Uns allen sind die Bilder der Flutkatastrophe präsent, die Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern im Juli 2021 heimgesucht hat. Bereits Anfang des Jahres waren auch Teile von Hessen betroffen. Die Finanzverwaltung reagiert in derartigen Fällen mit Katastrophenerlassen, um Flutopfern und deren Helfer in steuerlicher Hinsicht zu unterstützen. So gilt zum Beispiel:
- Kosten zur Wiederbeschaffung von Hausrat können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wobei eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird. Das Gleiche gilt für die Beseitigung von Schäden am Eigenheim. Den Betroffenen darf seitens der Finanzämter nicht entgegengehalten werden, sie hätten doch eine Elementarversicherung
abschließen können. - Geschädigte können zeitnah einen vereinfachten Antrag auf Stundung fälliger Steuern stellen. Die Finanzämter sollen die Anträge schnell und ohne große Prüfung genehmigen.
- Sind Steuerunterlagen verloren gegangen, so ergeben sich hieraus steuerlich keine Nachteile für die Betroffenen. Diese sollten den Verlust aber zeitnah dokumentieren.
- Wer Geld an eine der bekannten Hilfsorganisationen überweist, muss sich nicht um eine offizielle Spendenquittung bemühen. Es gilt als Nachweis beispielsweise ein
Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug. - Viele engagierte Bürger bitten um Spenden für die Flutopfer. In diesem Fall gilt zeitlich begrenzt folgende Regelung: Die Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Gelder an eine anerkannte Hilfsorganisation oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts weitergeleitet werden.
Wenn Sie betroffen sind von der aktuellen Situation, bedauern wir das sehr und hoffen, Ihnen mit unseren Tipps etwas helfen zu können.
Hallo,
wir waren auch einige Tage als Helfer vor Ort und haben beim Aufräumen geholfen.
Dazu sind wir täglich ca. 100 km (pro Weg) gefahren und haben den ganzen Tag dort verbracht.
Zudem haben wir per Quittung nachweislich über 200 Euro Material / Sachspenden (Pumpen, Schläuche, etc.) gespendet. Darüber hinaus auch jede Menge gute Kleidung, die wir sonst auf dem Trödelmarkt gespendet hätten.
Was kann man als Helfer (ohne verwandtschaftliche Verhältnisse, also für Hilfe bei vollkommen unbekannten Menschen) für 2021 bei der Steuererklärung angeben?
Wir haben usn zuvor mit der Stadt abgestimmt und wurden vor Ort zugewiesen. Wir hatten auch eine Helfer-Versicherung (kostenlos) udn haben dies quasi freiwillig ehrenamtlich gemacht, aber ohne zu einer ehrenamtliche Institution gehört zu haben, wie z.B. rotes Kreuz, etc.!
Kann man folgendes angeben:
Sachspende mit Quittungen für Pumpen, Schläuche, etc.?
Sachspenden ohne Quittungen für gute Kleidung?
Fahrtkilometer Hin und zurück?
Verpflegungsmehraufwendungen 14 Euro pro Tag pro Person?
… ?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Ich habe bei der Flut meine Fahrräder verloren. Dafür habe ich eine Spende in Höhe von € 3.000 ,00
bekommen. Diese Summe soll ich nun versteuern. Kann ich die Wiederbeschaffung dafür ansetzen?
Anneliese Kloecker
3.000Opfer
Hallo Anneliese,
Spenden, die Sie als Flutopfer erhalten haben, sind in der Regel steuerfrei, wenn sie zur Schadensbeseitigung oder Wiederbeschaffung dienen (§ 3 Nr. 11 EStG). Voraussetzung ist, dass die Zahlung eindeutig als zweckgebundene Unterstützung erfolgt.
Für Selbständige gelten andere Regelungen. Wenn die Spende im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht (z. B. Ersatz für beruflich genutzte Fahrräder), kann sie als Betriebseinnahme gelten und wäre damit steuerpflichtig. Sie können jedoch die Kosten für die Wiederbeschaffung der Fahrräder als Betriebsausgabe absetzen, was die Steuerlast mindert.
Ist die Spende privat motiviert (z. B. für private Fahrräder), bleibt sie grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG). Lassen Sie im Zweifel die steuerliche Einstufung durch das Finanzamt prüfen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine individuelle Rechtsberatung leisten dürfen. Für eine detaillierte Prüfung wenden Sie sich bei Bedarf an einen Steuerberater oder Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de