Wussten Sie, dass das Bundesernährungsministerium für die Züchtung weißer, gelber, roter und violetter Biomöhren 230.000 Euro ausgibt? Dieses staatlich organisierte Finetuning von Biomöhren ist eines von 30 Beispielen, die der BdSt mit der heute beginnenden „Aktion Frühjahrsputz“ der Öffentlichkeit präsentiert. Jedes Beispiel zeigt, welch absurde und sinnlose Projekte sich im Bundeshaushalt verbergen, denn zu viele Ausgaben sind im Laufe der Jahre selbstverständlich geworden und werden nicht mehr hinterfragt.
Deshalb startet der Bund der Steuerzahler (BdSt) pünktlich zum Frühlingsanfang die „Aktion Frühjahrsputz“. Täglich wird auf www.steuerzahler.de ein neuer Einsparvorschlag für den Bundeshaushalt vorgestellt. Anhand dieser konkreten Beispiele belegt der BdSt, dass die üblichen Behauptungen der Politik, nur begrenzt sparen zu können, widerlegt werden können.
„Der Bundeshaushalt bietet erhebliche Einsparmöglichkeiten. Unsere 30 Beispiele dienen als Anregung, wie und wo im Haushalt auch innerhalb der großen Ausgabenblöcke gespart werden kann. Die Bundesregierung sollte die gute Sitte des Frühjahrsputzes auf den Bundeshaushalt übertragen und mit Einsparungen beginnen!“, fordert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Frühjahrsputz #1: 270.000 Euro für roten Apfelsaft
Roter Apfelsaft ist dem Bund 270.000 Euro wert und er ist nach Meinung des Bundesforschungsministeriums Staatsaufgabe. Deshalb spendiert das Ministerium derzeit knapp 270.000 Euro für ein Projekt der universitären Forschungsanstalt Geisenheim.
Dort soll mit Partnern wie der Natursaft Sachsen GmbH und der Eckes Granini Group ein „innovatives Produkt“ entwickelt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fruchtsaftindustrie zu sichern. In der Projektbeschreibung heißt es dazu: „Es geht also darum, den Forschungs- und Entwicklungsbedarf der gesamten Herstellungs- und Verarbeitungskette zu decken und damit ein tragfähiges Produktions- und Verarbeitungssystem für ein neues Produkt, den roten Apfelsaft, zu schaffen.“
Der Bund der Steuerzahler meint: Roter Apfelsaft fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Steuerzahler. Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit von Fruchtsaftfarben hat die Fruchtsaftindustrie zu beantworten, nicht die Bundesregierung.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.