Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft. Aufgrund des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.7.2024 verlängern sich die Postlaufzeiten. Bislang galt ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Versand durch die Post als zugestellt. Künftig wird diese Frist auf vier Tage verlängert, was auch Auswirkungen auf die elektronische Übermittlung hat.
Was genau ändert sich?
- Postzustellung:
- Ab 2025 gilt ein Steuerbescheid vier Tage nach dem Versand durch die Deutsche Post als zugestellt, nicht mehr wie bisher nach drei Tagen. Dies betrifft die Bekanntgabefiktion gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO).
- Die Postlaufzeit für Briefe wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls angepasst, sodass mindestens 95 % der Briefe erst am dritten Werktag zugestellt werden müssen.
- Elektronische Übermittlung:
- Die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden, die elektronisch zugestellt werden (z.B. per E-Mail), wird ebenfalls auf vier Tage verlängert (§ 122 Abs. 2a AO). Damit gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Post- und elektronischer Zustellung.
- Auch für elektronische Verwaltungsakte, die zum Abruf bereitgestellt werden, wird die Frist auf vier Tage nach der Benachrichtigung gesetzt (§ 122a Abs. 4 AO).
- Fristenregelung:
- Die bisherige Regelung, dass sich eine Frist verlängert, wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, bleibt unverändert bestehen. In solchen Fällen endet die Frist mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
Für alle Steuerpflichtigen bedeutet die neue Regelung eine verlängerte Frist zur Bearbeitung von Steuerbescheiden und amtlichen Schreiben. Sie haben nun mehr Zeit, um auf Bescheide zu reagieren oder Einsprüche einzulegen. Die Fristenverlängerung betrifft nicht nur den postalischen Versand, sondern auch die elektronische Übermittlung.
Wichtiger Hinweis:
Diese Änderungen dienen dazu, die verlängerten Postlaufzeiten durch die Deutsche Post gesetzlich zu berücksichtigen. Wer die Frist zur Bekanntgabe verpasst, kann weiterhin rechtliche Schritte wie Einsprüche gegen Steuerbescheide einleiten, solange die verlängerten Fristen eingehalten werden.
Steuerpflichtige sollten dennoch ihre Steuerbescheide rechtzeitig prüfen und bei Fragen rechtzeitig reagieren, um Fristversäumnisse zu vermeiden.