststudium als Erstausbildung sind seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2012 nur begrenzt bis 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Falls Berufsausbildung oder Erststudium jedoch im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (Lehre, duales Studium, Studium bei der Bundeswehr) stattfinden, können die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Erfolgt das Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung, sind die Studienkosten ebenfalls als Werbungskosten absetzbar (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Home-Office: Steuerfreier Auslagenersatz möglich?
Nach wie vor befinden sich viele Arbeitnehmer quasi gezwungenermaßen im Home-Office. Üblicherweise stellen Arbeitnehmer ihrem Chef die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht in Rechnung – sie sind froh, dass der Betrieb überhaupt weiterläuft. Doch zuweilen kommt der Wunsch auf, das Unternehmen möge sich an den Kosten beteiligen. Oder der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer die Kosten von sich aus ersetzen, und zwar am liebsten steuerfrei.