Arbeitgeberleistungen: Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert

Arbeitgeberleistungen: Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert
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Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern einen so genannten Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zahlen, und zwar nach bisherigem Recht in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 (§ 3 Nr. 11a EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

Die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wurde nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert (§ 3 Nr. 11a EStG, geändert durch das Jahressteuergesetz 2020). Ursprünglich war der 31. Dezember 2020 vorgesehen.

In erster Linie gedacht ist die Steuerbefreiung für besonders gefordertes Personal in der aktuellen Pandemie. Weil bei der Anwendung des Steuerrechts nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit letztlich für alle Sonderzahlungen in allen Branchen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu soll aber ein Zusammenhang mit der Corona-Krise gehören.

Achtung!

Die Verlängerung gilt nur für die Zahlungsfrist, nicht für eine wiederholte Gewährung der Steuerfreiheit im Jahre 2021. Der Steuerfreibetrag von max. 1 500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung führt also nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden könnte.

Und beachten Sie, dass der Bonus wirklich „on top“ gezahlt werden muss und nicht anstelle einer anderen Vergütung. Das ist nicht nur moralisch geboten, sondern auch steuerlich unbedingt erforderlich.  (BMF-Schreiben vom 9.4.2020, BStBl. 2020 I S. 502, § 3 Nr. 11a EStG).

Nach wie vor gibt es zahlreiche Fragen zum Thema „Corona-Bonus“. Viele dieser Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium in einem umfangreichen Frage-Antwort-Katalog („FAQ“).

3 Kommentare zu “Arbeitgeberleistungen: Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert”:

  1. Alexander Nößler

    Servus…
    Also wir haben bei uns in der Firma letztes Jahr mit dem November Lohn eine „Corona Prämie“ erhalten…knapp 1500 Euro Steuerfrei…soweit sogut.
    Mit dem Dezember Lohn gab es die Jahre zuvor immer weihnachtsgeld…dieses Mal!
    Ich will jetzt nicht behaupten dass wir anstatt weihnachtsgeld die Corona Prämie bekommen haben…also laut dem Artikel da oben…?War das nicht ganz rechtens…oder??‍♀️

  2. Nicole

    Hi, ich habe den Artikel gerade lesen und bei uns war es genauso anstelle des jährlichen Weihnachtsgeldes gab es Ende letzten Jahres den sogenannten Corona Bonus, er kam nicht on Top, sondern anstelle des Weihnachtsgeldes!!!und das im sozialen Bereich, finde ich schon sehr traurig!

  3. Josef Schn.

    Guten Morgen,
    habe mich gerade mit einen Arbeitgeber darüber unterhalten, und er sagte mir das der Gedanke bei ihm auch da gewesen ist statt das Weihnachtsgeld mit der Bonuszahlung ab zu decken.
    Laut seiner Aussage hat ihm der Steuerberater aber abgeraten, da es eigentlich nicht geht wenn er jahrelang ein Weihnachtsgeld gezahlt hat und jetzt dies auf den Bonus umlegt.
    Tja, aber was genaueres kann ich nun auch nicht sagen.
    SG
    J.Schn.

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